KIF445:Haftungsausschluss bzw. Haftung bei O-Phasen und anderen Fachschaftsveranstaltungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Kommentar aus Aachen, da möglicherweise niemand von der RWTH kommen kann:
Teilnehmeranzahl: 13
Bei und ist die Einführungswoche haftungstechnisch eine Veranstaltung der Hochschule und dadurch läuft die Haftung über Hochschule. Auch die Stadtrallye, welche nicht nur auf Geländer der Hochschule stattfindet ist dies gültig. Die Haftung endet bei nicht-offiziellen Hochschulevents. Dazu zählen Ersti-Parties der Fachschaften, Ersti-Wochenenden, etc. Dies führt in der Praxis dazu, dass Minderjährige an der Woche teilnehmen können, bei Parties/ESWEs aber idR außen vor bleiben. Dies ist auch die Empfehlung der eigenen Rechtsabteilung, mit der dies abgeklärt wurde. Für die Woche ist eine enge Kooperation mit Polizei, Ordnungsamt, Hochschulwache und zentralem Koordinationsteam daher unabdingbar, da dies auch zu der Abmachung gehört.
 
Protokoll: [[KIFfel:Benjamin|Benjamin (TU Darmstadt)]]
 
''Problem'': Wen die Fachschaft Veranstaltungen anbietet, so ist man normalerweise versicherungstechnisch abgedeckt, so lange man sich auf dem Campus befindet. Wenn dies nicht der Fall ist,
 
Teilnehmer verschiedener Hochschulen, mit Veranstaltungen mit wachsender Teilnehmerzahl, wollen im Wesentlichen ihr Wissen über Hafung aufbessern.
 
<h2>Bekannte Probleme</h2>
*Magdeburg: Bei der Ophase ist ein Unfall (in den Anlagen des Sportzentrums) passiert, der dann privat abgerechnet wurde
*Magdeburg: Es gibt eine verfasste Studierendenschaft, aus der man aber ab dem 2. Semester austreten kann. Die vorhandenen Versicherungen gelten nur, wenn man noch Mitglied ist
*Uni Stuttgart: FSler hatte im FS-Raum einen Unfall, konnte dies problemlos &#252;ber die Unfallkasse des Landes abwickeln (in der alle Studis pflichtversichert sind)
*Uni Stuttgart: F&#252;r die Stadt-Rallye mussten die Teilnehmer einen Haftungsausschuss unterschreiben
*HU Berlin: F&#252;r die Erstsemesterfahrt wird ein Haftungsausschuss gefordert
*TU Darmstadt: Veranstaltungen mit ~500 Teilnehmern, aber meistens
*Uni Duisburg: Andere Fachbereiche haben regelm&#228;&#223;ig gr&#246;&#223;ere Veranstaltungen, die mit entsprechenden Veranstaltungsversicherungen abgesichert werden. Jetzt wird &#252;berlegt, eine gemeinsame Versicherung f&#252;r alle Fachbereiche abzuschlie&#223;en
*Kiel: &quot;Schneemesterparty&quot; -- Ausschank von Gl&#252;hwein war rechtlich nicht m&#246;glich
*Aachen (online): Bei und ist die Einführungswoche haftungstechnisch eine Veranstaltung der Hochschule und dadurch läuft die Haftung über Hochschule. Auch die Stadtrallye, welche nicht nur auf Geländer der Hochschule stattfindet ist dies gültig. Die Haftung endet bei nicht-offiziellen Hochschulevents. Dazu zählen Ersti-Parties der Fachschaften, Ersti-Wochenenden, etc. Dies führt in der Praxis dazu, dass Minderjährige an der Woche teilnehmen können, bei Parties/ESWEs aber idR außen vor bleiben. Dies ist auch die Empfehlung der eigenen Rechtsabteilung, mit der dies abgeklärt wurde. Für die Woche ist eine enge Kooperation mit Polizei, Ordnungsamt, Hochschulwache und zentralem Koordinationsteam daher unabdingbar, da dies auch zu der Abmachung gehört.
 
