Diskussion
- Vorgänger-AK: https://kif.fsinf.de/wiki/KIF445:Haftungsausschluss_bzw._Haftung_bei_O-Phasen_und_anderen_Fachschaftsveranstaltungen
- Haftungsausschluss ist nicht immer möglich (selbst durch Unterschriften)
- Verantwortung für Minderjährige
- sicherheitshalber von Veranstaltungen ausschließen?
- Darmstadt (Zitat Rechtsabteilung): "Die Erziehungsberechtigten, die in ein Studium ihres Kindes eingewilligt haben (das verlangen wir bei der Bewerbung), haben damit regelmäßig auch in den Abschluss derjenigen Geschäfte eingewilligt, die üblicherweise mit dem Studium zusammenhängen."
- wichtige Frage: was sind eigentlich "Geschäfte [...] die üblicherweise mit dem Studium zusammenhängen"
- An der Uni Kiel wird das folgendermaßen erklärt: Minderjährige sind nicht nur beschränkt geschäftsfähig im Zivilrechtsverkehr, sondern auch beschränkt handlungsfähig im Verwaltungsrechtsverkehr. Das bedeutet, dass Minderjährige nur dannn eine wirksame Verfahrenshandlung wie z.B. Immatrikulation, An- und Abmeldung von Prüfungen, Abgabe von Erklärungen, Stellung von Anträgen und Nutzung der Universitätseinrichtungen durchführen können, wenn sie eine entsprechende Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorlegen.
- HU Berlin: Minderjährige sind nicht handlungsfähig ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
- TU München: Jeder Minderjährige sucht sich einen volljährigen Kommiliton, dem die Verantwortung übertragen wird.
- Emden: Minderjährige auf Erstiefahrten/Veranstaltung, die über Mitternacht hinaus gehen, ausgeschlossen.
- betrifft. ca. 20 von 4500
- Designierte verantwortliche Person mit Aufsichtspflicht (haftet persönlich)
- Uni Paderborn: Veranstaltungen enden offiziell vor Mitternacht, private Aktivitäten liegen nicht länger in unserer Hand.
- Beaufsichtigung von "fast volljährigen" ist nicht so kritisch/aufwändig wie bei jüngeren
- Frage: "Outing" von Minderjährigen ein Problem?
- Wir waren alle mal jung
- aber es ist ein Personenbezogenes Datum (-> Datenschutzrecht)
- Kneipentour
- Vergabe von Bändern/Identifikatoren zur Unterscheidung von minderjährigen/volljährigen Studis.
- Bänder sind in keiner Weise eine Absicherung.
- Primäre Haftpflicht ist die Alkoholvertreibende Person.
- Veranstalter haftet nur gering "nebenbei"
- Bei Kneipentour Vorteil: Der Wirt ist (im Wesentlichen) schuld.
- Haftung bei Heimweg von (für Minderjährige) frühzeitig beendeten Veranstaltungen.
- Veranstalter ist auch beim Heimweg verantwortlich.
- Kneipentour als private "Veranstaltung" organisieren (Personen folgen "zufällig" anderen Personen)
- Macht die Einladung "Wer dazukommen will kann gerne kommen" die Kneipentour zu einer offiziellen Veranstaltung?
- Veranstaltungen beschränken auf 23:00, danach selbstverantwortung
- Auch jüngere (e.g. 16 jährige) Ersties sind theoretisch möglich
- Erstiefahrten
- kritischer als Kneipentouren kein Abwälzen der Verantwortung auf z.B. den Wirt
- Ausschank von Getränken/Nahrung auf Veranstaltungen (durch Fachschaft)
- HS Emden: Offizieller Veranstalter ist der AStA (hat entsprechende Versicherung für Veranstaltungen)
- Uni München: Universität ist Veranstalter, Auflagen und Schulungen werden vorgeschrieben, angeboten
- Lebensmittelausgabe unkritisch, Lizenz für Ausschank von Getränken leicht erhältlich (lt. Gesundheitsamt)
- Fachschaftsveranstaltungen als privat zu deklarieren schwierig
- München: begrenzt auf Häufigkeit (eine Veranstaltung im Jahr geht noch als nicht-gewerblich durch)
- Ausschanklizenz: Benötigt für Ausschank oder (gewinnorientierter) Verkauf
- Erforderlich für Ausschank aller alkoholischer Getränke
- Bei Verkauf: Genehmigung von der Stadt
- ggf. Sondergenehmigung durch Universität (alkoholfreier Campus)
- genaue Regelung hängt von individueller Verwaltung ab!
- Lizenz kostet ggf. Geld
- Gesundheits- / Lebensmittelverordnung
- oftmals kritisch nur bei Zubereitung vor Ort
- keine Verantwortung des Veranstalters bei Selbstverpflegung
- besonders wichtig bei rohem Ei / Fleisch, etc -> Kühlkette erhalten
- Anmeldung von Veranstaltung
- Wie findet sie statt?
