KIF320:Resolutionen/Hochschulzugangsregelung

Aus KIF

Die aktuelle Debatte zu einer Neuordnung des Hochschulzugangs weist aus Sicht der 32,0ten Konferenz der Informatik-Fachschaften (KIF) in die falsche Richtung.

Die Hochschulzugangsneuregelung als Instrument für den Wettbewerb zwischen den Hochschulen und zur Profilbildung sowie die Auswahl passender Studierenden, mit der ein "erfolgreiches" Studium gesichert werden soll, lehnt die 32,0te KIF ab, da diese lediglich zu einer wirtschaftsorientierten Hochschulpolitik führen.

Anstelle einer Stärkung des Auswahlrechts der Hochschulen müsste aus Sicht der 32,0ten KIF das Recht der Studieninteressierten auf einen Studienplatz und eine qualitativ hochwertige Bildung gestärkt werden. Dazu ist eine Ausweitung der Bildungsmöglichkeiten und eine entsprechend höhere Ressourcenausstattung der Hochschulen erforderlich. Die Kapazität muss endlich dem steigenden Bedarf, insbesondere den steigenden Studierendenzahlen, angepasst werden. Außerdem müssen Studieninteressierte zu einer selbstständigen Studienentscheidung, sowie zu einem selbstbestimmten Studienverlauf qualifiziert werden.

Von Seiten der Hochschule wird der Zugang durch die Einführung von Auswahltests und Auswahlgesprächen begrenzt. Diese stellen eine zusätzliche Hürde beim Hochschulzugang dar und verstärken die soziale Selektivität des Hochschulsystems noch weiter. Davon sind vor allem Studieninteressierte aus “bildungsfernen” Schichten betroffen. Die sozial ungerechte Selektionswirkung von Auswahltests und Auswahlgesprächen wird unter anderem auch vom Wissenschaftsrat zwar prinzipiell erkannt, findet jedoch keinen Niederschlag in seinen Vorschlägen und der politischen Praxis.

Die Zulassungsbeschränkung durch Auswahlverfahren an den Hochschulen wird auf Seiten der Schule bei der Debatte um die Studierfähigkeit widergespiegelt. Der Wert der Hochschulzugangsberechtigung wird damit angezweifelt. Die 32,0te KIF spricht sich gegen Zulassungsbeschränkungen wie Eignungsfeststellungsverfahren aus. Da einige Bundesländer dafür zusätzlich Gebühren erheben, wird auch die soziale Hürde weiter erhöht. Die Verantwortung für die Mängel im Bildungswesen werden so auf die Studienbewerbenden abgewälzt. Es ist aus Sicht der 32,0ten KIF unbestritten, dass für ein Studium bestimmte Qualifikationen notwendig sind. Eine qualitativ hochwertige Schulbildung ist deshalb eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium.

Angesichts der aktuellen Situation, in der die Studienberatung weitgehend dem Zufall überlassen bleibt oder gar nicht vorhanden ist, haben künftige Studierende nicht immer die Möglichkeit, unvoreingenommene Informationen zu den Hochschulen und Studiengängen zu erhalten. Eine Berufswahllenkung oder eine Auswahl als Folge von Unterausstattung kann nach Auffassung der 32,0ten KIF nicht angemessen sein.

Aus diesen Gründen fordert die 32,0te KIF statt Hochschulzugangsbeschränkungen eine Ausweitung von unabhängigen Beratungsangeboten und Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen.

Bei 4 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen angenommen.

Als pdf: Datei:KIF320 Hochschulzugangsregelung.pdf