<h2>Weiteres Vorgehen</h2>
*Es sind leider keine Rechtsexperten im Raum
*Welche F&#228;lle gibt es, bei denen man sich absichern muss?
*Wie geht man mit Menschen um, die versuchen, durch absolute Regelkonformit&#228;t eine Veranstaltung zu blockieren
 
 
<h2>Welche Veranstaltungen sind potentiell kritisch?</h2>
*Kneipentouren
*Stadtrallyes
*Grillveranstaltungen
*Sachbesch&#228;digungen im Rahmen von FS-Veranstaltungen
*Fachschaftsexkursion/-fahrt
*Erstsemesterfahrt
*Minderj&#228;hrige
*Alles, bei dem Fluchtwege/Brandschutz eine Rolle spielen
 
=&gt; Personensch&#228;den, Sachsch&#228;den, Finanzielle Sch&#228;den:Zahlungsausfall &amp; Rechtsstreitigkeiten
 
Au&#223;enhaftung: Die Fachschaft haftet gegen&#252;ber dem Gesch&#228;digten
 
Innenhaftung: Vom eigentlichen Verursacher soll das Geld wieder &quot;eingetrieben&quot; werden
 
 
<h2>Welche Versicherungen gibt es bereits schon</h2>
*Gegen Unf&#228;lle auf dem Campus sind fast alle Studierenden &#252;ber die jeweils zust&#228;ndige
*Die Uni hat bestimmte Versicherungen automatisch, andere darf sie gar nicht abschlie&#223;en
 
 
<h2>Wer kann was machen?</h2>
*Wenn die FS keine rechtliche Person ist, kann der jeweils Verantwortliche eine Versicherung abschlie&#223;en und die Kosten von den Teilnehmern oder vom Fachbereich usw. zur&#252;ckholen
*Ein Haftungsausschluss ist nicht f&#252;r alle F&#228;lle m&#246;glich
*Veranstaltungen als Uni-Veranstaltungen laufen lassen
*Minderj&#228;hrige, f&#252;r die man nicht dauerhaft eine entsprechende Aufsicht gew&#228;hrleisten kann: Von den Veranstaltungen ausschlie&#223;en, um sich vor Unterhaltsforderungen, Problemen wegen Alkohol usw. zu sch&#252;tzten? Uns fallen keine Alternativl&#246;sungen ein, die wirklich rechtlich sicher sind, wollen aber bei unseren jeweiligen Stellen nochmal nachfragen
 
<h2>Fragen an Experten</h2>
Mit nach Hause nehmen und dort bitte jeweils Personen/Stellen fragen, die sich damit auskennen. An vielen Unis gibt es daf&#252;r Rechtsstellen, zus&#228;tzlich haben die ASten meist Rechtsberatungen, die jedoch eher f&#252;r private Probleme da sind.
 
*Wie geht man mit der Aufsichtspflicht f&#252;r Minderj&#228;hrige um?
*Welche Versicherungen existieren bereits?
*Welche Versicherungen k&#246;nnte ein Fachschaftsverein abschlie&#223;en?
*Ben&#246;tigt man f&#252;r Sommerfeste usw. eine Schankerlaubnis?
*M&#252;ssen ehrenamtliche Helfer Hygieneunterweisungen o.&#196;. haben?
*Inwieweit d&#252;rfen Fachschaften bei Veranstaltungen Essen/Trinken/Dinge kaufen?
*Wie strikt handhabt die veranstaltende Stelle die Innenhaftung?

Version vom 3. November 2016, 15:31 Uhr

Teilnehmeranzahl: 13

Protokoll: Benjamin (TU Darmstadt)

Problem: Wen die Fachschaft Veranstaltungen anbietet, so ist man normalerweise versicherungstechnisch abgedeckt, so lange man sich auf dem Campus befindet. Wenn dies nicht der Fall ist,

Teilnehmer verschiedener Hochschulen, mit Veranstaltungen mit wachsender Teilnehmerzahl, wollen im Wesentlichen ihr Wissen über Hafung aufbessern.

