KIF420:Ärztliche Atteste zur Prüfungsunfähigkeit

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Ärztliche Atteste zur Prüfungsunfähigkeit[Bearbeiten]

geplante Agenda[Bearbeiten]

  • Einführung in das Thema
    • Atteste für Prüfungen, nicht für deren Zulassungen
    • Austausch verschiedener Hochschulen, IST-Stand fststellen
    • Argumenten für und gegen solche Atteste sammeln
  • Kurze Vorstellungsrunde - Eure Ziele von dem AK
  • IST Stand an den Verschiedenen Hochschulen:
    • Wie sind die Regeln zur Prüfungsabmeldung an eurer Hochschule?
      • Müsst ihr Formulare ausfüllen (lassen) oder reicht bei euch die normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
      • Wie sehen eventuelle Formulare aus?
      • Wo wurden eure Regeln zur Krankschreibung im Prüfungsfall festgelegt. (Hochschulgesetz, Prüfungsordnung, Durchführungsbestimmungen, etc...)
      • Sind die Regeln an der gesamten Hochschule gleich?
  • Was sind die Argumente der Hochschule für Atteste mit Symptomen?
  • Was sind die Argumente gegen Atteste mit Symptomen?
  • Wie wünschen wir uns, dass eine Prüfungsabmeldung im Krankheitsfall läuft?
  • Was kann man tun um die Situation an Hochschulen zu verbessern?
  • Soll die KIF zu dem Thema offiziell Stellung beziehen?

Protokoll[Bearbeiten]

Anwesende[Bearbeiten]

  • Kai (Uni Magdeburg)
  • Jenni (Uni Magdeburg)
  • Nikolas (KIT Karlsruhe)
  • Christian (Uni Bonn)
  • Alex (RWTH Aachen, vorher CAU Kiel)
  • Richard (Uni Freiburg)

IST-Situationen[Bearbeiten]

Magdeburg[Bearbeiten]

  • an jeder Fakultät unterschiedlich
  • Prüfungsamt hat die Möglichkeit Studis zum Amtsarzt zu schicken bei auffälig oft abgegeben Attesten
  • Einführung des Attestes mit Angabe von Symptomen [1] seit 01.01.2014
  • Laut Prüfungsordnung muss die Prüfungsunfähigkeit vom Prüfungsausschuss festgestellt werden. Daraus wird gedeutet, dass Prüfungsunfähigkeit ungleich Arbeitsunfähigkeit ist.
  • Prüfungssituation: Wiederholungsprüfungen müssen zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden
  • Mit der Aufforderung so ein Formular auszufüllen entbindet ein Patient den Arzt von der Ärztlichen Schweigepflicht. Der Patient reicht seine Diagnose weiter und nicht der Arzt dadurch ist die Ärztliche Schweigepflicht nicht tangiert.
  • Es gab einen Arzt der sich das Dokument nicht gefallen lassen hat und stattdessen den Brief [2] an den Prüfungsausschuss geschickt hat. Nach Aussage des Prüfungsausschusses muss der Studierende sich in so einen Fall einen anderen Arzt suchen.
  • verschiedene Maßnahmen versucht
  • Landesdatenschutzbeauftragte Sachsen-Anhalts[3] und die Landesärztekammer[4] zum Thema Atteste in Magdeburg angeschrieben und Feedback erhalten.

Karlsruhe (KIT)[Bearbeiten]

  • vor jeder schriftlichen Klausur ohne Angabe von Gründen vor Ort Abmeldung möglich (uniweit)
  • währed der Prüfung: Abbruch mit Einholen eines Attestes möglich (es muss Prüfungsunfähigkeit bescheinigt werden)
  • bei mündlicher Prüfung bis 3 Tage vor Prüfung Abmeldung möglich, danach Attest notwendig

Bonn/NRW[Bearbeiten]

  • Rücktritt mit normalen Attest möglich
  • Abmeldung bis 1 Woche vor Prüfung möglich
  • 15.05.2013: Rundschreiben vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW an Hochschulen und deren Studierendenschaften[5]: Amtsarzt-Attest nur in gesetzlich so geregelten Fällen (e.g. Juristenausbildungsgesetz), sonst bitte nicht.

