KIF440:Transparenz bei Drittmitteln

Aus KIF

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Transparenz in der Drittmittelforschung Die 44. Konferenz der Informatikfachschaften (KIF) stellt fest,
dass aufgrund der unzureichenden staatlichen Grundfinanzierung öffentliche Forschungseinrichtungen zwingend auf Drittmittel angewiesen sind, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.
Daher ist es fraglich, ob die Freiheit von Forschung und Lehre überhaupt noch gegeben ist.
Damit eine gesellschaftliche Diskussion zu der Problematik geführt werden kann, fordert die KIF, dass bei Drittmittelprojekten folgende Angaben jährlich (1) zu veröffentlichen sind:

  1. Titel des Projekts [1]
  2. Hochschule mit Organisationseinheit
  3. Auftraggebende Personen mit Sparte/Handlungsfeld der Abteilung [2]
  4. Projekt- und Vertragslaufzeit
  5. Gesamtsumme
  6. Angaben der Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen,u. a. Art, Dauer und Umfang

Zusätzlich muss am Projektende folgendes veröffentlicht werden:

  1. Abstract [1]


In begründeten Ausnahmefällen kann die Veröffentlichung dieser Daten für ein konkretes Projekt auch erst zwei Jahre nach dessen Abschluss erfolgen. Der Beschluss über eine Ausnahme hat durch ein mit allen Statusgruppen besetztes Gremium zu erfolgen.

  1. In begründeten Fällen können zeitlich befristete Ausnahmen bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren zugelassen werden.
  2. Der Verwendungszweck der Forschungsergebnisse muss aus dem angegebenen Handlungsfeld hervorgehen.

Begründung: _TODO_