KIF465:Was man am BAföG verändern sollte

Aus KIF
  • Abfrage: Wird oder wurde BaföG bezogen?
    • Großteil des AKs bezieht oder hat BaföG bezogen

Kritikpunkte am BaföG[Bearbeiten]

  • Studiengangswechsel/Abbruchquote
  • Bürokratie
    • Dauer bis Bewilligung erfolgt
    • maximal Dauer festlegen
  • Leistungsnachweis
  • Durchschnittsstudienzeit hochschulbezogen
  • Durchschnittsstudienzeit auch vom Studium abhängig
  • Arbeit als Selbstständige*r
  • Familienmitglieder
    • Verdienst der Geschwister -> weniger Geld
    • Geld einklagen oft keine Perspektive, aber hin und wieder der einzige Weg
    • ohne Kontakt zu Eltern Antrag schwierig/quasi unmöglich?
      • Dokumente aus anderen Ländern/Steuersystemen
  • Vermögenswerte, auf die kein Zugriff besteht, werden angerechnet
  • Willkür
    • Fachschaftsarbeit angeben in Antrag -> kann Bewillligung im Zweifel verhindern
    • Umgang mit Härtefällen
    • Schulung innerhalb von Ämtern stark verschieden -> Mitarbeiter kommen zum Teil aus verschiedenen Stellen der Stadt, zum Beispiel Friedhofsämtern
  • BAföG reicht nicht -> Nebenjob -> weniger Zeit für Studium
  • Wenn man im Ausland studiert, sind die Semesterzeiten oft unterschiedlich und man bekommt evtl. die ersten Monate kein BaföG
  • Vorkurse vor Semesterbeginn, wo es noch kein Geld gibt, da Beantragung zu lange dauert
  • stadtspezifisch zahlen für Wohnungsmarkt (Durchschnitt, nicht Minimum)
  • bei einem körperlichen Handicap, welches Medikamente oder Hilfsmittel fordert, wird in dem Fall kein Mehrbedarf berechnet -> muss zusätzlich mit bezahlt werden
  • Studienbezogene Ausgaben, die kulturelle, studentische Veranstaltungen mit einbeziehen
    • Kino, Parties, Theater,…
    • Ausflüge
  • Ausbildungsbezogene Ausgaben übernehmen (Immatrikulationsgebühren)
  • Wohnheimplätze nur in limitierter Anzahl vorhanden
  • Sicherheit (keine Geldmittel -> keine Miete)
  • Diskussion, BAföG abzuschaffen und allen gleichen Betrag zu gewähren
  • Erreichbarkeit der Bearbeiter
  • Mitteilungswege(Brief, obwohl die E-Mail bekannt ist)
  • Bestätigung, dass sich nichts verändert hat, und nicht immer den vollen Antrag ausdrucken und ausfüllen müssen
  • Besser aufklären, über Möglichkeiten bei völliger Mittellosigkeit

Ausgaben der Studenten[Bearbeiten]

  • Miete, Strom, Versicherungen,…
  • Lebensmittel
  • Semesterbeitrag
  • Studienmittel (Bücher, Laptop…)
  • Kommunikation (Handy und Internet)
  • Erstausstattung
  • Krankenversicherung für >25 Jahre

anzustrebende Veränderungen[Bearbeiten]

  • es sollte der ortsübliche Satz für Wohnungskosten berücksichtigt werden
  • eine festgelegte Maximal-Bearbeitungszeit, die schriftlich festgehalten wird
  • mehr Studierenden die Möglichkeit geben, BAföG zu beziehen
  • mehr Transparenz über die Vergabe von BAföG
    • Berechnungsgrundlagen, prozentualle Verteilung
    • Staffelungen, wie wird der Satz bei welcher finanziellen Lage berechnet
  • Berücksichtigung von Sonderausgaben als Einmalzahlungen, wenn sie auftreten oder nötig werden

Formulierungen für die Reso[Bearbeiten]

Die 46,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert den Gesetzgeber dazu auf, das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) unter anderem in den folgenden Punkten anzupassen: * Für § 13 Abs 2 (Bedarf für Studierende) ist der Mietspiegel des Hochschulstandortes zu berücksichtigen (vgl. z.B. § 22 (1) SGB II) * Unter Berücksichtigung der Resolution Statistiken zu Studiendauer sind § 15, § 15a anzupassen, so dass die Förderungshöchstdauer die durchschnittliche Studiendauer berücksichtigt und als Referenz nicht die Regelstudienzeit dient * Die Leistungen für Mehrbedarf sowie einmalige Leistungen sind analog zu den Regelungen von § 21 SGB II zu erbringen * Die Bezugsmöglichkeiten von BAföG mehr an die realen Bedingungen der Antragssteller*innen anzugleichen * Eine angemessene, verpflichtende Maximaldauer für die Bearbeitung der Anträge schriftlich festzulegen, sowie den Vorgang der Antragsbearbeitung transparenter zu gestalten

Anhang[Bearbeiten]

  • reale Bedingungen:
    • Lebenshaltungskosten bezogen auf den Wohnort
    • familiäre Situation (Eltern wollen oder können trotz “hohem” Einkommen nicht das Studium finanzieren, Waisen)
    • dauerhafte, gesundheitliche Aufwendungen
    • höhere Kosten wenn der Antragsteller aus dem elterlichen Haushalt auszieht, durch anfallende zusätzliche Miete, Nebenkosten, …
  • einmalige Leistungen
    • Semesterbeiträge
    • Semesterticket
    • Anschaffung von Studienmitteln wie Büchern, Laptops, etc.
    • einmalige Neuanschaffungen z.B. Möbel, Haushaltsgeräte, …
    • Erstausstattung
    • Kaution / Anteile bei Wohnungsgenossenschaften
    • Umzugskosten
  • Transparenz
    • definiertere Richtlinien für die Bearbeitung
    • Statusabfrage / Meldung –> einheitlich in den BAföG-Ämtern
    • Berrechnungskriterien nachvollziehbarer gestalten
    • Aufklärung / Informationen zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten / Zahlungen bei finanziellen Engpässen, während der Antragsstellung

Verweis auf KOMET Reso