KIF460:Prüfungsrecht
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Prüfungsrecht[Bearbeiten]
Geltende Ordnungen:
- BVwVfG, falls es keines vom Land gibt. Ansonsten: LandesVwVfG
- Hochschulrahmengesetz (HRG)
- Landes*Hochschulgesetz
- Studienordnungen / Prüfungsordnungen
- Allgemeine PO - darauf achten, ob die gültig ist! Manche Unis machen die auch nur als Gestaltungsrichtlinie an ihre StuKos (TU Chemnitz bspw)
- Fachstudienordnung / Fachprüfungsordnung
Allgemeines[Bearbeiten]
- Prüfling hat Mitwirkungspflicht. Falls ihr Umstände bekannt werden, die Probleme im Prüfungsverfahren darstellen könnten, unbedingt *sofort* der Aufsicht / dem Prüfer bescheid geben.
- der Prüfer / die Aufsicht soll die Umstände im Prüfprotokoll vermerken
- bei Krankheit _vorher_ melden!
- generell bei Problemen _vorher_ melden. Nach dem dritten Versuch ist das Kind im Brunnen. Unbedingt davor!
- Nachteilsausgleich
- Härtefälle
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)[Bearbeiten]
- Anträge sind schriftlich zu stellen, Unterschrift, auf Deutsch (Englisch geht innerhalb der Uni meistens auch)
- Beteiligte haben Akteneinsicht, d.h. Einsicht in die Prüfungsakte, Musterlösungen falls sie existieren, Prüfungseinsicht, Gutachten für Abschlussarbeiten
- Beteiligte _können_ Vetreter bestimmen
- Ausgeschlossene Personen und Befangenheit prüfen
- Widersprüche gehen auch ohne Begründung fristwahrend,
Hochschule[Bearbeiten]
- Meistens ein Prüfungsausschuss
- Anrechnung von Studienleistung meist wenn "sich die Kompetenzen nicht wesentlich unterscheiden" (Lissabon Konvention, sächs. HSFG)
- Anrechnung von Bachelorfächern in den Master möglich?
- Zulassungsordnung / Immatrikulationsordnung
Fallbeispiele[Bearbeiten]
- Klausur, Prüfer hat den Raum nicht gefunden, um 8:30 anfangen
- bis 9:30 etwa 80 Prüflinge dort, Prüfer nicht da, Unterschriften der Prüflinge
- Prüfungsamt angerufen, keine Ahnung
- Prüfung ausgefallen
- Prüfungs sollte dann 2 Wochen später stattfinden, in Ordnung Frist von 6 Wochen vorgeschrieben
- Prüfung sollte mitten in Prüfungsphase gelegt
- an dem Tag konnten nicht alle; zweiter Ausweichtermin, nur für Leute, die nicht konnte, nicht für Attest
- Prüfer jetzt in Pension
- Nachholklausur im nächsten Semester von neuem Prüfer, aber anders
- Regelung für ausgefallene Prüfungen sinnvoll?
- Klausur verloren gegangen (RWTH Aachen, Laschet)
- den Leuten durch Gutdünken nach Teilnahme am Seminar Note vergeben
- Prüfungsbekanntgabe durch Sekretariat vorläufig
- könnte sich täglich verschieben, nur durch Aushang
- Überschneidung von Prüfungen
- in Duisburg nach SAP nicht am gleichen Tag
- in Illmenau gabs schonmal Probleme
- Foto von der Klausur an eine Gruppe
- alle, die die Prüfung mitgeschrieben haben sollten dann mdl. nachgeprüft werden
- Am Anfang der Klausur, Prüfer: jeder der mitschreibt, aber nicht angemeldet ist, ist Betrugsversuch
- haben dann die Klasuren von nicht angemeldeten Leuten weggeworfen
- jmd. hat sich angemeldet, war sich sehr sicher, war dann aber nicht angemeldet, musste gehen
- Idee: PDF im System erzeugen lassen mit ID*Codes (aktueller Stand in Ilmenau)
- Prüfungen abschreiben: Note 5
- ist nicht, man muss nichts abgeben
- Prüfer umgehen das teilweise indem die Lösungen auf das Aufgabenblatt geschrieben werden müssen
- Prüfungseinsicht um das, was man vergessen hat, nochmal zu sehen
- Prüfungseinsicht: man hat das Recht Notizen zu machen (im Verfahren auch Kopien)