KIF295:Resolutionen/Studiengebühren

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Resolutionen der Konferenz der Informatikfachschaften werden nach dem Abschlussplenum, auf dem sie beschlossen wurden, nicht mehr geändert. Kommentare zu den Resolutionen auf der Diskussionsseite.



Resolution zu Studiengebühren[Bearbeiten]

Anläßlich der bevorstehenden Plenarsitzung der Hochschul-Rektoren-Konferenz am 6.11.2001 bekräftigen KoMa und KIF ihre Forderung nach genereller Gebührenfreiheit des Studiums.

Nachdem sich die HRK bisher gegen die Einführung von Studiengebühren ausgesprochen hatte, soll dieses Thema auf der nächsten Sitzung erneut diskutiert werden. Angeblich soll aufgrund veränderter Rahmenbedingungen eine Gebühreneinführung möglich sein. In der Diskussionsvorlage für die Sitzung wird vorallem auf den Gedanken des Wettbewerbs zwischen den Hochschulen abgezielt.

Entgegen den Darlegungen der HRK dient ein solcher Wettbewerb nicht den Interessen der Studierenden. Die Einführung von Studiengebühren fördert eine Konsumhaltung, wodurch die Studierenden mehr Wert auf akkurate Präsentation der Lehrinhalte legen anstatt zu erkennen, daß Wissen durch Lernen erarbeitet werden muß.

In der Vorlage wird eine passive Steuerung der Hochschulen durch Marktmechanismen (Angebot/Nachfrage) beschrieben. Dies ist kein Ersatz für aktive studentische Einflußnahme auf Lehre und Studienorganisation an der Universität. Die sog. Idee der Konsumentensouveränität darf nicht zum Abbau von demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten führen.

Jedes noch so ausgeklügelte Studiengebührenmodell zeichnet sich durch abschreckende Wirkung auf mögliche StudienanfängerInnen aus einkommensschwachen Haushalten aus. Eine sozial verträgliche Ausgestaltung von Studiengebühren ist somit a priori unmöglich.

Studiengebühren und die daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen führen verstärkt dazu, daß Studierwillige sich bei der Wahl ihres Faches von den Möglichkeiten des späteren Verdienstes beeinflußen lassen. Die Studienwahl und -gestaltung darf jedoch nicht im Hinblick auf die finanziellen Aufwendungen erfolgen, sondern muß sich ausschließlich an den Interessen der Studierenden orientieren.

Daran ändern auch die von der HRK diagnostizierten veränderten Rahmenbedingungen nichts.

Nach wie vor sind Studiengebühren jeder Art aus bildungs-, sozial- und wissenschaftspolitischen Gründen abzulehnen.