Bekannte Probleme

  • Magdeburg: Bei der Ophase ist ein Unfall (in den Anlagen des Sportzentrums) passiert, der dann privat abgerechnet wurde
  • Magdeburg: Es gibt eine verfasste Studierendenschaft, aus der man aber ab dem 2. Semester austreten kann. Die vorhandenen Versicherungen gelten nur, wenn man noch Mitglied ist
  • Uni Stuttgart: FSler hatte im FS-Raum einen Unfall, konnte dies problemlos über die Unfallkasse des Landes abwickeln (in der alle Studis pflichtversichert sind)
  • Uni Stuttgart: Für die Stadt-Rallye mussten die Teilnehmer einen Haftungsausschuss unterschreiben
  • HU Berlin: Für die Erstsemesterfahrt wird ein Haftungsausschuss gefordert
  • TU Darmstadt: Veranstaltungen mit ~500 Teilnehmern, aber meistens
  • Uni Duisburg: Andere Fachbereiche haben regelmäßig größere Veranstaltungen, die mit entsprechenden Veranstaltungsversicherungen abgesichert werden. Jetzt wird überlegt, eine gemeinsame Versicherung für alle Fachbereiche abzuschließen
  • Kiel: "Schneemesterparty" -- Ausschank von Glühwein war rechtlich nicht möglich
  • Aachen (online): Bei und ist die Einführungswoche haftungstechnisch eine Veranstaltung der Hochschule und dadurch läuft die Haftung über Hochschule. Auch die Stadtrallye, welche nicht nur auf Geländer der Hochschule stattfindet ist dies gültig. Die Haftung endet bei nicht-offiziellen Hochschulevents. Dazu zählen Ersti-Parties der Fachschaften, Ersti-Wochenenden, etc. Dies führt in der Praxis dazu, dass Minderjährige an der Woche teilnehmen können, bei Parties/ESWEs aber idR außen vor bleiben. Dies ist auch die Empfehlung der eigenen Rechtsabteilung, mit der dies abgeklärt wurde. Für die Woche ist eine enge Kooperation mit Polizei, Ordnungsamt, Hochschulwache und zentralem Koordinationsteam daher unabdingbar, da dies auch zu der Abmachung gehört.

Weiteres Vorgehen

  • Es sind leider keine Rechtsexperten im Raum
  • Welche Fälle gibt es, bei denen man sich absichern muss?
  • Wie geht man mit Menschen um, die versuchen, durch absolute Regelkonformität eine Veranstaltung zu blockieren


Welche Veranstaltungen sind potentiell kritisch?

  • Kneipentouren
  • Stadtrallyes
  • Grillveranstaltungen
  • Sachbeschädigungen im Rahmen von FS-Veranstaltungen
  • Fachschaftsexkursion/-fahrt
  • Erstsemesterfahrt
  • Minderjährige
  • Alles, bei dem Fluchtwege/Brandschutz eine Rolle spielen

=> Personenschäden, Sachschäden, Finanzielle Schäden:Zahlungsausfall & Rechtsstreitigkeiten

Außenhaftung: Die Fachschaft haftet gegenüber dem Geschädigten

Innenhaftung: Vom eigentlichen Verursacher soll das Geld wieder "eingetrieben" werden


Welche Versicherungen gibt es bereits schon

  • Gegen Unfälle auf dem Campus sind fast alle Studierenden über die jeweils zuständige
  • Die Uni hat bestimmte Versicherungen automatisch, andere darf sie gar nicht abschließen


Wer kann was machen?

  • Wenn die FS keine rechtliche Person ist, kann der jeweils Verantwortliche eine Versicherung abschließen und die Kosten von den Teilnehmern oder vom Fachbereich usw. zurückholen
  • Ein Haftungsausschluss ist nicht für alle Fälle möglich
  • Veranstaltungen als Uni-Veranstaltungen laufen lassen
  • Minderjährige, für die man nicht dauerhaft eine entsprechende Aufsicht gewährleisten kann: Von den Veranstaltungen ausschließen, um sich vor Unterhaltsforderungen, Problemen wegen Alkohol usw. zu schützten? Uns fallen keine Alternativlösungen ein, die wirklich rechtlich sicher sind, wollen aber bei unseren jeweiligen Stellen nochmal nachfragen

Fragen an Experten

Mit nach Hause nehmen und dort bitte jeweils Personen/Stellen fragen, die sich damit auskennen. An vielen Unis gibt es dafür Rechtsstellen, zusätzlich haben die ASten meist Rechtsberatungen, die jedoch eher für private Probleme da sind.

  • Wie geht man mit der Aufsichtspflicht für Minderjährige um?
  • Welche Versicherungen existieren bereits?
  • Welche Versicherungen könnte ein Fachschaftsverein abschließen?
  • Benötigt man für Sommerfeste usw. eine Schankerlaubnis?
  • Müssen ehrenamtliche Helfer Hygieneunterweisungen o.Ä. haben?
  • Inwieweit dürfen Fachschaften bei Veranstaltungen Essen/Trinken/Dinge kaufen?
  • Wie strikt handhabt die veranstaltende Stelle die Innenhaftung?