KIF395:Regelungen von Teilzeitstudium

Aus KIF

Dieser AK ist als Austausch von vorhanden Regelungen und Problemen mit diesen gedacht. Im folgenden eine Sammlung:

TU Kaiserslautern[Bearbeiten]

  • keine Regelung vorhanden => Einzelfallentscheidungen
  • durch LHG vorgeschrieben

Uni Magdeburg[Bearbeiten]

  • kein Regelung

TU Dresden[Bearbeiten]

  • TZ angedacht: 75% , 50 %
  • Zulassungskomission, Liste von Gründen.

TU Darmstadt[Bearbeiten]

  • jedes Jahr in Teilzeit studieren
  • keine Grenzen im regulären Studiengang, daher keine Regelungen dazu
  • Liste von Gründen => jährlich belegen

HS Regensburg[Bearbeiten]

  • TZ (nur) für Master
  • verlängerte Regelstudienzeit
  • Studiengebühr halbiert

Problem/Fragen[Bearbeiten]

  • Verlust des Baföganspruchs?
  • Studiengebühr

Material[Bearbeiten]