KIF460:Resolutionen/Digitale Wahlen Duisburg

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Resolution

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften kritisiert das an der Universität Duisburg-Essen geplante digitale Wahlsystem.

Das geplante System entspricht insbesonderen in Hinsicht auf die Nachvollziehbarkeit und Geheimheit nicht den Ansprüchen an die Standards einer korrekten Wahl nach Artikel 38 Abschnitt 1 GG.

Desweiteren sehen wir bei der technischen Umsetzung folgende eklatante Probleme:

  • Der Zugang zum Wahlportal durch die Verwendung nutzergewählter Passwörter erfüllt die Anforderung, ein nachweislich sicherer Zugangsmechanismus zu sein, nicht.
  • Die verwendeten Systeme sind nicht für die Öffentlichkeit einsehbar und überprüfbar. Dies umfasst insbesondere Studierende sowie lokal angesiedelte Experten.
  • Es ist nicht prüfbar, ob übliche Standards unter anderem in den Bereichen Datenschutz und Datensparsamkeit eingehalten werden.
  • Es wurde nicht ausreichend evaluiert, inwiefern die Weitergabe von Daten an externe Stellen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung notwendig ist.

Politur

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften kritisiert das an der Universität Duisburg-Essen geplante digitale Wahlsystem.

Das geplante System entspricht insbesonderen in Hinsicht auf die Nachvollziehbarkeit und Geheimheit nicht den Ansprüchen an die Standards einer korrekten Wahl nach Artikel 38 Abschnitt 1 GG.

Desweiteren sehen wir bei der technischen Umsetzung nach unserem Wissensstand folgende eklatante Probleme:

  • Der Zugang zum Wahlportal durch die Verwendung nutzergewählter Passwörter erfüllt die Anforderung, ein nachweislich sicherer Zugangsmechanismus zu sein, nicht.
  • Die verwendeten Systeme sind nicht für die Öffentlichkeit einsehbar und überprüfbar. Dies umfasst insbesondere Studierende sowie unabhängige Experten.
  • Es ist nicht transparent, ob übliche Standards unter anderem in den Bereichen Datenschutz und Datensparsamkeit eingehalten werden, insbesondere in Hinsicht auf die ab dem 25.05.2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung.
  • Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte sollte nicht notwendig sein.