KIF395:Regelungen von Teilzeitstudium: Unterschied zwischen den Versionen

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= TU Kaiserslautern =
= TU Kaiserslautern =
* keine Regelung vorhanden => Einzelfallentscheidungen
* keine Regelung vorhanden => Einzelfallentscheidungen
* durch LHG vorgeschrieben
* durch LHG vorgeschrieben
= Uni Magdeburg =
* kein Regelung
= TU Dresden =
* TZ angedacht: 75% , 50 %
* Zulassungskomission, Liste von Gründen.
= TU Darmstadt =
* jedes Jahr in Teilzeit studieren
* keine Grenzen im regulären Studiengang, daher keine Regelungen dazu
* Liste von Gründen => jährlich belegen
= HS Regensburg =
* TZ (nur) für Master
* verlängerte Regelstudienzeit
* Studiengebühr halbiert
= Problem/Fragen =
* Verlust des Baföganspruchs?
* Studiengebühr
= Material =
* [[KIF380:Teilzeitstudium| Ak Teilzeitstudium (KIF 38,0)]]
* [[KIF390:Teilzeitstudium| Ak Teilzeitstudium (KIF 39,0)]]

Aktuelle Version vom 20. November 2011, 22:08 Uhr

Dieser AK ist als Austausch von vorhanden Regelungen und Problemen mit diesen gedacht. Im folgenden eine Sammlung:

TU Kaiserslautern[Bearbeiten]

  • keine Regelung vorhanden => Einzelfallentscheidungen
  • durch LHG vorgeschrieben

Uni Magdeburg[Bearbeiten]

  • kein Regelung

TU Dresden[Bearbeiten]

  • TZ angedacht: 75% , 50 %
  • Zulassungskomission, Liste von Gründen.

TU Darmstadt[Bearbeiten]

  • jedes Jahr in Teilzeit studieren
  • keine Grenzen im regulären Studiengang, daher keine Regelungen dazu
  • Liste von Gründen => jährlich belegen

HS Regensburg[Bearbeiten]

  • TZ (nur) für Master
  • verlängerte Regelstudienzeit
  • Studiengebühr halbiert

Problem/Fragen[Bearbeiten]

  • Verlust des Baföganspruchs?
  • Studiengebühr

Material[Bearbeiten]