KIF440:Rechtssicherheit im Studium

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AK Rechtssicherheit im Studium[Bearbeiten]

  • Probleme
    • Kein Verlass auf Kulanzregelungen
    • Kein Verständnis gegegenüber eigener Rechtsinterpretation
    • Falsche Formulierungen und schlechte Verständlichkeit in Fachprüfungsordnungen
    • Einschränkungen durch Gewohnheitsrecht
    • Unklare Rechtsgrundlage von vorteilhaften Regelungen, fehlende Möglichkeit der Nachfrage
    • Problematik von Befürchtung der Angreifbarkeit nach privaten Beschwerden / Klagen
  • Prüfungsordnungen / Modulkatalog
    • Auslegungen
    • Grauzonen
    • Verstöße
    • Fachübergreifende Regelungen
    • Fachübergreifende Prüfungen
      • a) Prüfungsordnung des eigenen Fachs => Studis verschiedener POs in der selben Prüfung
      • b) Prüfungsordnung des fremden Fachs => schlechte Information der Studis
    • welche Prüfungsordnun(sversion)
      • a) Änderungssatzungen
      • b) neue Prüfungsordnungen
    • Veränderbarkeit des Modulhandbuch
    • Überschneidungen von Pflichtprüfungen
      • Kommt bei Nachholprüfungen gelegentlich fest, bisher keine Terminkollisionen oder Möglichkeit zum Klausurrücktritt
      • Überschneidung von Pflichtvorlesungen kommt vor
    • Anpassung Prüfungsordnungen an die Software
      • Notenberechnungsverfahren
      • Anpassung an vorgegebene ECTS-Stückelung durch Zusammenfassung
    • Verjährungsparagraph
      • eher unüblich
    • Widersprüche zwischen allgemeinen Rahmenprüfungsordnungen und fachspezifischen Prüfungsordnungen
      • nur in Einzelfällen
  • Lösungsmöglichkeiten
    • Rechtsabteilung
    • Gespräch mit Prof, Studienkommission, Studiendekan, Dekan
    • Neuregelung in Gremien (Gremien ohne Studis üblicherweise nur in der Verwaltung und im Prüfungsausschuss)
    • Klagefinanzierung durch (verfasste) Studierendenvertretung
    • Absichtsreklärungen zu Prüfungsordnungen (bis jetzt noch nirgendwo bekannt vorhanden)
    • Schriftlicher Widerspruch
    • Bei Klausuren: Kopien an manchen Universiäten zulässig
    • Kontakt von Studieren mit der allgemeinen anstelle der fachspezifischen Studierendenberatung
  • Umgang mit Prüfungsordnungen
    • Bekanntheit des Inhalts
      • Oft Unbekannt, insb. wenn Studium alleine anhand von Musterstudienplan / Modulkatalog möglich
      • Gut, wenn alle Anfragen direkt mit Verweis auf die Regelung beantwortet werden.
    • Verständnis bei Studierenden
      • Gute bis schlechte Erklärung von Begrifflichkeiten
      • Juristische Begriffsverwendung oft unklar
    • Veröffentlichung von aktuellem Stand und Änderungen
      • online als PDF, meist nicht offiziell rechtsgültig
      • gedruckte Variante: nur als Präsenzexemplar
  • Positivbeispiel gut lesbarer FPO:
    • Uni Bonn