KIF515:Resolutionen/Anrechnung von Pflichtpraktika

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Die 51,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen dazu auf den Studierenden gleichwertige Tätigkeiten mit gleichwertigem Aufwand anstelle eines verpflichtenden Praktikums anerkannt bekommen können.

An Hochschulen für angewandte Wissenschaften gibt es häufig ein Pflichtpraktikum, welches von allen Studierenden des Studienganges abgeschlossen werden muss. Einige dieser gehen jedoch auch schon vorher Nebentätigkeiten, wie z.B. einer Werkstudententätigkeit als Softwareentwickler, nach. Oft ist es für die Studierenden dabei nicht möglich sich diese Tätigkeiten als Praktikum anerkennen zu lassen. Dies bringt sie daher oft in eine Situation, in welcher Sie einen Praktikantenvertrag mit dem betreuenden Unternehmen schließen müssen, welcher häufig aus Sicht der Studierenden deutlich schlechtere Konditionen wie etwa ein geringeres Entgeld beinhaltet. Da die Intention hinter einem Pflichtpraktikum v.a. das Sammeln praktischer Erfahrungen ist, sollte eine gleichwertige Tätigkeit auch ohne die reine Form des Praktikums durch die Hochschulen anerkannt werden.