Bearbeiten von „KIF450:Prüfungsrecht

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== Vortrag ==
== Vortrag ==


'''Verwaltungsrecht:''' Nur was ausdrücklich erlaubt ist, ist auch möglich.
**Verwaltungsrecht:** Nur was ausdrücklich erlaubt ist, ist auch möglich.


=== Normehierarchie ===
=== Normehierarchie ===


# Modulhandbuch
1. Modulhandbuch
# Besonderer Teil der Prüfungsordnung
2. Besonderer Teil der Prüfungsordnung
# Rahmenprüfungsordnung, Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung
3. Rahmenprüfungsordnung, Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung
# Landeshochschulgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz
4. Landeshochschulgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz
# Grundgesetz
5. Grundgesetz




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* Sorgfaltspflichten
* Sorgfaltspflichten
* Begründungspflichten
* Begründungspflichten
** Bei Täuschungsversuch muss die Hochschule den Studierenden informieren.
    - Bei Täuschungsversuch muss die Hochschule den Studierenden informieren.
*** Ein "Ich lasse Sie jetzt durchfallen." reicht nicht aus.
        + Ein "Ich lasse Sie jetzt durchfallen." reicht nicht aus.
*** Es muss genau begründet werden.
        + Es muss genau begründet werden.
* Chancengleichheit
* Chancengleichheit
** Alle Studierende müssen die gleichen Chancen haben.
    - Alle Studierende müssen die gleichen Chancen haben.
*** Beispiel: Wird eine Aufgabe während der Klausur gestrichen, so müssen alle Studierenden informiert werden.
        + Beispiel: Wird eine Aufgabe während der Klausur gestrichen, so müssen alle Studierenden informiert werden.
* Fairnessangebot
* Fairnessangebot
** Konsequenz:
    - Konsequenz:
* Befangenheit und Besorgnis der Befangenheit
* Befangenheit und Besorgnis der Befangenheit
** Die Prüfenden dürfen keine Besorgnis der Befangenheit erwecken.
    - Die Prüfenden dürfen keine Besorgnis der Befangenheit erwecken.
*** Beispiel: "Ach Sie sind dass, dass wird doch heute sowieso nichts."
        + Beispiel: "Ach Sie sind dass, dass wird doch heute sowieso nichts."




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* Mitwirkungspflicht
* Mitwirkungspflicht
** Studierende müssen sich an die Verfarensregeln halten.
    - Studierende müssen sich an die Verfarensregeln halten.
** Prüfungsarbeiten sind rechtzeitig und lesbar (!) abzugeben.
    - Prüfungsarbeiten sind rechtzeitig und lesbar (!) abzugeben.
** Keine Störungen
    - Keine Störungen
*** Kann je nach PO in extremen Fällen auch zur Exmatrikulation führen.
        + Kann je nach PO in extremen Fällen auch zur Exmatrikulation führen.
* Rügepflicht: Studierende müssen unverzüglich auf Probleme hinweisen
* Rügepflicht: Studierende müssen unverzüglich auf Probleme hinweisen
** Beispiel: Baulärm
    - Beispiel: Baulärm
** Die Probleme müssen während der Klausur beanstandet werden.
    - Die Probleme müssen während der Klausur beanstandet werden.
*** Nach der Klausur ist dies nicht mehr wirksam.
        + Nach der Klausur ist dies nicht mehr wirksam.
**** Beispiel: Student*in A hat nicht bestanden und beschwert über den Baulärms, welcher während der Klausur vorhanden war.
            * Beispiel: Student*in A hat nicht bestanden und beschwert über den Baulärms, welcher während der Klausur vorhanden war.




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* Nicht bestandene Prüfungen müssen mindestens einmal wiederholt werden können.
* Nicht bestandene Prüfungen müssen mindestens einmal wiederholt werden können.
** Sonst zu großer Eingriff in die Berufsfreiheit.
    - Sonst zu großer Eingriff in die Berufsfreiheit.
* Schwerwiegender Täuschungsversuch
* Schwerwiegender Täuschungsversuch
** Unterschiedliche Sanktionierung, unterschiedlich schwere Täuschungen/Täuschungsversuche
    - Unterschiedliche Sanktionierung, unterschiedlich schwere Täuschungen/Täuschungsversuche
*** Abschreiben vs. Vorsatz und Vorbereitung
        + Abschreiben vs. Vorsatz und Vorbereitung
*** Elektronische Hilfsmittel
        + Elektronische Hilfsmittel
*** Zusammenwirken mehrere Personen
        + Zusammenwirken mehrere Personen
*** Mitführen geeigneter Hilfsmittel
        + Mitführen geeigneter Hilfsmittel
*** Beweislast und Anscheinsbeweis
        + Beweislast und Anscheinsbeweis
** Außerdem: Anhörungspflicht
    - Außerdem: Anhörungspflicht
* Härtefallanträge (wenn in PO definiert)
* Härtefallanträge (wenn in PO definiert)
** Beispiel: im letzten Versuch durchgefallen, lange Zeit schwer krank, etc.
    - Beispiel: im letzten Versuch durchgefallen, lange Zeit schwer krank, etc.
** Es existiert keine allgemeine Funktion für Härtefallanträge! Wird von der PO geregelt.
    - Es existiert keine allgemeine Funktion für Härtefallanträge! Wird von der PO geregelt.
* Klausuren dürfen schlecht ausfallen, es gibt hierzu keine Regelungen
* Klausuren dürfen schlecht ausfallen, es gibt hierzu keine Regelungen


