KIF445:Haftungsausschluss bzw. Haftung bei O-Phasen und anderen Fachschaftsveranstaltungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 3. November 2016, 11:58 Uhr

Kommentar aus Aachen, da möglicherweise niemand von der RWTH kommen kann: Bei und ist die Einführungswoche haftungstechnisch eine Veranstaltung der Hochschule und dadurch läuft die Haftung über Hochschule. Auch die Stadtrallye, welche nicht nur auf Geländer der Hochschule stattfindet ist dies gültig. Die Haftung endet bei nicht-offiziellen Hochschulevents. Dazu zählen Ersti-Parties der Fachschaften, Ersti-Wochenenden, etc. Dies führt in der Praxis dazu, dass Minderjährige an der Woche teilnehmen können, bei Parties/ESWEs aber idR außen vor bleiben. Dies ist auch die Empfehlung der eigenen Rechtsabteilung, mit der dies abgeklärt wurde. Für die Woche ist eine enge Kooperation mit Polizei, Ordnungsamt, Hochschulwache und zentralem Koordinationsteam daher unabdingbar, da dies auch zu der Abmachung gehört.