Bearbeiten von „KIF460:Resolutionen/Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen

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Die KIF lehnt das Sicherheitspaket 1 NRW [4], insbesondere die Ausweitung der Überwachung der Telekommunikation, der Videoüberwachung, des Eingriffs in Informationstechnische Systeme und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, sowie der Mitwirkungspflicht von Diensteanbietern ab.
Die KIF lehnt das Sicherheitspaket 1 NRW [4], insbesondere die Ausweitung der Überwachung der Telekommunikation, der Videoüberwachung, des Eingriffs in Informationstechnische Systeme und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, sowie der Mitwirkungspflicht von Diensteanbietern ab.


Die KIF schließt sich in den wesentlichen Punkten der Presseerklärung der Strafverteidigervereinigung NRW e.V. [5] an. Insb. bzgl. der Gefahren durch den neuen Begriff der "drohenden Gefahr" siehe auch den Artikel "Abstrakte Gefahr als Eingriffsvoraussetzung" [6].
Die KIF schließt sich in den wesentlichen Punkten der Presseerklärung der Strafverteidigervereinigung NRW e.V. [5] an.


Die mit dem Gesetzesentwurf angestrebte Verschiebung der Strafbarkeitsgrenze schafft Rechtsunsicherheit und definiert strafbehaftetes Verhalten neu. Wesentliche Begriffe der Voraussetzungen für die Durchführung polizeilicher Maßnahmen sind undefiniert und bieten ein großes Missbrauchspotential. Dies wird zum einen zur Anwendung völlig unverhätnissmäßiger Maßnahmen führen und den Rahmen, den das Grundgesetz setzt, weit sprengen. Zum anderen führt die Angst, bspw. durch Beschaffen und Lesen bislang legaler Informationen zukünftig kriminalisiert zu werden und in das Visier der Überwachungsbehörden zu geraten, bei der Mehrzahl der Bürger zu konformistischem Verhalten und untergräbt dadurch den für eine Demokratie wichtigen Prozess des informierten kritischen Diskurses.
Die mit dem Gesetzesentwurf angestrebte Verschiebung der Strafbarkeitsgrenze schafft Rechtsunsicherheit und definiert strafbehaftetes Verhalten neu. Wesentliche Begriffe der Voraussetzungen für die Durchführung polizeilicher Maßnahmen sind undefiniert und bieten ein großes Missbrauchspotential. Dies wird zum einen zur Anwendung völlig unverhätnissmäßiger Maßnahmen führen. Zum anderen führt die Angst, bspw. durch Beschaffen und Lesen bislang legaler Informationen zukünftig kriminalisiert zu werden und in das Visier der Überwachungsbehörden zu geraten, bei der Mehrzahl der Bürger zu konformistischem Verhalten und untergräbt dadurch den für eine Demokratie wichtigen Prozess des informierten kritischen Diskurses.


[1] https://kif.fsinf.de/wiki/KIF350:Arbeitskreise/Sicherheit_-_offener_Brief_-_Formulierung
[1] https://kif.fsinf.de/wiki/KIF350:Arbeitskreise/Sicherheit_-_offener_Brief_-_Formulierung
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