KIF295:Resolutionen/Teilzeitstudium

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Resolutionen der Konferenz der Informatikfachschaften werden nach dem Abschlussplenum, auf dem sie beschlossen wurden, nicht mehr geändert. Kommentare zu den Resolutionen auf der Diskussionsseite.



Resolution zum Teilzeitstudium[Bearbeiten]

Laut der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks im Frühjahr 2001 arbeiten 65 Prozent der deutschen Studierenden neben dem Studium. Die meisten deutschen Studien- und Prüfungsordnungen sind hingegen auf ein Vollzeitstudium ausgerichtet. Ein Studienabschluss muss jedoch auch außerhalb der üblichen Kernarbeitzeiten zu erreichen sein.

Die Teilnehmenden der 29,5ten Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordern daher, dass die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass ein auch zeitlich eigenverantwortlich gestaltetes Studium problemlos möglich ist. Hierzu sind sowohl Studien- und Prüfungsordnungen als auch die Förderungen und Sozialleisten anzupassen und flexibler zu gestalten. Zusätzlich sind die Bedingungen in den Hochschulen (wie etwa Öffnungszeiten) zu verbessern.

Anhang zur Resolution (für die studentischen Vertreter im Fakultätentag)[Bearbeiten]

Regelungen zur Studienplanung[Bearbeiten]

Damit ein Teilzeitstudium zügig und problemlos studiert werden kann, müssen bestehende Studien- und Prüfungsordnungen entsprechend angepasst werden. Zusätzlich ist eine professionelle Studienberatung und -planung notwendig. Dafür soll den Studierenden ein Mentor oder eine Mentorin als AnsprechpartnerIn? zur Verfügung stehen. Die Studierenden sollen in Absprache mit ihrem Mentor oder ihrer Mentorin bis zum Ende der vierten Vorlesungswoche eine Stundenzahl für das nächste Semester festlegen. Der Zeitpunkt der vierten Vorlesungswoche ergibt sich aus Verschiebungen des Curriculums zu Beginn des Semesters. Diese Stundenzahl ist verbindlich bezüglich der Berechnung der Studiendauer, ist jedoch nicht als automatische Anmeldung zur Prüfungsdauer zu verstehen. Der Umfang des jeweiligen Semesters soll als "x-prozentiges Teilzeitstudium" (relativ zum Vollzeitstudium) mit der persönlichen Regelstudienzeit sowie Prüfungszeiträumen verrechnet werden. Ein Vollzeitstudium zählt mit dieser Regelung einfach als "Teilzeitstudium mit 100 Prozent der Veranstaltungen". Dadurch kann das Studium an die persönlichen Lebensumstände der Studierenden angepasst werden.

Prüfungen und Prüfungstermine sollen so angepasst werden, dass es möglich ist, sie studienbegleitend abzulegen. Dadurch können die Studienzeiten verkürzt werden. Zudem lassen sich so aufwändige Regelungen zu persönlichen Prüfungszeiträumen vermeiden. Weiterhin fallen durch den Verzicht auf Blockprüfungen über mehrere Semester monatelange Lernphasen weg, die für Teilzeitstudierende sehr problematisch sein können.

Zusätzlich zu begründeten Urlaubssemestern soll semesterweise ein Aussetzen ohne Angabe von Gründen möglich sein. Dies soll jedoch auf insgesamt zwei Semester begrenzt sein. Ausgesetzte Semester gelten nicht als studierte Semester.

Um für die Studierenden eine langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten, sollen Vorlesungsverzeichnisse zumindest übersichtsweise für mehrere Semester im Voraus verfügbar sein.

Rahmenbedingungen[Bearbeiten]

Um den Studierenden eine dem Teilzeitstudium angemessene Zeitplanung zu ermöglich, ist es notwendig, dass die Bibliotheken, Computerpools und Arbeitsräumen an Hochschulen auch in den Abendstunden geöffnet sind. Außerdem sollen Lehrveranstaltungen auch in den Abendstunden oder als Blockveranstaltungen angeboten werden. Für Blockveranstaltungen sollen die Begleitmaterialien so gestaltet sein, dass sie ein selbstständiges Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltungen möglich ist.