KIF440:Rechtssicherheit im Studium
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AK Rechtssicherheit im Studium[Bearbeiten]
- Probleme
- Kein Verlass auf Kulanzregelungen
- Kein Verständnis gegegenüber eigener Rechtsinterpretation
- Falsche Formulierungen und schlechte Verständlichkeit in Fachprüfungsordnungen
- Einschränkungen durch Gewohnheitsrecht
- Unklare Rechtsgrundlage von vorteilhaften Regelungen, fehlende Möglichkeit der Nachfrage
- Problematik von Befürchtung der Angreifbarkeit nach privaten Beschwerden / Klagen
- Prüfungsordnungen / Modulkatalog
- Auslegungen
- Grauzonen
- Verstöße
- Fachübergreifende Regelungen
- Fachübergreifende Prüfungen
- a) Prüfungsordnung des eigenen Fachs => Studis verschiedener POs in der selben Prüfung
- b) Prüfungsordnung des fremden Fachs => schlechte Information der Studis
- welche Prüfungsordnun(sversion)
- a) Änderungssatzungen
- b) neue Prüfungsordnungen
- Veränderbarkeit des Modulhandbuch
- Überschneidungen von Pflichtprüfungen
- Kommt bei Nachholprüfungen gelegentlich fest, bisher keine Terminkollisionen oder Möglichkeit zum Klausurrücktritt
- Überschneidung von Pflichtvorlesungen kommt vor
- Anpassung Prüfungsordnungen an die Software
- Notenberechnungsverfahren
- Anpassung an vorgegebene ECTS-Stückelung durch Zusammenfassung
- Verjährungsparagraph
- eher unüblich
- Widersprüche zwischen allgemeinen Rahmenprüfungsordnungen und fachspezifischen Prüfungsordnungen
- nur in Einzelfällen
- Lösungsmöglichkeiten
- Rechtsabteilung
- Gespräch mit Prof, Studienkommission, Studiendekan, Dekan
- Neuregelung in Gremien (Gremien ohne Studis üblicherweise nur in der Verwaltung und im Prüfungsausschuss)
- Klagefinanzierung durch (verfasste) Studierendenvertretung
- Absichtsreklärungen zu Prüfungsordnungen (bis jetzt noch nirgendwo bekannt vorhanden)
- Schriftlicher Widerspruch
- Bei Klausuren: Kopien an manchen Universiäten zulässig
- Kontakt von Studieren mit der allgemeinen anstelle der fachspezifischen Studierendenberatung
- Umgang mit Prüfungsordnungen
- Bekanntheit des Inhalts
- Oft Unbekannt, insb. wenn Studium alleine anhand von Musterstudienplan / Modulkatalog möglich
- Gut, wenn alle Anfragen direkt mit Verweis auf die Regelung beantwortet werden.
- Verständnis bei Studierenden
- Gute bis schlechte Erklärung von Begrifflichkeiten
- Juristische Begriffsverwendung oft unklar
- Veröffentlichung von aktuellem Stand und Änderungen
- online als PDF, meist nicht offiziell rechtsgültig
- gedruckte Variante: nur als Präsenzexemplar
- Bekanntheit des Inhalts
- Positivbeispiel gut lesbarer FPO:
- Uni Bonn