KIF425:Elektronische (Uni-)Wahlen
TU Bonn[Bearbeiten]
plant via Studierendenausweis wahlhandlungen Vornehmen zu dürfen
Im Hochschulzukunftsgesetz (NRW) soll stehten das Wahlen elektronisch durchgeführt werden können und die Teilnehmer mittels qualifizierter signatur oder Personalausweis sich ausweisen dürfen.
Bei der Auszählung (händisch) gilt das Vieraugenprinzip.
TU Braunschweig[Bearbeiten]
Ab 2016 gibt es Chipkarten die dann als Wahlschein gelten (sei wirtschaftlicher) Es gibt online Abstimmungen für Empfehlungen der Studis an Gremien (nicht bindend) (via Studip in elearning plattform, mit evaluationstools, auch lehrende könnten abstimmen)
Für die echten Uniwahlen (papier) kann man biem Wahlamt Ersatzscheine anfordern und so mehrfach abstimmen.
RWTH Aachen[Bearbeiten]
Hat keine E-Wwahlen Mit Studiausweis wird geprüft ob sie wahlberechtigt sind. Listen werden digital geführt.
Stimmabgabe mit Papier.
HTW Dresden[Bearbeiten]
Wahlberechtigung wird aufgedruckt auf Studiausweis. Stimmabgabe mit Papier.
Uni Heidelberg[Bearbeiten]
Auf rfid ist id, wahlen von stura selbst gemacht,
Uni Hamburg[Bearbeiten]
Vollpapieruniversität
TU Dresden[Bearbeiten]
Studentenausweis mit papier. Wenn man nicht mehr mitglied in der VS ist steht es drauf (man kann aus VS austreten). Man nur in einem der Wahlokale wählen, anmeldung eine Woche vorher
Uni Stuttgart[Bearbeiten]
Stimmzettel werden mittels Scanner eingelesen und automatisiert ausgewertet. Die Stimmabgabe erfolgt von Hand. Für die nächsten Wahlen soll der Studierendenausweis (Mifare classic) auch als Wahlberechtigung gelten.
TU Wien[Bearbeiten]
soll vor einigen Jahren ein elektronisches System getestet haben das später für die dortigen Bundeswahlen eingesetzt werden sollte (Großversuch). Test ist gescheitert.