KIF465:Was man am BAföG verändern sollte
- Abfrage: Wird oder wurde BaföG bezogen?
- Großteil des AKs bezieht oder hat BaföG bezogen
Kritikpunkte am BaföG[Bearbeiten]
- Studiengangswechsel/Abbruchquote
- Bürokratie
- Dauer bis Bewilligung erfolgt
- maximal Dauer festlegen
- Leistungsnachweis
- Durchschnittsstudienzeit hochschulbezogen
- Durchschnittsstudienzeit auch vom Studium abhängig
- Arbeit als Selbstständige*r
- Familienmitglieder
- Verdienst der Geschwister -> weniger Geld
- Geld einklagen oft keine Perspektive, aber hin und wieder der einzige Weg
- ohne Kontakt zu Eltern Antrag schwierig/quasi unmöglich?
- Dokumente aus anderen Ländern/Steuersystemen
- Vermögenswerte, auf die kein Zugriff besteht, werden angerechnet
- Willkür
- Fachschaftsarbeit angeben in Antrag -> kann Bewillligung im Zweifel verhindern
- Umgang mit Härtefällen
- Schulung innerhalb von Ämtern stark verschieden -> Mitarbeiter kommen zum Teil aus verschiedenen Stellen der Stadt, zum Beispiel Friedhofsämtern
- BAföG reicht nicht -> Nebenjob -> weniger Zeit für Studium
- Wenn man im Ausland studiert, sind die Semesterzeiten oft unterschiedlich und man bekommt evtl. die ersten Monate kein BaföG
- Vorkurse vor Semesterbeginn, wo es noch kein Geld gibt, da Beantragung zu lange dauert
- stadtspezifisch zahlen für Wohnungsmarkt (Durchschnitt, nicht Minimum)
- bei einem körperlichen Handicap, welches Medikamente oder Hilfsmittel fordert, wird in dem Fall kein Mehrbedarf berechnet -> muss zusätzlich mit bezahlt werden
- Studienbezogene Ausgaben, die kulturelle, studentische Veranstaltungen mit einbeziehen
- Kino, Parties, Theater,…
- Ausflüge
- Ausbildungsbezogene Ausgaben übernehmen (Immatrikulationsgebühren)
- Wohnheimplätze nur in limitierter Anzahl vorhanden
- Sicherheit (keine Geldmittel -> keine Miete)
- Diskussion, BAföG abzuschaffen und allen gleichen Betrag zu gewähren
- Erreichbarkeit der Bearbeiter
- Mitteilungswege(Brief, obwohl die E-Mail bekannt ist)
- Bestätigung, dass sich nichts verändert hat, und nicht immer den vollen Antrag ausdrucken und ausfüllen müssen
- Besser aufklären, über Möglichkeiten bei völliger Mittellosigkeit
Ausgaben der Studenten[Bearbeiten]
- Miete, Strom, Versicherungen,…
- Lebensmittel
- Semesterbeitrag
- Studienmittel (Bücher, Laptop…)
- Kommunikation (Handy und Internet)
- Erstausstattung
- Krankenversicherung für >25 Jahre
anzustrebende Veränderungen[Bearbeiten]
- es sollte der ortsübliche Satz für Wohnungskosten berücksichtigt werden
- eine festgelegte Maximal-Bearbeitungszeit, die schriftlich festgehalten wird
- mehr Studierenden die Möglichkeit geben, BAföG zu beziehen
- mehr Transparenz über die Vergabe von BAföG
- Berechnungsgrundlagen, prozentualle Verteilung
- Staffelungen, wie wird der Satz bei welcher finanziellen Lage berechnet
- Berücksichtigung von Sonderausgaben als Einmalzahlungen, wenn sie auftreten oder nötig werden
Formulierungen für die Reso[Bearbeiten]
Die 46,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert den Gesetzgeber dazu auf, das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) unter anderem in den folgenden Punkten anzupassen: * Für § 13 Abs 2 (Bedarf für Studierende) ist der Mietspiegel des Hochschulstandortes zu berücksichtigen (vgl. z.B. § 22 (1) SGB II) * Unter Berücksichtigung der Resolution Statistiken zu Studiendauer sind § 15, § 15a anzupassen, so dass die Förderungshöchstdauer die durchschnittliche Studiendauer berücksichtigt und als Referenz nicht die Regelstudienzeit dient * Die Leistungen für Mehrbedarf sowie einmalige Leistungen sind analog zu den Regelungen von § 21 SGB II zu erbringen * Die Bezugsmöglichkeiten von BAföG mehr an die realen Bedingungen der Antragssteller*innen anzugleichen * Eine angemessene, verpflichtende Maximaldauer für die Bearbeitung der Anträge schriftlich festzulegen, sowie den Vorgang der Antragsbearbeitung transparenter zu gestalten
Anhang[Bearbeiten]
- reale Bedingungen:
- Lebenshaltungskosten bezogen auf den Wohnort
- familiäre Situation (Eltern wollen oder können trotz “hohem” Einkommen nicht das Studium finanzieren, Waisen)
- dauerhafte, gesundheitliche Aufwendungen
- höhere Kosten wenn der Antragsteller aus dem elterlichen Haushalt auszieht, durch anfallende zusätzliche Miete, Nebenkosten, …
- einmalige Leistungen
- Semesterbeiträge
- Semesterticket
- Anschaffung von Studienmitteln wie Büchern, Laptops, etc.
- einmalige Neuanschaffungen z.B. Möbel, Haushaltsgeräte, …
- Erstausstattung
- Kaution / Anteile bei Wohnungsgenossenschaften
- Umzugskosten
- Transparenz
- definiertere Richtlinien für die Bearbeitung
- Statusabfrage / Meldung –> einheitlich in den BAföG-Ämtern
- Berrechnungskriterien nachvollziehbarer gestalten
- Aufklärung / Informationen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten / Zahlungen bei finanziellen Engpässen, während der Antragsstellung
Verweis auf KOMET Reso