KIF380:Teilzeitstudium

Aus KIF

Die Situation an verschiedenen Unis[Bearbeiten]

Uni Hamburg[Bearbeiten]

  • es gibt Fortschrittsregelungen
  • bei TZS verlängern sich Fristen entsprechend
  • halbe Studiengebühren
  • i.d.R. 50% in doppelter Semesteranzahl. Individueller Studienplan ist aber erwünscht.


Uni Paderborn: Seit WiSe 09/10 eigener Teilzeitstudiengang[Bearbeiten]

  • 50% der ECTS +-3
  • Wechsel von Teil- zu Vollzeit nicht so einfach
  • keine Fortschrittsregelung


TU Darmstadt[Bearbeiten]

  • keine Fortschrittsregelungen, keine Studiengebühren
  • landesweite (hessische) Regel: muss genau 50% sein
    • (höchstens 15ects im semester sonst hochstufung && maximal doppelte regelstudienzeit)
    • mit Rechtsabteilung rausgeholt: in einem Jahr 30ECTS statt 15ECTS pro Semester
  • FS nur halb!
  • TZS wird für ein Jahr beantragt (ähnlich wie hamburg)
  • Urlaubssemester für Gremienarbeit (trotzdem Prüfung)


FH Nürnberg[Bearbeiten]

  • muss jetzt ein TZ anbieten
  • ähnlich wie an Uni Hamburg
  • aber: man kann vom TZS nicht zurück ins Vollzeitstudium wechseln - andersrum schon.


Kaiserslautern[Bearbeiten]

  • muss eigentlich eingeführt werden, wegen Hochschulgesetz und Akkreditierungsauflagen.
  • Aber Fachbereich hat Angst vor Unterwanderung der Fortschrittsregelungen.

LMU[Bearbeiten]

  • gibt wohl kein Teilzeitstudium
  • gibt so viele andere Probleme


Uni Rostock[Bearbeiten]

  • soll eingeführt werden
  • es gibt (nicht so harte) Fortschrittregelungen
  • vermutlich "neue" Studiengänge


Ergebnisse[Bearbeiten]

  • Individuelles Teilzeitstudium sollte für jede(n) möglich sein, weil jede(r) die Möglichkeit haben sollte sein/ihr Leben weitesgehend selbst zu bestimmen. Damit unterstützt es auch die Idee des lebenslangen Lernens (Bologna).
  • Der Wechsel zwischen Voll- und Teilzeitstudium sollte möglichst einfach gestaltet sein, weil sich Lebenssituationen auch von heute auf morgen gravierend ändern können.
  • Eine BAföG-Berechtigung sollte nicht kategorisch durch die Aufnahme eines Teilzeitstudiums wegfallen. Es sollten entsprechende Regelungen beim BAföG vorhanden sein.
  • Falls Fortschrittsregelungen existieren, müssen diese entsprechend dem individuellen Studienplan angepasst werden.