Bearbeiten von „KIF470:Studieren mit psychischen Herausforderungen - Chancengleichheit

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Auf der MeTaFa hat die PsyFaKo kurz angesprochen, wie so die Situation bei Nachteilsausgleichen im Studium ist, wenn Studierende psychische Schwierigkeiten haben. In diesem AK soll ein kurzer Überblick geschaffen werden, wie das an unseren Fakultäten jeweils ist und was wir tun können, um die Situation zu verbessern. Im Bestfall soll zusätzlich eine Resolution verfasst werden. Positionspapier der PsyFaKo
"Auf der MeTaFa hat die PsyFaKo kurz angesprochen, wie so die Situation bei Nachteilsausgleichen im Studium ist, wenn Studierende psychische Schwierigkeiten haben. In diesem AK soll ein kurzer Überblick geschaffen werden, wie das an unseren Fakultäten jeweils ist und was wir tun können, um die Situation zu verbessern. Im Bestfall soll zusätzlich eine Resolution verfasst werden. Positionspapier der PsyFaKo"


== Nachteilsausgleich an versch. Hochschulen ==
Wir sammeln zunächst ein paar Eindrücke, wie Nachteilsausgleiche etc. an verschiedenen Universitäten aussehen:
Wir sammeln zunächst ein paar Eindrücke, wie Nachteilsausgleiche etc. an verschiedenen Universitäten aussehen:


* Magdeburg
Magdeburg
** Nachteilsausgleich beantragbar - mit Nachweis von Arzt / Therapeut / etc, Nach Diagnose wird oft gefragt, obwohl man die nicht angeben muss
 
** Bis vor 2 Jahren auch Ausgleich bei Prüfungsangst
* Nachteilsausgleich beantragbar - mit Nachweis von Arzt / Therapeut / etc, Nach Diagnose wird oft gefragt, obwohl man die nicht angeben muss
*Boon
* Bis vor 2 Jahren auch Ausgleich bei Prüfungsangst
** Nachteilsausgleich möglich, in Form von extra Raum für Prüfungen
 
* München
Boon
** Uneinheitliche Regelungen zwischen Fachbereich / Instituten
 
** Eigentlich auf 2 "Krankheitssemester begrenzt"
* Nachteilsausgleich möglich, in Form von extra Raum für Prüfungen
* TU Dresden
 
** Psychotherapeutische Beratungsstelle, lange Wartezeit
München
** Antrag auf Verlängerung der Studienzeit möglich
 
* TU Kaiserslautern
* Uneinheitliche Regelungen zwischen Fachbereich / Instituten
** keinerlei Nachteilsausgleiche bei psych. Problemen, weil es in der Vergangenheit ausgenutzt wurde
* Eigentlich auf 2 "Krankheitssemester begrenzt"
* HS Karlsruhe
 
TU Dresden
 
* Psychotherapeutische Beratungsstelle, lange Wartezeit
* Antrag auf Verlängerung der Studienzeit möglich
 
TU Kaiserslautern
* keinerlei Nachteilsausgleiche bei psych. Problemen, weil es in der Vergangenheit ausgenutzt wurde
 
HS Karlsruhe
(Protokoll zu langsam)
(Protokoll zu langsam)
* HS Emden
 
** Einzelfallentscheidungen der Prüfungskommissionen, zB unendlich Prüfungsversuche und Aufhebung der Semestergrenze
HS Emden
* TU Darmstadt
* Einzelfallentscheidungen der Prüfungskommissionen, zB unendlich Prüfungsversuche und Aufhebung der Semestergrenze
** psychosoziale Beratungsstelle, Fokus auf Prüfungsangst und Zeitmanagement
 
** Nachteilsausgleiche für längere Prüfung/getrennte Räume/Fristverlängerungen
 
* TU Ilmenau
TU Darmstadt
** fachspezifische Nachteilsausgleiche
* psychosoziale Beratungsstelle, Fokus auf Prüfungsangst und Zeitmanagement
** teilweise Monate nachträglich Rücktritt von Prüfungen möglich
* Nachteilsausgleiche für längere Prüfung/getrennte Räume/Fristverlängerungen
 
TU Ilmenau
* fachspezifische Nachteilsausgleiche
* teilweise Monate nachträglich Rücktritt von Prüfungen möglich




