KIF515 Diskussion:Resolutionen/Anrechnung von Pflichtpraktika
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Begrifflichkeit Anrechnung vs. Anerkennung[Bearbeiten]
Anrechnung: Außerhochschulische Leistungen, die in das Studium eingebracht werden
Anerkennung: Leistungen, die an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang erbracht wurden, die in das aktuelle Studium eingebracht werden
Siehe dazu auch die Resolution der 49,0 KIF zum Thema Anerkennung und Definition von Anrechnung durch das Projekt HRK Modus bzw. Definition von Anerkennung durch das Projekt HRK Modus
Meinem Verständnis (was aber auch falsch sein könnte) ist die Einbringung von Arbeitszeit als Werksstudent etc. für ein Pflichtpraktikum im Studium gemäß den vorherigen Definitionen eine Anrechnung.