KIF435:Ideensammlung zur kreativen Nutzung von VS-Geldern
Finanzleitfaden für Fachschaften der Universität Potsdam Finanzleitfaden für Fachschaften der HU Berlin
TODO: [*] prüfen, ob alles so stimmt
[*] Gliedern
[*] Wiki Syntax
Partys (oder zumindest Alkohol) können über Spenden gegenfinanziert werden. -> Es kann Verluste geben
ACHTUNG: Bei Partys prüfen ob Mehrwertsteuer abgeführt werden muss.
(Ersti-)Infoheft durch VS finanzieren -> Werbung einbauen -> Sponsoringgelder können frei verwendet werden
An der Hochschule kann Verpflegung (häufig?) nicht von VS bezahlt werden, da dies als Ersatzleistung, also Vergünstigung zählt. Verpflegung ausserhalb, z.B. auf Erst-/Fachschaftsfahrten (z.B. auf eine Hütte) können als Mehraufwand bezahlt werden.
Begründungen nicht einfach akzeptieren, sondern argumentieren: Zahlungen begründen: mit Aufgaben laut Landeshochschulgesetz: Vernetzung, fachliche soziale und insbesondere kulturelle Belange der Studierendenschaft (Prüfen!)
Ideen: [*] "Rahmenprogramm" (Tischdecken, etc.) wird gekauft. Rechnung nennt nicht genau, was dies beinhaltet. [*] Organisation/Helfer outsourcen an Fachschaftler, welche das Geld der FS spenden. PROBLEM: Möglicherweise ist Vergleichsangebot notwendig ab x€; Einnahmen müssen u.U. versteuert werden; Finanzamt verlangt (hohe) Pauschalen für z.B. O-Phasen-Tutoren [*] Aufteilung einer Veranstaltung zwischen VS und Verein schwierig, deshalb: Verein tritt als Dienstleister auf
"Wir dürfen autonom über unser Geld entscheiden" ACHTUNG: Alle 5-10 Jahre (?) kann der Landesrechnungshof kontrollieren, die Nachfolger können also für Handeln der Vorgänger haften(?)
In Baden-Württemberg muss die Verfasste Studierendenschaft sich selbst eine Innenrevision anstellen und bezahlen.
Man sollte sich Regeln, was gezahlt wird und was nicht, schriftlich geben.
Material, wie Bühnen, Technik, Pavillions kann meist mit weniger Problemen von VS-Geld bezahlt werden.
Versicherungen abschliessen! Sinnvoll z.B. gegen Einbrüche ACHTUNG: Prüfen, welche Versicherungen man haben muss und welche man gar nicht haben darf (z.B. Vollkasko)
Menschen mit entsprechender (Finanzrechtlicher ?) Ausbildung (z.B. Innenrevisoren ?) haben ein höheres Risiko, für widerrechtlich freigegebene Gelder zu haften. Nicht ausgebildete / unerfahrene Menschen, die glaubwürdig versichern können, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben, können eher "Glück haben".
Info: Mannheim gründet Förderverein, welcher als Dienstleister für die VS auftreten soll.
Heidelberg: Haushaltsverantwortliche will Grundsatzentscheidung des StuRa zum Thema Alkohol, also ist dies wohl theoretisch nicht ganz unmöglich? siehe: https://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/3/Sitzungsunterlagen/Sitzungsunterlagen_101115.pdf
Essen in der O-Phase begründen (vs. Ersatzleistung): Kennenlernen, die Erstis müssen die Veranstaltung nicht verlassen zum Essen, was dem Zweck der O-Phase (Kennenlernen / Vernetzung) schaden würde.
Wenn Hochschule/Rektorat O-Phase als sehr wichtig erachtet, kann evtl. Ausnahme gemacht werden.
bei Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF) nachfragen: wegen Essen, (Begründung war irgendwas mit allgemeiner Einladung für alle Studierende, aber aus praktischen Gründen nur für Erstis?)
AStA Vorsitz und Finanzer fragen: Wenn wir trotzdem dürfen, haftet AStA Vorstand. (AStA ist Dienstvorgesetzter von VS-angestellter Innenrevision)
Man sollte die entsprechenden Gesetzte lesen, evtl. einen Gesetzesbeauftragten (innerhalb der Fachscaft als Ansprechpartner einrichten.
Ausschuss "Verfasste StudentInnenschaft/Politisches Mandat" des FZS fragen (ausschuss-vspm@fzs.de)
Fachschaft / VS kann selbst Mitglied in einem Verein werden und dort Mitgliedsbeitrag zahlen. (Bis zur Höhe des Gesamtbudgets (aber nicht empfohlen)) Dies kann die Grundfinanzierung eines Fachschaftsvereins sicherstellen. ZU BEACHTEN: Der Beitritt muss gut begründet sein: Was hat die Fachschaft davon, solch einem (teuren) Verein beizutreten?