KIF505:ResoBestätigung

Aus KIF

Alle gültigen Resolutionen sollten alle 5 KIF's (nach 4 ohne Bestätigung) bestätigt werden um deren Aktualität zu gewehrleisten. Dabei soll der Reso eine Bestätigung durch die KIF schriftlich beigefügt werden. Dies sollte so geschehen: "Die KIF[aktuell], KIF[ältere] und KIF[ersterwähnung] fordern...". Es dürfen keine Änderrungen an der Reso vorgenommen werden. Bei einem Änderrungswunsch muss die Reso zurückgezogen werden und eine neue veränderte Variante eingereicht werden, da sich dadurch auch der Inhalt zur damals eingebrachten Reso verändert und eine Rückwirkende Zustimmung durch die damalige KIF nicht einholbar ist. Nach reevaluation kann die Reso neu an entsprechende Stellen versand werden.