- Unterschiedlich z.B. nach Größe der Veranstaltung
- Buchung / Antrag bei Uni/Gebäudemanagement
- evtl. muss auch bei der Stadt angemeldet werden (informieren!)
- Offizielle Anmeldung liefert Absicherung
- kritischer als Kneipentouren
- Wer ist verantwortlich für korrekte Formalia?
- Gebäudemanagement erhält Anmeldungen, stellt Auflagen, z.B.
- Vorkalkulationen für Helferschichten, Kosten, etc.
- Nachkalkulationen
- Security
- Wer wird eingesetzt, (externer) Sicherheitsdienst?
- evtl. verpflichtend abhängig von Veranstaltungsgröße
- Niedersachsen: ab 200 Personen muss Security gestellt werden
- externe Location: Betreiber stellt Security, im Preis inbegriffen
- Problematisch bei externen Teilnehmern?
- Security durch Studierenden wirkt irgendwie netter
- kombinierbar mit "professioneller" Security zur Kostenersparnis
- Besteht bei Veranstaltungen Hausrecht?
- Nur auf Eingreifen von Polizei/Rettungskräften verlassen ist gefährlich
- evtl. lange Reaktionszeit
- Formal haben Rettungswagen max. Reaktionszeit (Polizei nicht)
- Auf Campus:
- Exmatrikulation als letztes Druckmittel
- Extern:
- Kooperation mit Besitzer der Location statt Miete -> verlagert Verantwortung
- Wer stellt Vertrag mit externen?
- Kann die Fachschaft die Studierendenschaft offiziell vertreten?
- evtl. muss AStA Verträge unterzeichnen
- GEMA
- alle öffentlichen / halböffentlichen Veranstaltungen mit Musik sind GEMA-pflichtig
- Anmeldung an offiziellen Stellen setzt GEMA in Kenntnis
- Playlist muss nur bei gescheduleter Musik eingereicht werden
- ggf. hat die Uni einen Rahmenvertrag
- im Zweifelsfall anrufen, schafft Klarheit
- Wann ist eine Veranstaltung privat
- "Verbundenheit" der Teilnehmer
- Tickets / Immatrikulation zur Teilnahme -> öffentlich
- Familienfeier ist schon nicht mehr privat!
- Versicherungen und persönliche Haftung
- Wie sind Studierende versichert? (z.B. über Hochschule)
- Wer ist verantwortlich?
- Bei Fahrlässigkeit, etc: Geht zurück auf Privatpersonen
- AStA/etc. als offizieller Veranstalter
- In Bayern: keine verfasste Studierendenschaft, Fachschaften als Vereine
- Kosten
- Ball mit ca. 200 Personen: 100€ Versicherung pro Abend
- Wer darf sich überhaupt versichern?
Weiteres Vorgehen
- Die Rechtsabteilung der eigenen Hochschule anschreiben
- Checkliste von Problemen wäre wünschenswert
- Vergleich der Verfahren von Veranstaltungsanmeldungen / Auflagen
- Sammlung von Fragen und individuellen Ergebnissen auf der Wiki Seite
Fragen die zu klären sind
- Inwieweit haben die Veranstalter von Ophasen, Erstifahrten, Sommerfesten usw. eine Aufsichtspflicht für Minderjährige? Welchen Umgang empfiehlt die Uni? Kann man sich in irgendeiner Form absichern?
- Welche Versicherungen existieren bereits für Studierende (durch die Uni oder das Studierendenwerk)?
- Gibt es Unterschiede zwischen Veranstaltungen auf dem Campus und solchen, die außerhalb stattfinden (z.B. Erstifahrten)
- Benötigt man für Sommerfeste usw. eine Schankerlaubnis?
- Müssen ehrenamtliche Helfer Hygieneunterweisungen o.Ä. haben?
- Inwieweit dürfen Fachschaften bei Veranstaltungen Essen/Trinken/Sonstiges verkaufen?
- Wie handhabt die Uni die Innenhaftung, sollte es zu Schäden kommen?
Mögliche weitere Fragen
- Ist bei einer Orientierungsphase für Erstsemester (die im Auftrag des Fachbereichs ausgerichtet wird) der Fachbereich oder die Fachschaft der Veranstalter (und damit haftbar)?
- Sind Erstsemester in Ophasen-Kleingruppen als Schutzbefohlene der jeweiligen Tutoren zu betrachten? Inwieweit trägt die Fachschaft eine Verantwortung dafür?
- Kann die Fachschaft als ganzes oder ein asoziierter Verein Verantwortung übernehmen (z.B. intern eine Veranstaltung beantragen) oder müssen dies immer einzelne Personen tun?
