KIF445:Haftungsausschluss bzw. Haftung bei O-Phasen und anderen Fachschaftsveranstaltungen
Teilnehmeranzahl: 13
Protokoll: Benjamin (TU Darmstadt)
Problem: Wen die Fachschaft Veranstaltungen anbietet, so ist man normalerweise versicherungstechnisch abgedeckt, so lange man sich auf dem Campus befindet. Wenn dies nicht der Fall ist,
Teilnehmer verschiedener Hochschulen, mit Veranstaltungen mit wachsender Teilnehmerzahl, wollen im Wesentlichen ihr Wissen über Hafung aufbessern.
Bekannte Probleme
- Magdeburg: Bei der Ophase ist ein Unfall (in den Anlagen des Sportzentrums) passiert, der dann privat abgerechnet wurde
- Magdeburg: Es gibt eine verfasste Studierendenschaft, aus der man aber ab dem 2. Semester austreten kann. Die vorhandenen Versicherungen gelten nur, wenn man noch Mitglied ist
- Uni Stuttgart: FSler hatte im FS-Raum einen Unfall, konnte dies problemlos über die Unfallkasse des Landes abwickeln (in der alle Studis pflichtversichert sind)
- Uni Stuttgart: Für die Stadt-Rallye mussten die Teilnehmer einen Haftungsausschuss unterschreiben
- HU Berlin: Für die Erstsemesterfahrt wird ein Haftungsausschuss gefordert
- TU Darmstadt: Veranstaltungen mit ~500 Teilnehmern, aber meistens auf dem Uni-Gelände
- Uni Duisburg: Andere Fachbereiche haben regelmäßig größere Veranstaltungen, die mit entsprechenden Veranstaltungsversicherungen abgesichert werden. Jetzt wird überlegt, eine gemeinsame Versicherung für alle Fachbereiche abzuschließen
- Kiel: "Schneemesterparty" -- Ausschank von Glühwein war rechtlich nicht möglich
- Aachen (online): Bei und ist die Einführungswoche haftungstechnisch eine Veranstaltung der Hochschule und dadurch läuft die Haftung über Hochschule. Auch die Stadtrallye, welche nicht nur auf Geländer der Hochschule stattfindet ist dies gültig. Die Haftung endet bei nicht-offiziellen Hochschulevents. Dazu zählen Ersti-Parties der Fachschaften, Ersti-Wochenenden, etc. Dies führt in der Praxis dazu, dass Minderjährige an der Woche teilnehmen können, bei Parties/ESWEs aber idR außen vor bleiben. Dies ist auch die Empfehlung der eigenen Rechtsabteilung, mit der dies abgeklärt wurde. Für die Woche ist eine enge Kooperation mit Polizei, Ordnungsamt, Hochschulwache und zentralem Koordinationsteam daher unabdingbar, da dies auch zu der Abmachung gehört.
Weiteres Vorgehen
- Es sind leider keine Rechtsexperten im Raum
- Welche Fälle gibt es, bei denen man sich absichern muss?
- Wie geht man mit Menschen um, die versuchen, durch absolute Regelkonformität eine Veranstaltung zu blockieren
Welche Veranstaltungen sind potentiell kritisch?
- Kneipentouren
- Stadtrallyes
- Grillveranstaltungen
- Sachbeschädigungen im Rahmen von FS-Veranstaltungen
- Fachschaftsexkursion/-fahrt
- Erstsemesterfahrt
- Minderjährige
- Alles, bei dem Fluchtwege/Brandschutz eine Rolle spielen
=> Personenschäden, Sachschäden, Finanzielle Schäden:Zahlungsausfall & Rechtsstreitigkeiten
Außenhaftung: Die Fachschaft haftet gegenüber dem Geschädigten
Innenhaftung: Vom eigentlichen Verursacher soll das Geld wieder "eingetrieben" werden
Welche Versicherungen gibt es bereits schon
- Gegen Unfälle auf dem Campus sind fast alle Studierenden bereits über die Uni oder das Studierendenwerk abgesichert
- Die Uni hat bestimmte Versicherungen automatisch, andere darf sie gar nicht abschließen
Wer kann was machen?
- Wenn die FS keine rechtliche Person ist, kann der jeweils Verantwortliche eine Versicherung abschließen und die Kosten von den Teilnehmern oder vom Fachbereich usw. zurückholen
- Ein Haftungsausschluss ist nicht für alle Fälle möglich
- Veranstaltungen als Uni-Veranstaltungen laufen lassen
- Minderjährige, für die man nicht dauerhaft eine entsprechende Aufsicht gewährleisten kann: Von den Veranstaltungen ausschließen, um sich vor Unterhaltsforderungen, Problemen wegen Alkohol usw. zu schützten? Uns fallen keine Alternativlösungen ein, die wirklich rechtlich sicher sind, wollen aber bei unseren jeweiligen Stellen nochmal nachfragen
Fragen an Experten
Mit nach Hause nehmen und dort bitte jeweils Personen/Stellen fragen, die sich damit auskennen. An vielen Unis gibt es dafür Rechtsstellen, zusätzlich haben die ASten meist Rechtsberatungen, die jedoch eher für private Probleme da sind.
- Wie geht man mit der Aufsichtspflicht für Minderjährige um?
- Welche Versicherungen existieren bereits?
- Welche Versicherungen könnte ein Fachschaftsverein abschließen?
- Benötigt man für Sommerfeste usw. eine Schankerlaubnis?
- Müssen ehrenamtliche Helfer Hygieneunterweisungen o.Ä. haben?
- Inwieweit dürfen Fachschaften bei Veranstaltungen Essen/Trinken/Dinge kaufen?
- Wie strikt handhabt die veranstaltende Stelle die Innenhaftung?