Bearbeiten von „KIF460:Resolutionen/Digitale Wahlen Duisburg“
Aus KIF
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die {{KIF|46,0}} in Bremen kritisiert das an der Universität Duisburg-Essen geplante digitale Wahlsystem. | |||
Die {{KIF|46,0}} kritisiert das an der Universität Duisburg-Essen geplante digitale Wahlsystem. | |||
Das geplante System entspricht insbesonderen in Hinsicht auf die Nachvollziehbarkeit und Geheimheit nicht den Ansprüchen an die Standards einer korrekten Wahl nach Artikel 38 Abschnitt 1 GG. | Das geplante System entspricht insbesonderen in Hinsicht auf die Nachvollziehbarkeit und Geheimheit nicht den Ansprüchen an die Standards einer korrekten Wahl nach Artikel 38 Abschnitt 1 GG. | ||
Zeile 9: | Zeile 8: | ||
* Die verwendeten Systeme sind nicht für die Öffentlichkeit einsehbar und überprüfbar. Dies umfasst insbesondere Studierende sowie lokal angesiedelte Experten. | * Die verwendeten Systeme sind nicht für die Öffentlichkeit einsehbar und überprüfbar. Dies umfasst insbesondere Studierende sowie lokal angesiedelte Experten. | ||
* Es ist nicht prüfbar, ob übliche Standards unter anderem in den Bereichen Datenschutz und Datensparsamkeit eingehalten werden. | * Es ist nicht prüfbar, ob übliche Standards unter anderem in den Bereichen Datenschutz und Datensparsamkeit eingehalten werden. | ||
* Es wurde nicht ausreichend evaluiert, | * Es wurde nicht ausreichend evaluiert, inwieweit die Weitergabe von Daten an externe Stellen im Rahmen der DSGVO nötig ist. | ||