KIF435:Mindestlohn
Aus KIF
Thema kommt von der MeTaFa, wurde dort vom Maschinenbau dort hin getragen
Punkte/Probleme:
- - Mindestlohn nicht für Pflichtpraktike, für verlängertes Praktikum muss Mindestlohn gezahlt werden (Pflichtpraktika dauern oft 3 Monate Arbeitgeber wollen aber Praktikanten nur für 6 Monate)
- - Forderung der Professoren/Wunsch nach genereller Ausnahme im "Hochschulsektor" (stud. Hilftskräfte, etc.)
- - Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden (Menschen arbeiten teilweise deutlich mehr als tatsächlich bezahlt wird/im Arbeitsvertrag steht), in Darmstadt streiken deswegen Tutoren
Auswirkungen:
- Hochschulen überlegen Praxissemester/Pflichtpraktika abzuschaffen - Stundenzettel "müssen" gefälscht werden.
Zwei verschiedene Probleme, die die selbe Ursache haben: Stundenzettel für Hiwis und Bezahlung im Praktikum
Stundenzettel: (Arbeitszeiten müssen Dokumentiert werden §17 MiLoGes)
- Allgemein: Menschen geben ohne Zeiterfassung i.d.R. zu wenig Stunden an => Stundenzettel verhindern Ausbeutung
- Stundenzettel sind unterschiedlich zeitintensiv auszufüllen.
- Es werden offensichtlich Arbeitsschutzregelungen nicht eingehalten (Pausenzeiten)
- möglicherweise Informatik spezifisches Problem: Menschen suchen sich Nebenjobs in der Wirtschaft mit besserer Bezahlung und gleicher Dokumentationsaufwand
- Einige Studierende haben kiene Lust mit der Vorraussetzung einen Stundenzettel ausfüllen zu müssen sich für einen Tutoren-Job zu bewerben.
- in der Wirtschaft sind die dokumentierten Arbeitszeiten Grundlage für die Bezahlung
- die dokumentierte Arbeitszeit zeigt wo mehr oder weniger Bedarf für Tutoren ist (Peaks am Anfang des Semesters) - zeigen durch (notwendige) Fälschung keinen Bedarf oder irgendwas anderes an
- Arbeitsstunden werden gleichmäßg verteilt dokumentiert und nicht so wie tatsächlich gearbeitet wurde
Lösungsansätze für gängige Probleme:
- Bürokratie wirkt abschreckend auf vorbei engagierte Tutor*innen
- Nur Mindestmaß fordern - pro Arbeitstag Anfangs-, Endzeit und Stundenzahl aufschreiben
- Punkte für resoidee:
- (Nur) Mindestmaß einhalten
- An Spielregeln halten (Deadlines etc)
- Potentielle negative Folgen: Möglicherweise noch kurzfristigere HIWI Verträge am Anfang des Semesters
- In der Vergangenheit wurden relativ niedrige Stundenlöhne durch "großzügige" Monatsstunden ausgeglichen->Geht so nicht mehr
- Faktisch wird dazu aufgerufen, die Zettel zu fälschen, was am Sinn des ganzen vorbeigeht
- Gruppenabgaben statt Einzelabgaben fördern
- Pädagogisch vertretbar? in vielen Fällen werden Übungsaufgaben sowieso in Gruppen bearbeitet
Praktika und Mindestlohn:
- Ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung oder zur Aufnahme eines Studiums, sowie begleitend zum Studium fällt aus dem Mindestlohngestz raus. (§22 (1) MiLoGes)
- Bei den im AK anwesenden Hochschulen (darunter mehrere FHs) gibt es aktuell kein Problem Praktika zu finden.
- Könnte das ein Problem für Abschlussarbeiten geben? Eher nicht: [1]
Fazit zu Praktika: Momentan scheint es keine großen Probleme zu geben, das Thema sollte aber weiter beobachtet werden
AK Mindestlohn bei der FaTaMa:
- Email vom FSR Maschinenwesen der TU Dresden (Auszüge) bezüglich Mindestlohn
- Ersteinmal eine Zusammenfassung des Mindestlohngesetz:
- Das Mindestlohngesetz: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Mindestlohn.
- Der Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.15 8.50€
- Überstunden dürfen monatlich nicht mehr als 50% der eigentlichen Arbeitszeit
- übersteigen.
- Arbeitnehmer können nur durch einen gerichtlichen Vergleich auf den
- Mindestlohn verzichten.
- Für die Überprüfung der Einhaltung sind die Behörden der Zollverwaltung
- zuständig. Bei nicht zahlen des Mindestlohn stellt dies eine
- Ordnungswidrigkeit dar und wir mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 €
- bestraft.
- Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet die Arbeitszeiten (Dauer/Beginn/Ende)
- aufzuzeichnen und diese 2 Jahre lang aufzubewahren.
- Die Prüfbehörde kann verlangen, dass die Unterlagen am Arbeitsort
* bereitgehalten werden.
- Das Bundesministerium für Finanzen kann die Vorschriften ändern.
- Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht ist ebenfalls eine
- Ordnungswidrigkeit und kostet bis zu 30.000€
- Ausnahmen vom Mindestlohn:
- Praktikanten fallen unter den Mindestlohn außer es handelt sich um ein
- Pflichtpraktikum, ein Orientierungspraktikum vor dem Studium (bis zu 3
- Monate), oder ein Praktikum während des Studiums außer man hat beim gleichen
- Arbeitgeber schon gearbeitet.
- Nicht unter den Mindestlohn fallen: Minderjährige, Azubis, Ehrenamtliche
- Tätigkeiten …
- Weitere Informationen: [2]
- Zur Dokumentationspflicht:
- Problematik SHKs/Hiwis machen oft Überstunden.
- Diese dürfen dies jedoch rechtlich eigentlich nicht. Bislang fiel dies nicht
- auf, durch die Dokumentationspflicht müssen alle dokumentiert werden und die
- Arbeitszeiten müssen eingehalten werden. Das heißt wenn die Stunden nicht
- ausreichen um die Aufgaben zu erledigen müsste der Vertrag angepasst oder eine
- weitere Kraft eingestellt werden.
- DRESDEN weist auf die Vorteile der Dokumentationspflicht hin wie zum Beispiel
- dass jetzt Auffällt das SHKs/Hiwis Urlaubsanspruch haben. Es wirkt dem
- ausbeuten der Studenten entgegen.
- Zum Thema was die Fatama in diesem Zusammenhang entschieden hat:
- 1.Die FaTaMa 2015 spricht sich dafür aus, dass die Universitäten ihre
- Praktikumslängen auf 16 Wochen angleichen. Um gleiche Voraussetzungen beim
- Bewerbungsprozess für die Studenten zu erreichen.
- 2.Die FaTaMa 2015 fordert, dass Studierende in ihren Praktika mit Ausnahme des
- Grund/Vorpraktikums von Beginn an nicht unter gesetzlichem Mindestlohn
- vergütet werden.
- Folgende Reso ist weniger weitreichend und wurde nicht abgestimmt
- Die FaTaMa 2015 spricht sich gegen die individuelle Verlängerung der
- Pflichtpraktikumszeit durch Praktikantenämter aus.
- Zurückgezogen, Beschlussvorlage 2 ist weiterreichend.
- Falls das nicht reicht melde dich einfach.