Kiel[Bearbeiten]

  • fakultätsweit geregelt
  • Formular, mit dem der Arzt von der Schweigepflicht entbunden wird, wurde ausgesetzt
  • nun Formular, bei dem Arzt eine Prüfungsunfähigkeit bescheinigt [7]
  • Prüfungsauschuss entscheidet schlussendlich, nicht ausgefülltes Formular kann negativ ausgelegt werden
  • 3 Tage Frist zur regulären Abmeldung von Prüfung
  • während der Prüfung Abmeldung nur über Attest vom Amtsarzt
  • in Attest nur Aussage, ob wirklich Krank
  • nach Artikel vom Spiegel Reaktion drauf

Aachen[Bearbeiten]

  • fakultätsabhängig
  • muss ein extra Attest sein, dass Prüfungsunfäigkeit bescheinigt (kann auch Kosten verursachen)
  • nach Rücktritt von einer Prüfung/Abmeldung wird man automatisch Zwangsangemeldet beim nächsten Mal
  • während der Prüfung auch Amtsarztregelung
  • bei mündlicher Prüfung oft Kulanz, dass der Termin ohne Bürokratie verschoben

Freiburg[Bearbeiten]

  • Formular vom Prüfungamt, Arzt muss Symptome draufschreiben [6]
  • Prüfungsausschuss entscheidet anschließend anhand dieser Symptome über Prüfungsunfähigkeit
  • Attest muss bei Nichterscheinen zur Prüfung abgegeben werden
  • Abmeldung nur in Frist/Zeitraum zur Anmeldung von Prüfungen möglich
  • fakultätsweite Regelung
  • seit mindestens 5 Jahren schon eingesetzt

Wie kam es zu den Attesten[Bearbeiten]

  • Magdeburg:
    • bei Wirtschaftswissenschaften bereits ein Formular mit Symptomen vorhanden gewesen
    • Initiative gegen diese Atteste gestartet
    • uniweite Kommission beriet über dieses Thema und entwickelte zusätzliches Formular für Arzt mit Aufklärung, dass keine normale Krankschreibung sondern Prüfungsunfähigkeit (Magdeburger Formular und Kieler Formular sehr, sehr ähnlich)
    • Wirtschaftswissenschaftler haben dieses neue Formular abgelehnt -> uniweit dann keinen Einsatz außer bei den Medizinern gefunden
    • Prüfungsausschuss der Informatik machte Durchführungsbestimmung (=muss durch keine weitere Gremien), dass verlinktes Formular benutzt werden soll, damit Prüfungsunfähigkeit festgestellt werden kann
    • Anfrage bei Landesdatenschutzbeauftragten half auch nicht wirklich weiter
    • Anfrage an Landesärztekammer bezog sich nur Formular, welches uniweit eingesetzt werden sollte -> keine Probleme gesehen
    • Rechtsberatung: Wenn ein Arzt es nicht unterschreibt, ist es verhältnismäßig einen weiteren Arzt aufsuchen zu müssen, aber keinen weiteren danach (es muss verhältnismäßig sein)
    • einziges gesehenes Mittel dagegen wäre Presse, aber dafür ist der Kontakt zur Fakultät zu gut


Einfluss der Abmeldefristen[Bearbeiten]

  • 1 Woche Frist zur Abmeldung - Argument der Planungssicherheit
  • Karlsruhe hat gute Erfahrungen mit Abmeldungen bis zum Tag selbst - 10-20% der Studis melden sich am Tag selbst noch ab

Argumente gegen Syptome auf Attesten[Bearbeiten]

