KIF380:Zensus

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siehe den vortrag auf der sigint: http://events.ccc.de/sigint/2010/wiki/Fahrplan/events/3915.de.html dort sind auch folien verlinkt.

ich würde vorschlagen, dass wir auf dem ersten treffen am donnerstag brainstormen und uns die aufgaben aufteilen, und auf dem zweiten treffen am samstag mithilfe unserer erkenntnisse vom freitag eine resolution draften.

einerseits würde ich gerne in die juristische seite eintauchen (zensus-gesetz lesen, bverfg-entscheidung zum zensus 1987 lesen, etc).

andererseits ist es sehr wichtig aufmerksamkeit für dieses thema zu generieren. wir brauchen sowas wie einen ak zensus. vernetzung mit anderen organisationen ist wichtig. eine verfassungsklage hat bis jetzt niemand erhoben und die zeit läuft ab: die frist für die verfassungsklage ist der 16.07.2010, also nur noch weniger als zwei monate (was echt knapp ist!).

wer in organisationen steckt, die die ressourcen haben, so eine klage mitzutragen/anzuschieben, der sollte das mitanschieben und kann auf diesem AK das juristische hintergrundwissen erwerben.

Lesestoff[Bearbeiten]

Hörstoff[Bearbeiten]


Kritikpunkte des AK am Zensus (Entwurf)[Bearbeiten]

  • Abwiegung zwischen Nutzen und möglicher Schaden der Datenerhebung bei Zensus schwierig
    • es gibt viele Daten die für Staat nützlich sein könnten
    • Nutzen der Verbesserung der Statistiken um kleine Abweichung ist fraglich (wie oft werden überhaupt Sachentscheidungen getroffen, bei denen eine so exakte Datenbasis nötig ist)
    • gläserner Bürger für Demokratie alles andere als nötig!
    • Verhältnissmäßigkeit muss für jeden Datensatz einzeln abgewogen werden
  • Allgemeine Risiken bei Zusammenführung:
    • viele sensible Daten an einer Stelle
    • potentiell angreifbar!
    • große Begehrlichkeiten
  • deutsche Implementierung geht unnötig weiter als EG-Richtlinie
    • registergestütztes Verfahren (Informationen aus Datenbanken verschiedener Behörden/Ämter zusammenführen)
      • positiv: Kostenersparnis, Effektivität
      • weniger Transparenz / Kontrolle
      • keine Selbstbestimmung welche Daten übermittelt werden sollen
        • z.B. Religionszugehörigkeit (trotz Zweckbindung)
      • Datenverarbeitungsrichtlinien und internen Abläufe (für den Einzelnen) unklar und nicht nachvollziehbar
    • Praktiken der Erhebungsbeauftragten (§18 Abs. 2: bei Nichtantreffen oder Nichtbeantwortung ist Befragung der Nachbarn, Familie, auch Minderjähriger)
    • Fehlende bzw. mangelhafte Anonymisierung in den sogenannten "Sonderbereichen" (Haftanstalten, Krankenhäuser, Kliniken, …) => Schlussfolgerung auf sehr persönliche, besonders schützenswerte Daten
    • bundeseinheitliche Personenkennziffer („Ordnungsnummern“)
    • mangelhafte Anonymisierung der umfangreichen Personenprofile
    • => Verstöße gegen Verfassungsrecht