KIF510:Modernisierung-eduroam

Aus KIF

Modernisierung der Service Policies für eduroam

Die 51,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert den Verein zur Förderung eines deutschen Forschungsnetzes e. V. und den Zentralen Informatikdienst der Universität Wien (ZID) als Betreiber des ACOnet (Austrian Academic Computer Network) dazu auf, sich auf zuständiger europäischer Ebene für die Modernisierung der Eduroam Service Policies[1] einzusetzen.

Für die Studierenden wäre es dabei unter anderem relevant, den MUST-Abschnitt der Portfreigaben um Wireguard, QUIC, Matrix(-Federation), WebRTC, STUN und TURN zu erweitern, da diese mittlerweile im regulären Hochschulbetrieb verwendet werden. Dies ist ausdrücklich keine abschließende Liste.

Zusätzlich regen wir dazu an, den Satz "network access to roaming visitors SHOULD not be port-restricted at all" abzuändern. In der bisherigen Form könnte das Missverständnis aufkommen, dass heimischen Nutzenden weniger Freiheit als Gästen gewährt werden muss. Wir finden, dass diese Grundfreiheit allen zustehen sollte.

Das eduroam-Netzwerk sollte der primäre kabellose Netzwerkzugang an allen Hochschulen sein, insbesondere für Studierende der eigenen und anderer Hochschulen.

Begründung

Die 50,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften hat eine eduroam-Resolution verabschiedet[2], die den DFN-Verein zur Überprüfung der Umsetzung der Richtlinien aufruft (https://wiki.kif.rocks/wiki/KIF505:Eduroam). Diese Resolution schließt daran an und fordert eine Modernisierung der Regelungen.

Die bisherigen Regelungen sind an einigen Stellen nicht ausreichend, fehlende Freigaben stören den Wissenschafts- und Lehrbetrieb im Alltag. Da einige Hochschul-Rechenzentren sich nur gerade so an das Minimum halten, rufen wir dazu auf, die Minimalstandards anzuheben.

Wir haben mitbekommen, dass Einrichtungen eduroam nur für Gäste anbieten und die eigenen Mitarbeitenden und Studierenden in separate, in der Freiheit deutlich eingeschränktere Netzwerke verschieben. Wir finden, dass eduroam auch an der heimischen Einrichtung uneingeschränkt nutzbar sein muss.

Die Service Policy verwendet Begriffe nach RFC 2119[3], daher wird in dieser Resolution auch MUST und SHOULD verwendet.

Im Konsens beschlossen