  • Ärztliche Schweigepflicht
  • Datenschutz (wird mit der Vertraulichkeit/Verschwiegenheit des Prüfungsausschusses abgeschmettert)
  • generell was dagegen
  • Fähigkeit des Arztes angezweifelt
  • Einsatz des Amtsarztes auch möglich
  • (fehlendes) ärztliches Wissen des Prüfungsausschusses
  • Vertrauen zu Arzt vs. Vertrauen zu Prüfungsaussschuss
  • Ärzte können Geld für Formular verlangen
  • fehlende Verbindlichkeit für Studi (erscheint nicht zur Prüfung und hinterher Entscheidung, dass Symptome doch nicht ausreichend gewesen sind)
  • "Ärzte haben besseres zu tun als nur ständig Formulare auszufüllen"
  • Überfüllung der Notaufnahme mit Studenten wegen Formular, da Prüfungen auch an Samstagen/Sonntagen möglich
  • Umgang mit Formular: Symptome wurden am Ende gar nicht angeschaut und bei ausgefüllten Feld immer durchgewunken
  • psychologische Einschränkungen möchte man nicht öffentlich auf solchen Formularen stehen haben
    • Druck von außen: "Sie werden mit Ihren Problemen das Studium nicht schaffen, sie sollten dies überdenken."
  • manche Studis haben Arbeitsverhältnis bei Prof. im Prüfungsaussschuss -> kann auch Konsequenzen nach sich ziehen
  • alle Studis werden unter Generalverdacht gestellt (Vortäuschen von Krankheiten)
  • Studis schreiben Prüfungen auch wenn sie krank sind

Argumente pro Symptome auf Attesten[Bearbeiten]

  • Arbeitsunfähigkeit != Prüfungsunfähigkeit
  • wenn prüfungsunfähig, dann auch abeitsunfähig, aber nicht ungedreht
  • Formulare sehen alle gleich aus, leichter zu bearbeiten
  • Misstrauen gegenüber Studenten, dass der Student etwas vortäuscht -> dem Urteilsvermögen des Arztes misstraut
  • Maßnahme gegen Scheinatteste
  • Bei psychischen Problemen Empfehlung des Überdenken des Studiums
  • Maßnahme gegen zu häufige Abnmeldungen von Prüfungen (Prüfungen auch mit leichten Krankheiten mitschreiben)
  • Symptome sind das, was dich krank machen (Bsp: Übelkeit bei Prüfungsangst)

Lösungsansätze/Maßnahmen[Bearbeiten]

  • es müsste ein Präzedenzfall her
  • es muss ein Studi gefunden werden, der auch vor Gericht zieht
  • Beteiligung des AStA wäre von nöten
  • Androhung der Drohung könnte reichen
  • Rechturteile von Verwaltungsgericht müssten gefunden werden
    • sowohl Urteile pro Symptome/Formule wie auch contra vorhanden
  • Medizinprofessoren/-fakultäten auf die eigene Seite ziehen
  • Psychologen/psychologische Beratungen mit einbeziehen
  • genormtes Formular zur Bescheinigung/Empfehlung Prüfungsunfähigkeit (Probleme: Bildung ist Ländersache)
  • Arzt bescheinigt, dass er Studi für nicht prüfungsfähig erachtet


Arbeitsunfähigkeit vs. Prüfungsunfähigkeit[Bearbeiten]

    • gebrochener Arm für Autoschrauber anders als für Dolmetscher -> dennoch entscheidet der Arzt, ob Arbeitsunfähig
    • Arbeit mit Prüfung nicht vergleichbar, da Arbeit des Studenten der Alltag mit Lernen und Drumherum ist; Prüfungen sind andere Situationen
    • Einfluss auf BAFöG bei zu langer Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeit
    • Arbeitsunfähigkeit auch in Sinne der Genesung des Patienten, bei Missachtung Verzug in Genesung -> Annullierung der Prüfung bei Missachtung [stark überspitzt]
  • Gleichsetzung wird eher abgelehnt

offizielle Stellungnahme?[Bearbeiten]

  • eindeutig JA!


Dokumente[Bearbeiten]