KIF440:Akkreditierung Austausch

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Der Arbeitskreis richtet sich an alle mit Akkreditierungserfahrung. Grundsätzlich sind aber alle willkommen, es wird nur zeitlich nicht möglich sein alle Aspekte des Akkreditierungswesens zu erklären, dafür gibt es den Arbeitskreis KIF440:Akkreditierung.

Mögliche Themen[Bearbeiten]

  • Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Akkreditierung Link zum Urteil
  • Regelüberarbeitung des Akkreditierungsrates
  • Erfahrungen und Fragen zu Akkreditierungsverfahren als Mitwirkende
  • Erfahrungen und Fragen zu Akkreditierungsverfahren als Betroffene
  • Fragen zu Gremien im Akkreditierungswesen
    • ACQUIN Fachausschuss Informatik

Mitschrift[Bearbeiten]

  • Clustergrößen. Was machen wir bei zu großen Clustern?
    • AR hat bisher Größe nicht eingeschränkt
    • Unterschiedliche Behandlung von 1 Studiengang mit 10 Vertiefung oder 10 eigenständigen Studiengängen?
    • AR hat Begründungspflicht eingeführt wenn Stud/Berufspraxis nicht erhöht werden bei Clustern. Bisher keine Auswirkungen
    • Es wird versucht das Thema voranzubringen bei der zukünftigen Regelüberarbeitung des AR
  • Zusammensetzung Studierendenrunde
    • Sollte nicht nur aus FSR-Vertretungen bestehen
    • FSR-Vertretungen sollten frei teilnehmen können
    • Wenn handausgewählt, dann muss gezielte gefragt werden um ausweichende Antworten zu vermeiden
    • Studierende können beeinflusst sein ("Wenn ihr was schlechtes sagt wird euer Studiengang zugemacht und ihr könne nicht mehr weiterstudieren"). Auf Vertraulichkeit hinwiesen, etc.
  • Systemakkreditierung
    • System macht nicht was es soll. Das ist nicht toll. Dokumentieren zur Reakkreditierung
  • Nominierung in Systempool des studentischen Akkreditierungspool
    • Benötigt entsprechende Qualifizierung, im Regelfall durch Schulungsseminar. Sollte zuerst besucht werden.
  • Ausschreibung ACQUIN FA Informatik
    • Bisher keine optimale Vorschläge. Wir gehen bis zum Abschlussplenum in uns.
  • Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Akkreditierung
    • Akkreditierung an sich nicht verfassungswidrig
    • Bisherige Regelungsbasis ist ungenügund, Akkreditierung muss auf gesetzlich sauberer Grundlage beruhen
    • Länder scheinen sich auf Staatsvertrag zu einigen
  • Probleme die als Gutachter in Verfahren gesehen werden, tauche nicht in Monita/Bericht auf
    • Möglichkeit des Sondervotums
    • An Studierende in den nachfolgenden Gremien wenden