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* eine Art Stammtisch für Studierende mit Einschränkungen
* eine Art Stammtisch für Studierende mit Einschränkungen


== Resoentwurf: ==
# Resoentwurf:


Die 47,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen auf, Studierenden mit psychischen Krankheiten und Störungen Nachteilsausgleiche ohne Nennung der Diagnose(n) niedrigschwellig zu gewähren und dabei Emfpehlungen von ausgewiesenen Expert\*innen (nach Def. Positionspapier) zu folgen.
Die 47,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen auf, Studierenden mit psychischen Krankheiten und Störungen Nachteilsausgleiche ohne Nennung der Diagnose(n) niedrigschwellig zu gewähren und dabei Emfpehlungen von ausgewiesenen Expert\*innen (nach Def. Positionspapier) zu folgen.
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=== Begründung des Positionspapieres ===
==
 
 
[Begründung des Positionspapieres]
 


Hochschulen sollen eine Übersicht von Hilfsangeboten, Präventionsmaßnahmen und die Rechte der Studierenden besonders im Prüfungsfall leicht erreichbar zur Verfügung stellen, z.B. als Handreichung/Flyer, als Webseite oder im Rahmen von Vorträgen während der Erstsemester-Einführungsveranstaltungen, sog. „Ersti-Wochen“.
Hochschulen sollen eine Übersicht von Hilfsangeboten, Präventionsmaßnahmen und die Rechte der Studierenden besonders im Prüfungsfall leicht erreichbar zur Verfügung stellen, z.B. als Handreichung/Flyer, als Webseite oder im Rahmen von Vorträgen während der Erstsemester-Einführungsveranstaltungen, sog. „Ersti-Wochen“.


Hochschulen sollen die Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse für die Lage und die Rechte von Studierenden mit psychischer Störung sensibilisieren, z.B. durch Rundschreiben und Schulungen.
Hochschulen sollen die Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse für die Lage und die Rechte von Studierenden mit psychischer Störung sensibilisieren, z.B. durch Rundschreiben und Schu- lungen.


Prüfungsämter / Prüfungsausschüsse sollen Atteste von ausgewiesenen Expert*innen (Fachärzt*innen für Psychiatrie/Neurologie, ärztliche und psychologische Psychotherapeut*innen, Amtsärzt*innen, Hausärzt*innen mit psychotherapeutischer/psychiatrischer Zusatzqualifikation) anerkennen,
Prüfungsämter / Prüfungsausschüsse sollen Atteste von ausgewiesenen Expert*innen (Fachärzt*innen für Psychiatrie/Neurologie, ärztliche und psychologische Psychotherapeut*innen, Amtsärzt*innen, Hausärzt*innen mit psychotherapeutischer/psychiatrischer Zusatzqualifikation) anerkennen,
* einschließlich eventuell vermerkter Empfehlungen für die Durchführung eines Nachteilsausgleichs,
- einschließlich eventuell vermerkter Empfehlungen für die Durchführung eines Nachteilsausgleichs,
* unabhängigvoneinereventuellenBehandlungoderNicht-Behandlungerfolgen,
- unabhängigvoneinereventuellenBehandlungoderNicht-Behandlungerfolgen,
* ohne dass auf dem Attest eine Diagnose oder die Symptomatik vermerkt wird.
- ohne dass auf dem Attest eine Diagnose oder die Symptomatik vermerkt wird.
* Die Ablehnung des Attests soll vom Prüfungsausschuss gegenüber einer noch einzurichtenden,
- Die Ablehnung des Attests soll vom Prüfungsausschuss gegenüber einer noch einzurichtenden,
unabhängigen Clearingstelle begründet werden.
unabhängigen Clearingstelle begründet werden.


Falls zutreffend: Abschlusszeugnisse und Notenübersichten dürfen keinen Hinweis auf eventuell gewährte Nachteilsausgleiche enthalten, um einer weiteren Stigmatisierung vorbeugen zu können
Falls zutreffend: Abschlusszeugnisse und Notenübersichten dürfen keinen Hinweis auf even-
tuell gewährte Nachteilsausgleiche enthalten, um einer weiteren Stigmatisierung vorbeugen zu können




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[Verweise Reso kif420, kif455]
[Verweise Reso kif420, kif455]
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