Bearbeiten von „KIF515:Resolutionen/Teilzeitstudium

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Ein Positivbeispiel ist das Hessische Hochschulgesetz, welches laut § 19 HessHG die Hochschulen dazu anhält "[...] soweit möglich, ihre Studiengänge so [zu] organisieren, dass sie auch in Teilzeit studiert werden können (informelles Teilzeitstudium)." [https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-HSchulGHE2022pP19]
Ein Positivbeispiel ist das Hessische Hochschulgesetz, welches laut § 19 HessHG die Hochschulen dazu anhält "[...] soweit möglich, ihre Studiengänge so [zu] organisieren, dass sie auch in Teilzeit studiert werden können (informelles Teilzeitstudium)." [https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-HSchulGHE2022pP19]
Die Hochschulen dürfen die Regelstudienzeit ihrer Studiengänge im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen eigenständig festlegen. Dies gilt auch für ein Teilzeitstudium. Für die Hochschulen wäre dieses vorteilhaft, da sie die Studierenden, welche für ihr Studium auch implizit länger brauchen, in ihre Zielvereinbarung gegenüber dem Land Hessen einbringen können. In diesen wird u.A. festgelegt, welche Absolvierendenquote in welchem Zeitraum erfüllt werden soll, um eine weitere oder höhere Finanzierung zu rechtfertigen. Werden informelle Teilzeitstudierende stattdessen explizit behandelt, würden diese keinen negativen Einfluss mehr auf die entsprechenden Kennzahlen haben und die Hochschule kann die festgelegten Ziele somit einfacher erreichen.
Die Hochschulen dürfen die Regelstudienzeit ihrer Studiengänge im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen eigenständig festlegen. Dies gilt auch für ein Teilzeitstudium. Für die Hochschulen wäre dieses vorteilhaft, da sie die Studierenden, welche für ihr Studium auch implizit länger brauchen, in ihre Zielvereinbarung gegenüber dem Land Hessen einbringen können. In diesen wird u.A. festgelegt, welche Absolvierendenquote in welchem Zeitraum erfüllt werden soll, um eine weitere oder höhere Finanzierung zu rechtfertigen. Werden informelle Teilzeitstudierende stattdessen explizit behandelt, würden diese keinen negativen Einfluss mehr auf die entsprechenden Kennzahlen haben und die Hochschule kann die festgelegten Ziele somit einfacher erreichen.
Die Technische Universität Darmstadt hat beispielsweise im Rahmen des HessHG viele verschiedene Möglichkeiten eingeräumt, um mit einer entsprechenden Begründung ein Teilzeitstudium beantragen zu können. [https://www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de/teilzeitstudium/ueberblick/teilzeitstudium_kurz_gefasst/infos_1.de.jsp][https://www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de/teilzeitstudium/antrag/antrag_1/index.de.jsp] [https://www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de/teilzeitstudium/studiengaenge/index.de.jsp]
Die Technische Universität Darmstadt hat beispielsweise im Rahmen des HessHG viele verschiedene Möglichkeiten eingeräumt um mit einer entsprechenden Begründung ein Teilzeitstudium beantragen zu können. [https://www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de/teilzeitstudium/ueberblick/teilzeitstudium_kurz_gefasst/infos_1.de.jsp][https://www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de/teilzeitstudium/antrag/antrag_1/index.de.jsp] [https://www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de/teilzeitstudium/studiengaenge/index.de.jsp]


Dies zeigt, dass es durchaus möglich ist, ein Teilzeitstudium mit geringem zusätzlichen Verwaltungsaufwand sinnvoll neben einem Vollzeitstudium anzubieten. In Bundesländern, welche keine Gesetzesgrundlage ähnlich § 19 HessHG geschaffen haben, wäre dies Voraussetzung, um auch den dortigen Hochschulen die Umsetzung zu ermöglichen.
Dies zeigt, dass es durchaus möglich ist, ein Teilzeitstudium mit geringem zusätzlichen Verwaltungsaufwand sinnvoll neben einem Vollzeitstudium anzubieten. In Bundesländern, welche keine Gesetzesgrundlage ähnlich § 19 HessHG geschaffen haben, wäre dies Voraussetzung, um auch den dortigen Hochschulen die Umsetzung zu ermöglichen.
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