KIF220:Kifvs

Aus KIF

Das Regelwerk[Bearbeiten]

  1. Das Kifv
     Jedes Wesen, das sich zu einem Zeitpunkt an das Regelwerk hält, ist zu diesem Zeitpunkt ein Kifv.
  2. Abstimmung
        1. Abstimmungen werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden.
        2. Bei einer Abstimmung müssen mindestens sechs Kifv's anwesend sein.
        3. Jedes Kifv darf einmal in einer Spielstunde einen Bonus für die Abstimmung setzen. Dieser Bonus wird nach der Abstimmung durch folgende Formel berechnet:
           Das Ergebnis wird abgerundet. Die eigene Stimme zählt dann nicht.
        4. Bei Patt-Abstimmungen gibt die Stimme des Schmeichel-Kifv's den Ausschlag.
        5. Bei Abstimmungen über Ämterbesetzungen werden keine Sonderregelungen angewendet (einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen).
  3. Grundregeln
        1. Aus den momentan bestehenden Regeln werden Grundregeln ausgewählt, die schützenswert sind.
        2. Grundregeln können nur mit einer 2/3-Mehrheit geändert oder gestrichen werden.
        3. Wenn ein neuer Antrag angenommen wird, kann der Antragsteller auf Grundregel plädieren.
        4. Die Auswahl der Grundregeln erfolgt am 03.06.1994 in Frankfurt am Main auf der KIF 22.0.
  4. Regelwerksänderung
     Regelwerksänderungen sind:
        1. Hinzufügen von Regeln zum Regelwerk.
        2. Streichung von Regeln aus dem Regelwerk.
        3. Änderung von bestehenden Regeln des Regelwerks.
        4. Eine Kombination von (a) bis (c).
  5. Antrag
     Anträge auf Regelwerksänderungen müssen
        1. von einem Kifv eingereicht werden.
        2. schriftlich eingereicht werden.
        3. bedürfen einer Abstimmung.
        4. in einer Warteschlange abgearbeitet werden, in der jedes Kifv zu einem Zeitpunkt nur einen Antrag haben kann.
        5. mit einer Zahl, die kleiner oder gleich der momentanen Anzahl von Kifv-Punkten des Antragsteller-Kifv's ist, eingereicht werden.
  6. Verfahrensanträge
     Als Verfahrensanträge gekennzeichnete Anträge sind nicht in das Regelwerk aufzunehmen und sind nur für einen festzusetzenden Zeitraum gültig.
  7. Namen
     Jedes Kifv, welches eine Regelwerksänderung beantragt, muß vorher seinen Namen nennen. Diese Regel tritt außer Kraft, wenn alle hier anwesenden Kifv's die Namen aller hier anwesenden Kifv's kennen.
  8. Würde
     Die Würde des Kifv ist unantastbar.
  9. Punktesystem
        1. Punkteverteilung
              1. Pro Spielstunde erhält jedes Kifv 100 Kifv-Punkte, falls es bei der Punkteverteilung anwesend ist.
              2. Später hinzukommende Kifv's erhalten Punkte nach folgender Formel:
        2. Warteschlange
              1. Die Anträge werden in der Reihenfolge der auf sie gesetzten Punkte abgearbeitet, d. h. der Antrag mit der höchsten Punktzahl wird zuerst abgearbeitet.
              2. Ein Kifv kann auch Anträge mit Punkten unterstützen, die es nicht selbst gestellt hat.
              3. Beim Einbringen neuer Anträge können alle bisherigen Anträge mit neuen Punktzahlen versehen werden.
              4. Nachdem alle Anträge mit Punkten versehen wurden, können die Punktzahlen beliebig oft erhöht werden, wobei mindestens die doppelte Punktzahl verwendet werden muß. 
        3. Kosten der Anträge
              1. Ein Antrag, der mit Konsens angenommen wurde, kostet keine Punkte.
              2. Ein einfach angenommener Antrag kostet die Hälfte der gesetzten Punkte.
              3. Ein abgelehnter Antrag kostet die gesetzte Punktzahl. 
 10. Ämter
        1. Punkte-Kifv
              1. In jeder Spielstunde muß ein Punkte-Kifv gewählt werden.
              2. Das Punkte-Kifv verwaltet die Punkte-Konten der einzelnen Kifv's. 
        2. Rede-Kifv
              1. In jeder Spielstunde muß ein Rede-Kifv gewählt werden.
              2. Das Rede-Kifv hat die Möglichkeit, anwesenden Kifv's, die seiner Meinung nach die Diskussionskultur stören, 20 Punkte pro Spielstunde abzuziehen.
              3. Die abgezogenen Punkte werden dem Antragsteller-Kifv gutgeschrieben, sofern es nicht das Rede-Kifv ist.
              4. Das Rede-Kifv sorgt dafür, daß die Anträge in der korrekten Reihenfolge abgearbeitet werden. 
        3. Doku-Kifv
              1. Das Doku-Kifv wird an jedem Tag zu Beginn der ersten Zusammenkunft gewählt.
              2. Das Doku-Kifv dokumentiert alle angenommenen Anträge.
              3. Das Doku-Kifv kann sein Amt niederlegen. Dann wird ein neues Doku-Kifv gewählt. 
        4. Salomon-Kifv
              1. Das Salomon-Kifv wird zu jeder Spielstunde neu gewählt.
              2. Wenn mindestens zwei Kifv's in Streitfällen das Salomon-Kifv anrufen, entscheidet das Salomon-Kifv bindend. 
        5. Bevor ein Ämter-Kifv den Raum verläßt, bestimmt es für die Zeit seiner Abwesenheit ein Vertreter-Kifv.
        6. Ein Kifv, das ein Amt innehat, darf zu keiner Wahl aufgestellt werden.
        7. Mißbraucht ein Ämter-Kifv sein Amt, werden seine Punkte auf 20 reduziert. Diese Entscheidung ist mit 2/3-Mehrheit zu fällen.
 11. Titel
        1. Un-Kifv
           Das Kifv, welches zuletzt vom Rede-Kifv verwarnt wurde, ist das Un-Kifv.
        2. Schmeichel-Kifv
              1. Das Kifv, welches den letzten Konsens-Antrag durchgebracht hat, ist das Schmeichel-Kifv.
              2. Bei einem Antrag, bei dem nur das Schmeichel-Kifv mit Nein stimmt, wird das Antragsteller-Kifv neues Schmeichel-Kifv.
              3. Das Schmeichel-Kifv darf vom Rede-Kifv verwarnte Kifv's begnadigen. Damit ist die Verwarnung und die damit verbundenen Strafen ungültig. 
 12. Rauchen
   1.  Möchte ein Kifv, daß nicht geraucht wird, ist das Rauchen im Raum für Kifv's untersagt.
   2. Stimmt ein Wesen bei einer Abstimmung mit, ohne ein Kifv zu sein, ist diese Stimme gültig, wenn nicht das Nicht-Kifv-Sein sofort festgestellt wird.
   3. Wer Kifv's nachmacht oder fälscht oder nachgemachte oder gefälschte Kifv's in Umlauf bringt, wird mit KIF-Entzug nicht unter drei Jahren bestraft.