KIF375:Teilzeitstudium

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Historie[Bearbeiten]

Die 29,5te KIF hat sich schon mit diesem Thema beschäftigt und eine Resolution verabschiedet. In der Doku zum AK gibt es eine umfangreiche Informationssammlung (Begriffsklärung, Pro-Argumente, betroffene Bereiche, Forderungen).


Wir haben uns mit der Fragestellung beschäftigt, ob ein Teilzeitstudium überhaupt sinnvoll ist. Dazu haben wir uns angeschaut, welche Modelle an den verschieden Universitäten angeboten werden:

Teilzeitstudium(Modelle)[Bearbeiten]

Chemnitz[Bearbeiten]

bisher uniweit ein Studiengang in teilzeit möglich: Master Informatik für Journalisten (Teilzeitänderung noch nicht online: http://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/studentenamt/zpa/ordnungen/SoPo_master/InformatikfuerJournalisten.php):

  • "Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit oder besonderen familiären Verpflichtungen in Teilzeit studiert werden. Im Teilzeitstudium beträgt der durchschnittliche Arbeitsaufwand pro Semester 50 % des Vollzeitstudiums. Die Wochenarbeitszeit der Berufstätigkeit muss mindestens 18 Stunden betragen."
  • wie das geprüft wird, weiß noch keiner genau, darum soll sich das Studentensekretariat kümmern
  • weitere Einschränkungen gibt es nicht
  • normalerweise kein Bafög, weil eben Teilzeit
  • wenn es "gut läuft" auch andere Masterstudiengänge in teilzeit, Bachelor will Fakultät erstmal nicht

Magdeburg[Bearbeiten]

Ein begründeter Antrag auf Teilzeitstudium kann ab dem 3. Fachsemester im Bachelor immer zum Wintersemester gestellt werden und gilt für mindestens ein Jahr. Die Regelstudienzeit erhöht sich dabei entsprechend. Innerhalb eines Studienjahres sind dann nur maximal die Credits aus einem Semester erbringbar und sollen nach möglichkeit gleichmässig verteilt werden. Bei Genehmigung wird ein individueller Studienplan in einem Beratungsgespräch erarbeitet und bei dem Dezernat Studienangelegenheiten registriert.

UNKLAR was die Registrierung für Folgen hat!


Paderborn[Bearbeiten]

Es gibt seit WS 2009/10 einen Teilzeitstudiengang mit folgenden Charakteristika:

  • Wechsel vom "normalen" Studiengang in den Teilzeitstudiengang ist nach je zwei Semestern möglich.
  • Wechsel vom Teilzeitstudiengang in den "normalen" Studiengang ist nach je vier Semester möglich.
  • Pro Semester gibt es eine Belegungsobergrenze von 18 ECTS, nicht ausgenutzte Punkte dürfen ins nächste Semester übertragen werden.
  • Studierende in diesem Studiengang müssen nur die Hälfte der Studiengebühren zahlen.

Schlussfolgerung[Bearbeiten]

Ein Teilzeitstudium ist sinnvoll, weil....

  • Die Universitätten Geld dafür bekommen, wenn ihr Studierenden in Regelstudienzeit fertig werden.
  • Menschen, die aufgrund äußeren Bedingungen (z.B. Pflegefall in der Familie, Schwangerschaft)nicht vollzeit studieren können werden besser aufgefangen
  • teilweise eine Exmatrikulation auf Zeit vorgesehen ist, unabhängig von der erbrachten Leistung und dem Stand des Studiums
  • ein Studium auch bei anfänglichen Schwierigkeiten (Sprachprobleme bei ausländischen Studierenden) möglich sein sollte
  • Studierende besser in geregelte Studienabläufe bei Problemen fallen können, als sich jede einzelentscheidung erkämpfen/besorgen zu müssen


Um ein Teilzeitstudium attraktiv (ohne den Vollzeitstudiumgang zu schaden) zu halten, muss folgendens gewährleistet sein:


  • sinnvolle Wiederholungsmöglichkeiten gegeben sein
  • feste Regelungen und Absicherungen vorhanden sein müssen, man muss verlässlich das Teilzeitstudium als Option sehen, nicht als "individuelle Dinge können erstritten/ausgehandelt" werden
  • Ein Teilzeitstudium darf nicht als Weg zum Umgehen von Studiengebühren gesehen werden
  • Ein Teilzeitstudium sollte nicht als Weg um in halber Regelstudienzeit abzuschliessen umgedeutet werden
  • flexible Regelungen betreffend des Workloads haben (man kann durchaus mal doch 25 CP schaffen, und im nächsten Semester "nur" 10, beides sollte möglich sein)

Material[Bearbeiten]