Verein:BMBF
BMBF-Förderung[Bearbeiten]
Die KIF wird manchmal vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert, hierfür müssen KIF-Orgas allerdings manche Auflagen erfüllen. Die Förderung gilt für Studierende an deutschen Hochschulen und wird pro Tag gerechnet. Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können müssen die KIF-Orgas bzw. der KIF e.V. den Studierendenstatus der entsprechenden Teilnehmer überprüfen und diesen Nachweis 5 Jahre nach Ende der Veranstaltung vorhalten, sowie an jedem Tag der Veranstaltung von allen entsprechenden Teilnehmern eine Unterschrift einsammeln.
Überprüfung des Studierendenstatus bei der Anmeldung zur KIF[Bearbeiten]
Leider müssen die KIF-Orgas bzw. der KIF e.V. um für dich BMBF-Förderung erhalten zu können deinen Studierendenstatus überprüfen. Dieser Nachweis muss dann 5 Jahre nach Veranstaltungsende vorgehalten werden.
Ein Nachweis über deinen Studierendenstatus muss deinen Namen, den Namen deiner Hochschule sowie eine Kennzeichnung des aktuellen Semesters, z.B. Sommersemester 2020, beinhalten. Das kann z.B. eine Immatrikulationsbescheinigung sein. Aus Datenschutzgründen bitten wir dich weitere Angaben zu schwärzen.
Aus organisatorischen Gründen ist es für die KIF-Orgas einfacher, wenn du einen entsprechenden Nachweis bei deiner Anmeldung direkt hochlädst. Falls du das nicht möchtest kannst du den KIF-Orgas auch eine Kopie in ausgedruckter Form zu Konferenz-Beginn bringen, es wird allerdings dein Studierendenstatus elektronisch festgehalten, und dein Dokument wird eingescannt und mit den anderen Bescheinigungen elektronisch gespeichert.
Falls du zu der Zeit deiner Anmeldung noch keine entsprechende Bescheinigung hast, oder deine Bescheinigung nicht bei der Anmeldung angeben möchtest, kannst du vorübergehend irgendeine Datei, z.B. eine Dummy-Textdatei oder ein Katzenbild, hochladen. Wir bitten dich allerdings dann selbstständig dran zu denken deine Anmeldung später zu bearbeiten und eine richtige Bescheinigung hochzuladen.
Die Weitergabe dieser Bescheinigung wird nur sowie für die BMBF-Förderung nötig erfolgen, i.e. entweder direkt an das BMBF oder an seine Projektträger (aktuell das DLR). Die Bescheinigungen werden vom KIF e.V. 5 Jahre nach Ende der entsprechenden Veranstaltung vorgehalten und danach vernichtet.