- Welche Versicherungen könnte ein Fachschaftsverein abschließen?
Gesammelte Antworten der Rechtsabteilungen
TU Darmstadt
Neben unseren Anfragen läuft aktuell noch eine Diskussion des AStAs mit der Verwaltung zu Veranstaltungen auf dem Campus. Unter anderem soll in Zukunft folgendes gelten:
- Bisher wurden sehr oft Sachkundige aufsichtführende Person (SAP) verlangt, diese sind aber erst ab 50qm "Szenenfläche" nötig, wobei ein Podium im Hörsaal nicht dazu zählt
- Bis zu 50% externer Anteil an einer Veranstaltung geht ohne Sachkundeprüfung
- Versammlungsleiter*innen (namentlich benannter Person vor Ort) ist notwendig & muss Merkblatt unterschreiben
- Sicherungsunterweisungen müssen von den Veranstaltern geregelt werden, Versicherung läuft verm. nicht direkt über die TU, dort stehen aber noch Informationen aus
Uni Stuttgart
- Welche Versicherungen existieren bereits für Studierende (durch die Uni oder das Studierendenwerk)?
- Durch die Universität sind die Studierenden in BW in der Unfallkasse BW mitversichert (für Tätigkeiten im Zusammenhang mit ihrem Studium, z.B. Laborunfall u.ä. also nicht für FS-Wochenenden, OE-Veranstalltungen in der Stadt etc.), gleiches gilt für Gremienmitglieder und Fachschaftler sofern sie bei der UKBW gemeldet sind (für FS Tätigkeiten), (die Versicherug durch das Studierendenwerk scheint nicht mehr zu existieren),
- Studierende auf Dienstreisen sind versichert (unser Ersti-Wochenende ist nun eine Dienstreise),
- Haftpflichtversichert sind Studierende aber erstmal nicht
- Inwieweit dürfen Fachschaften bei Veranstaltungen Essen/Trinken/Sonstiges verkaufen?
- ja, ist kompliziert (Steuern, Brandschutz, Sicherheitsdienst, Ordnungsamt etc.)
- Wie handhabt die Uni die Innenhaftung, sollte es zu Schäden kommen?
- kommt darauf an. Bei Veranstaltungen wird eigentlich immer der Veranstalter belangt (verkratzte Böden, zerstörte Sanitäranlagen),
- Kann die Fachschaft als ganzes oder ein asoziierter Verein Verantwortung übernehmen (z.B. intern eine Veranstaltung beantragen) oder müssen dies immer einzelne Personen tun?
- Das kommt sehr auf die Rechtsform der FS (lose Personen Gesellschaft, Verein, Teil einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, ...), und ist von der Art der Verantwortung/Haftung abhängig. z.B. kann rein materielle Schäden eine Fs immer ersetzen, sofern es aber in den Bereich von Straftaten o.ä. geht, funktioniert dies nicht mehr, da haftet im Zweifel der Veranstalter, der Geschäftsführer o.ä. persönlich.
- Versammlungsleiter*innen (namentlich benannter Person vor Ort) ist notwendig & muss Merkblatt unterschreiben
- Bei uns nur bei Demonstrationen (z.B. gegen Studiengebühren)
HTWK Leipzig
- Inwieweit haben Fachschaftsräte von Erstifahrten, Sommerfesten usw. eine Aufsichtspflicht für Minderjährige?
- Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten. Der FSR bei Veranstaltungen die sog. Verkehrssicherungspflichten, an die bei Teilnahme von Minderjährigen ggf. (z.B. Betrieb von Hüpfburg, Trampolin etc.) gesteigerte Anforderungen zu stellen sind.
- Welchen Umgang empfiehlt die HTWK? Kann man sich in irgendeiner Form absichern?
- Es wird empfohlen den Teilnehmern eine Haftungsfreistellung zu unterschreiben.
- Welche Versicherungen existieren bereits für Studierende (durch die HTWK oder das Studierendenwerk)?
- Gibt es Unterschiede zwischen Veranstaltungen auf dem Campus und solchen, die außerhalb stattfinden (z.B. Erstifahrten)
- Bzgl. der Versicherung gibt es keinen Unterschied.
- Benötigt man für Sommerfeste usw. eine Schankerlaubnis?
- Müssen ehrenamtliche Helfer Hygieneunterweisungen o.Ä. haben?
- Nein, da wir kein Gewerbe sind.
- Inwieweit dürfen Fachschaften bei Veranstaltungen Essen/Trinken/Sonstiges verkaufen?
- Den Umfang regelt Sachsen über die Sächsische Gaststättenverordnung.
- Wie handhabt die HTWK die Innenhaftung, sollte es zu Schäden kommen?
- Es wird sich an das BGB gehalten - wer schuldhaft etwas beschädigt zahlt.
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