KIF465:Wegfall Wartezeitquoten bei zulassungsbeschränkten Studiengängen
Aus KIF
Sachstand[Bearbeiten]
- Entscheidung Bundesverfassungsgericht: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/12/ls20171219_1bvl000314.html (Zur Vorbereitung des AK unbedingt die Leitsätze lesen!)
- Anscheinend wird zukünftig die Wartezeitquoten bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wegfallen. Nicht nur bei Medizin, sondern überall: https://www.jmwiarda.de/2018/09/12/jetzt-mal-im-detail/
Damit hat das Abitur endgültig den Status verloren, ein Studium zu ermöglichen. Es ist nur noch einer von mehreren notwendigen Bedingungen, aber nicht mehr hinreichend.
- Bisher: Bei allen zulassungsbeschränkten Studiengängen können Wartesemester "gesammelt" werden. Mit genug Wartesemestern wird man über die Wartezeitquote zum Studiengang zugelassen. Dies ist abhängig davon wer noch so auf der Warteliste ist mit wie vielen Wartesemestern. In der Medizin sind es teilweise 14 Wartesemester. Dadurch ist letztendlich formal der Zugang zum Studium (nach genug Wartezeit) garantiert.
Mögliche Diskussionsfragen[Bearbeiten]
- Haben alle mit Abitur ein Anrecht auf ein Studium. Wenn ja, wieso?
- Leitet sich das Anrecht zum Zugang eines Studiums aus dem Grundrecht auf Berufsfreiheit ab?
- Ist es ok dass für ein Studium noch andere Sachen aktiv gemacht werden müssen? (D.h. ist es ok dass ein Abitur nicht mehr hinreichend, sondern nur noch notwendig ist?)
- Wenn Wartezeit weiter gewollt ist, wie kann deren Hauptproblem gelöst werden? (Wartezeit wird immer länger)