KIF390:Teilzeitstudium

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Teilzeitstudium - KIF

Berichte der Hochschulen zum Thema[Bearbeiten]

TU Darmstadt[Bearbeiten]

  • Teilzeit in Planung
  • Im Jahr 30 - 33 ECTS

TU Braunschweig[Bearbeiten]

  • im Prinzip für alle Bachelorstudiengänge ist ein Teilzeit möglich. Flexibles wechseln hin & her ist theoretisch möglich
  • nur die hälfte der Studiengebühren
  • maximal 15 Credits im Semester
  • Realität unbekannt

Gelsenkirchen[Bearbeiten]

  • Kein TZS
  • Gedanken diese einzuführen

TU Dresden[Bearbeiten]

  • informelle Lösung für ein Teilzeitstudium
  • Erarbeitung auf dem Weg
  • Fakultät arbeitet es einzeln für sich aus
  • StuPa arbeitet auch was aus
  • Berufsbegleitende Studiengänge gibt es
  • im Urlaubssemester bleibt man Student ohne Einschränkungen
    • Gibt einen Ablaufplan für die Fakultät
    • Studieren mit Kind, Streichung von Fachsemestern


Land Brandenburg[Bearbeiten]

  • Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHg §17 (4)) ermöglicht den Hochschulen die Einrichtung von Teilzeitstudiums
  • Rückmeldung als TZS Studi möglich (Semester oder Studienjahrweise)

FH Brandenburg[Bearbeiten]

  • keine Ordnung vorhanden
  • Rahmenprüfungsordnung mit TZS aspekten in Erarbeitung
  • informelle Lösung vorhanden (kleine Hochschule)

BTU Cottbus[Bearbeiten]

TZS Probleme & Vorteile[Bearbeiten]

Als Studi in Teilzeit können Probleme aber auch Vorteile Verbunden sein

Probleme[Bearbeiten]

Gemäß einer Interpretation der Sozialversicherer kann ein TZS Studi sein Studistatus verlieren und daraus resultieren folgende Probleme:

  • Verlust der studentischen Krankenversicherung
  • Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Arbeit => Verlust von Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt
  • Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung werden fällig
  • Verlust von BAföG Ansprüchen

Neutral[Bearbeiten]

  • keine Auswirkungen auf das Kindergeld
  • Es gibt Stupienden, die auch für TZS möglich sind

Vorteil[Bearbeiten]

  • normale Studies haben kein Anspruch auf ALG II; durch den Verlust des Studiestatus kann ein Anspruch auf ALG II entstehen
  • bei fester Arbeit und Studium nebenbei kann ein Anspruch auf Urlaub für die Prüfungszeit erwachsen



Quelle TZS und SozialVV: BrandStuVe