KIF505:Eduroam

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Resolution: Prüfung der Service Policies für eduroam[Bearbeiten]

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Die 50,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert den Verein zur Förderung eines deutschen Forschungsnetzes e. V. (im Folgenden „DFN-Verein“ oder „DFN“ genannt) dazu auf, regelmäßig die Einhaltung der Service Policies[1] zum Betrieb des eduroam-Systems bei den teilnehmenden Einrichtungen unter seiner Verantwortung[2] zu prüfen und auf Verstöße entsprechend zu reagieren.

Begründung[Bearbeiten]

Das eduroam-Netz ermöglicht Wissenschaftler*innen und Studierenden einen einfachen Zugang zum Internet an allen teilnehmenden Einrichtungen unter Verwendung der Zugangsdaten ihrer Heimat-Einrichtung. Dadurch wird die Mobilität von Studierenden und Wissenschaftler*innen nicht nur gefördert, sondern geradezu erst ermöglicht: Beim Besuch einer anderen Hochschule, Universität, Forschungseinrichtung etc. muss man nicht jedes Mal sich gesondert Zugangsdaten beschaffen, womöglich den eigenen Studierendenstatus nachweisen, oder auf andere Art Zeit an Bürokratie verschwenden, sondern kann direkt weiterarbeiten wie an der Heimateinrichtung auch.

Studierende einiger Einrichtungen können das eduroam-System aufgrund fehlerhafter Konfiguration oder Sperren bestimmter Netzwerkanwendungen nicht problemlos nutzen und werden somit in ihrem Studium sowie bei der Kooperation mit Studierenden anderer Hochschulen beeinträchtigt. Der DFN-Verein hat sich durch das „eduroam Compliance Statement“[3] dazu verpflichtet, die Einhaltung der Regeln bei Service Providern in Deutschland umsetzen. Insofern fordert die 50,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften den DFN-Verein lediglich dazu auf, sich an Vereinbarungen zu halten, zu denen er sich bereits verpflichtet hat.

Wir vertrauen darauf, dass der DFN-Verein Meldungen von Studierenden nachgeht, die Verstöße gegen die eduroam-Richlinien beobachtet haben. Die Anzahl und Natur der Verstöße, die uns bekannt sind, deutet aber darauf hin, dass diese Problematik noch weiter verbreitet ist. Leider ist auch zu beobachten, dass die Service Provider, die bereits solche fehlkonfigurierten Netze betreiben, oft unwillig auf diese Hinweise reagieren, insbesondere wenn sie von Studierenden kommen. Diese werden oft weiter entmutigt, diese Probleme weiter, sprich an das DFN, zu eskalieren. Es ist daher von Seiten des DFN-Vereins nötig, die eduroam-Installationen in Deutschland aktiv und regelmäßig auf Konformität zu überprüfen.

  1. https://eduroam.org/wp-content/uploads/2020/02/GN3-12-192_eduroam-policy-service-definition_ver28_26072012.pdf, beachte insbesondere Abschnitt 6.3.3 Specifications and Operational Requirements: Service Providers
  2. Das eduroam-System sieht vor, dass „Service Provider“ (d. h. Einrichtungen, die eduroam-Zugang anbieten) von „Roaming Operators“ koordiniert werden, die üblicherweise die nationalen Forschungsnetze sind. Im Falle von Deutschland ist dies der DFN e. V.
  3. https://eduroam.org/wp-content/uploads/2020/02/eduroam_Compliance_Statement_v1_0.pdf