KIF515:Studium und Jobben, Work Life Balance für Studis - Recht auf Teilzeitstudium

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AK Teilzeitstudium und Jobben im Studium[Bearbeiten]

Warum ein Recht auf Teilzeit?[Bearbeiten]

  • Viele Studis müssen ihr Studium irgendwie finanzieren. Ein Vollzeitstudium macht das oft schwierig und auch das Studium bzw. dessen Qualität leidet oft darunter
  • Viele internationale Studenten betroffen
  • Arbeitnehmer haben ein Recht auf Teilzeit –> Hauptberuflich Student, aber Teilzeit darf ich nicht?!?
  • Studis sind nicht “faul” oder “langsam” sondern haben auch nur 24h am Tag
  • Betreuungspflichten und Co.

Maximale Studiendauer bzw. Regelstudienzeit[Bearbeiten]

  • CP-Beschränkungen mancher Unis verhindern eine “freiwillige” Teilzeit
  • Maximalstudiendauer macht das gleiche

Anerkennung für (Pflicht-)Praktika[Bearbeiten]

  • Studis, die bereits in ihrer Branche neben dem Studium arbeiten und Berufserfahrung sammeln sollen die Möglichkeit haben diese Tätigkeit als Praktikum anerkannt zu bekommen
  • Praktikantenverträge sind wesentlich schlechter bezahlt als z.B. Werkstudentenverträge. Dennoch muss ein solcher i.d.R. abgeschlossen werden um z.B. seine Krankenversicherung beibehalten zu können

Vereinbarkeit von Studium und Beruf[Bearbeiten]

  • “Studium muss Priorität haben” - JA, dennoch es ist nicht die einzige Priorität / Tätigkeit der Studis
  • Spontane Änderungen in Stundenplänen oder von anderen Terminen machen Planungen von Arbeitszeiten teils unmöglich –> Weniger Willkühr und bessere Planbarkeit für die Studis
    • Dies gilt besonders in der Vorlesungsfreien Zeit!

Anmerkungen Reso-Polieren:[Bearbeiten]

  • Adressat eher Landesregierungen um Gesetzte festzulegen, die Universitäten länger/anders subventionieren
  • Linz hat AI-Bachelor der sehr flexibel ist (viel online und Co.) –> Gutes Beispiel
  • Abgrenzung zwischen Teilzeit und Praktikathematik –> ggfs. eigene kleinere Reso
  • Schauen nach Zahlen explizit für Informatik
  • Gender: Entweder neutral als “Studierende” oder “Student*innen”

Reso-Entwurf[Bearbeiten]

Die 51,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen dazu auf, ihren Studierenden die Möglichkeit einzuräumen neben ihrem Studium einer Nebentätigkeit nachgehen zu können, ohne dadurch benachteiligt oder behindert zu werden. Student:innen, welche einer fachnahen Tätigkeit nachgehen sollten im Gegenteil für dieses Engagement und das sammeln praktischer Erfahrungen gefördert werden, anstatt Steine in den Weg gelegt zu bekommen. Insbesondere soll der Zugang zum Teilzeitstudium vereinfacht bzw. überhaupt erst ermöglicht werden.

Begründung[Bearbeiten]

Studierende und auch gerade internationale Studierende sind häufig auf einen Job neben ihrem Studium angewiesen um sich dieses finanzieren zu können.

Diese zeitliche Mehrbelastung führt dazu, dass viele Studierenden länger für ihr Studium brauchen. So schließen aktuell nur etwa 40% der Studierenden in Deutschland ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit ab [1].

Während dem Studium seitens der Student:innen eine klare Priorität eingeräumt werden sollte, ist dies nicht die einzige Verpflichtung welcher sie nachkommen müssen. Während jedoch reguläre Arbeitnehmer ein Recht auf Teilzeit haben (§ 8 TzBfG) um z.B. familiären Verpflichtungen nachzukommen, gibt es diese Möglichkeit nur für 17,9% der deutschsprachigen Studiengänge (Stand 2020) [2] – HIER NOCH RICHTIGEN (nicht diesen veralteten) VERWEIS EINFÜGEN

In einigen Fällen verhindern darüber hinaus Credit-Point-Hürden oder Fachsemester-Grenzen, dass Studierende die Geschwindigkeit ihres Studiums selbstständig flexibel planen können. Anstatt eine Lösung und ein Konsens für den Konflikt zwischen Studium und anderweitigen Verpflichtungen zu finden verlieren diese Studierenden schlichtweg ihren Studienplatz.

Wir appellieren daher an die Hochschulen und Universitäten eine interne Evaluation vorzunehmen um festzulegen, unter welchen Umständen und Voraussetzungen den Student:innen eine unkomplizierte Möglichkeit zur Einschreibung in ein Teilzeitstudium eingeräumt werden kann.

Thema Pflichtpraktikum[Bearbeiten]

An Hochschulen für angewandte Wissenschaften gibt es häufig ein Pflichtpraktikum, welches im Gegensatz zu freiwilligen Nebentätigkeiten gefördert und gefordert wird. Oft ist des für die Studierenden dabei nicht möglich sich diese Tätigkeiten als Praktikum anerkennen zu lassen. Dies bringt sie daher oft in eine Situation, in welcher Sie einen Praktikantenvertrag mit dem betreuenden Unternehmen schließen müssen, welcher häufig aus Sicht der Studierenden deutlich schlechtere Konditionen wie etwa ein geringeres Entgeld beinhaltet. Da die Intention hinter einem Pflichtpraktikum v.a. das Sammeln praktischer Erfahrungen ist, sollte eine gleichwertige Tätigkeit auch ohne die reine Form des Praktikums durch die Hochschulen anerkannt werden.