KIF460:Prüfungsrecht

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Prüfungsrecht[Bearbeiten]

Geltende Ordnungen:

  • BVwVfG, falls es keines vom Land gibt. Ansonsten: LandesVwVfG
  • Hochschulrahmengesetz (HRG)
  • Landes*Hochschulgesetz
  • Studienordnungen / Prüfungsordnungen
    • Allgemeine PO - darauf achten, ob die gültig ist! Manche Unis machen die auch nur als Gestaltungsrichtlinie an ihre StuKos (TU Chemnitz bspw)
    • Fachstudienordnung / Fachprüfungsordnung

Allgemeines[Bearbeiten]

  • Prüfling hat Mitwirkungspflicht. Falls ihr Umstände bekannt werden, die Probleme im Prüfungsverfahren darstellen könnten, unbedingt *sofort* der Aufsicht / dem Prüfer bescheid geben.
    • der Prüfer / die Aufsicht soll die Umstände im Prüfprotokoll vermerken
  • bei Krankheit _vorher_ melden!
  • generell bei Problemen _vorher_ melden. Nach dem dritten Versuch ist das Kind im Brunnen. Unbedingt davor!
  • Nachteilsausgleich
  • Härtefälle

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)[Bearbeiten]

  • Anträge sind schriftlich zu stellen, Unterschrift, auf Deutsch (Englisch geht innerhalb der Uni meistens auch)
  • Beteiligte haben Akteneinsicht, d.h. Einsicht in die Prüfungsakte, Musterlösungen falls sie existieren, Prüfungseinsicht, Gutachten für Abschlussarbeiten
  • Beteiligte _können_ Vetreter bestimmen
  • Ausgeschlossene Personen und Befangenheit prüfen
  • Widersprüche gehen auch ohne Begründung fristwahrend,

Hochschule[Bearbeiten]

  • Meistens ein Prüfungsausschuss
  • Anrechnung von Studienleistung meist wenn "sich die Kompetenzen nicht wesentlich unterscheiden" (Lissabon Konvention, sächs. HSFG)
    • Anrechnung von Bachelorfächern in den Master möglich?
    • Zulassungsordnung / Immatrikulationsordnung

Fallbeispiele[Bearbeiten]

  • Klausur, Prüfer hat den Raum nicht gefunden, um 8:30 anfangen
    • bis 9:30 etwa 80 Prüflinge dort, Prüfer nicht da, Unterschriften der Prüflinge
    • Prüfungsamt angerufen, keine Ahnung
    • Prüfung ausgefallen
    • Prüfungs sollte dann 2 Wochen später stattfinden, in Ordnung Frist von 6 Wochen vorgeschrieben
      • Prüfung sollte mitten in Prüfungsphase gelegt
      • an dem Tag konnten nicht alle; zweiter Ausweichtermin, nur für Leute, die nicht konnte, nicht für Attest
      • Prüfer jetzt in Pension
    • Nachholklausur im nächsten Semester von neuem Prüfer, aber anders
    • Regelung für ausgefallene Prüfungen sinnvoll?
  • Klausur verloren gegangen (RWTH Aachen, Laschet)
    • den Leuten durch Gutdünken nach Teilnahme am Seminar Note vergeben
  • Prüfungsbekanntgabe durch Sekretariat vorläufig
    • könnte sich täglich verschieben, nur durch Aushang
  • Überschneidung von Prüfungen
    • in Duisburg nach SAP nicht am gleichen Tag
    • in Illmenau gabs schonmal Probleme
  • Foto von der Klausur an eine Gruppe
    • alle, die die Prüfung mitgeschrieben haben sollten dann mdl. nachgeprüft werden
  • Am Anfang der Klausur, Prüfer: jeder der mitschreibt, aber nicht angemeldet ist, ist Betrugsversuch
    • haben dann die Klasuren von nicht angemeldeten Leuten weggeworfen
  • jmd. hat sich angemeldet, war sich sehr sicher, war dann aber nicht angemeldet, musste gehen
    • Idee: PDF im System erzeugen lassen mit ID*Codes (aktueller Stand in Ilmenau)
  • Prüfungen abschreiben: Note 5
    • ist nicht, man muss nichts abgeben
    • Prüfer umgehen das teilweise indem die Lösungen auf das Aufgabenblatt geschrieben werden müssen
    • Prüfungseinsicht um das, was man vergessen hat, nochmal zu sehen
    • Prüfungseinsicht: man hat das Recht Notizen zu machen (im Verfahren auch Kopien)