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* Verfahrensgang
* Verfahrensgang
# Prüfende
    1. Prüfende
# Prüfungsausschuss
    2. Prüfungsausschuss
# Fakultätsrat
    3. Fakultätsrat
# Verwaltungsgericht
    4. Verwaltungsgericht
* Überdenkungsverfahren
* Überdenkungsverfahren
** Der Antrag muss objektiv sein (nicht "meine Note ist zu schlecht")
    - Der Antrag muss objektiv sein (nicht "meine Note ist zu schlecht")
* Formale Fehler
* Formale Fehler
** Prüfende Person wurde nicht korrekt bestellt
    - Prüfende Person wurde nicht korrekt bestellt
** Anwesentheitspflichen müssen vor Beginn des Semesters beschlossen werden
    - Anwesentheitspflichen müssen vor Beginn des Semesters beschlossen werden




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== Fragerunde ==
== Fragerunde ==


* Wenn aufgrund eines formellen Fehlers und einer Beschwerde einer Einzelperson die Prüfung wiederholt wird, wird diese dann für alle Studierende wiederholt oder nur für die Einzelperson?
Wenn aufgrund eines formellen Fehlers und einer Beschwerde einer Einzelperson die Prüfung wiederholt wird, wird diese dann für alle Studierende wiederholt oder nur für die Einzelperson?
** Nein, führte teilweise zur Annulierung des Prüfungsversuches für die Einzelperson.
Nein, führte teilweise zur Annulierung des Prüfungsversuches für die Einzelperson.
** Beispiel: Gastdozent X lässt prüfen, die Klausur geht auf dem Postweg verloren. X erstellt daraufhin die Noten aus dem Gedächtnis (teilweise für nicht mitschreibende Studierende). Dieser Dozent ist kein Gastdozent mehr.
Beispiel: Gastdozent X lässt prüfen, die Klausur geht auf dem Postweg verloren. X erstellt daraufhin die Noten aus dem Gedächtnis (teilweise für nicht mitschreibende Studierende). Dieser Dozent ist kein Gastdozent mehr.
* Darf der Prüfende die Klausur abbrechen (Fallbeispiel: der Dozent gibt die Musterlösung und nicht die Klausur aus)?
Darf der Prüfende die Klausur abbrechen (Fallbeispiel: der Dozent gibt die Musterlösung und nicht die Klausur aus)?
** Ja, Joke traut sich allerdings nicht zu, diese Frage direkt zu beantworten.
Ja, Joke traut sich allerdings nicht zu, diese Frage direkt zu beantworten.
* Währen die Studierenden dazu verpflichtet, den Prüfenden darauf hinzuweisen?
Währen die Studierenden dazu verpflichtet, den Prüfenden darauf hinzuweisen?
* Dürfen die Studierenden dazu gezwungen werden, die PO zu wechseln?
Dürfen die Studierenden dazu gezwungen werden, die PO zu wechseln?
** Nein. Allerdings kann dem Studierenden eine Frist gesetzt werden, zu wann er die PO zu wechseln hat (bspw. 12 Monate).
Nein. Allerdings kann dem Studierenden eine Frist gesetzt werden, zu wann er die PO zu wechseln hat (bspw. 12 Monate).
** Ähnliches gilt für Diplomstudierende.
Ähnliches gilt für Diplomstudierende.
** Teilweise kann die PO gar nicht gewechselt werden.
Teilweise kann die PO gar nicht gewechselt werden.
* Inwieweit unterscheidet sich eine Änderung der PO von einer neuen PO?
 
** Varianten, den denen das Modulhandbuch …
Inwieweit unterscheidet sich eine Änderung der PO von einer neuen PO?
*** … Teil der PO ist.
Varianten, den denen das Modulhandbuch …
*** … eigenständig und unveränderlich ist.
… Teil der PO ist.
**** Teilweise ist nicht vermerkt, was welches Module für Inhalte hat.
… eigenständig und unveränderlich ist.
***** Dadurch konnten sich einige Studierende eine 1,0 einklagen.
Teilweise ist nicht vermerkt, was welches Module für Inhalte hat.
*** Begründung: Man konnte sich nicht sicher sein, welche Inhalte in dem Modul geprüft werden.
Dadurch konnten sich einige Studierende eine 1,0 einklagen.
*** Dieser Fall ging vor Gericht.
Begründung: Man konnte sich nicht sicher sein, welche Inhalte in dem Modul geprüft werden.
**** Es ist nicht bekannt, ob die Noten durch ein Urteil oder auf freiwilliger Basis der Universität vergeben wurden.
Dieser Fall ging vor Gericht.
*** TODO: Hierzu werden weitere Information folgen.
Es ist nicht bekannt, ob die Noten durch ein Urteil oder auf freiwilliger Basis der Universität vergeben wurden.
*** … eigenständig und veränderbar ist.
TODO: Hierzu werden weitere Information folgen.
… eigenständig und veränderbar ist.




=== Fallbeispiele ===
=== Fallbeispiele ===


* Dozenten streichen Fächer
Dozenten streichen Fächer
** Einzige Aussage hierzu ist in einer Vorlesung in der Mitte des Semesters
Einzige Aussage hierzu ist in einer Vorlesung in der Mitte des Semesters
** Das Modul wird angeboten, allerdings nicht geprüft
Das Modul wird angeboten, allerdings nicht geprüft
** Prüfungsanmeldung ist offen, man kann sich anmelden
Prüfungsanmeldung ist offen, man kann sich anmelden
* Dozenten vergessen, die Prüfungs vorzubereiten
Dozenten vergessen, die Prüfungs vorzubereiten
* Dozenten drucken weniger Klausuren, um Papier zu sparen
Dozenten drucken weniger Klausuren, um Papier zu sparen
** Klausuren werden während der Klausur nachgedruckt
Klausuren werden während der Klausur nachgedruckt
* Mündliche Prüfungen über Skype
Mündliche Prüfungen über Skype
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