KIF395:Regelungen von Teilzeitstudium: Unterschied zwischen den Versionen
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Dieser AK ist als Austausch von vorhanden Regelungen und Problemen mit diesen gedacht. Im folgenden eine Sammlung: | |||
= TU Kaiserslautern = | = TU Kaiserslautern = | ||
* keine Regelung vorhanden => Einzelfallentscheidungen | * keine Regelung vorhanden => Einzelfallentscheidungen | ||
* durch LHG vorgeschrieben | * durch LHG vorgeschrieben | ||
= Uni Magdeburg = | |||
* kein Regelung | |||
= TU Dresden = | |||
* TZ angedacht: 75% , 50 % | |||
* Zulassungskomission, Liste von Gründen. | |||
= TU Darmstadt = | |||
* jedes Jahr in Teilzeit studieren | |||
* keine Grenzen im regulären Studiengang, daher keine Regelungen dazu | |||
* Liste von Gründen => jährlich belegen | |||
= HS Regensburg = | |||
* TZ (nur) für Master | |||
* verlängerte Regelstudienzeit | |||
* Studiengebühr halbiert | |||
= Problem/Fragen = | |||
* Verlust des Baföganspruchs? | |||
* Studiengebühr | |||
= Material = | |||
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Aktuelle Version vom 20. November 2011, 22:08 Uhr
Dieser AK ist als Austausch von vorhanden Regelungen und Problemen mit diesen gedacht. Im folgenden eine Sammlung:
TU Kaiserslautern[Bearbeiten]
- keine Regelung vorhanden => Einzelfallentscheidungen
- durch LHG vorgeschrieben
Uni Magdeburg[Bearbeiten]
- kein Regelung
TU Dresden[Bearbeiten]
- TZ angedacht: 75% , 50 %
- Zulassungskomission, Liste von Gründen.
TU Darmstadt[Bearbeiten]
- jedes Jahr in Teilzeit studieren
- keine Grenzen im regulären Studiengang, daher keine Regelungen dazu
- Liste von Gründen => jährlich belegen
HS Regensburg[Bearbeiten]
- TZ (nur) für Master
- verlängerte Regelstudienzeit
- Studiengebühr halbiert
Problem/Fragen[Bearbeiten]
- Verlust des Baföganspruchs?
- Studiengebühr