KIF440:Rechtssicherheit im Studium: Unterschied zwischen den Versionen

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* # AK Rechtssicherheit im Studium
= AK Rechtssicherheit im Studium =
* Probleme
 
* Kein Verlass auf Kulanzregelungen
* Probleme
* Kein Verständnis gegegenüber eigener Rechtsinterpretation
** Kein Verlass auf Kulanzregelungen
* Falsche Formulierungen und schlechte Verständlichkeit in Fachprüfungsordnungen
** Kein Verständnis gegegenüber eigener Rechtsinterpretation
* Einschränkungen durch Gewohnheitsrecht
** Falsche Formulierungen und schlechte Verständlichkeit in Fachprüfungsordnungen
* Unklare Rechtsgrundlage von vorteilhaften Regelungen, fehlende Möglichkeit der Nachfrage
** Einschränkungen durch Gewohnheitsrecht
* Problematik von Befürchtung der Angreifbarkeit nach privaten Beschwerden / Klagen
** Unklare Rechtsgrundlage von vorteilhaften Regelungen, fehlende Möglichkeit der Nachfrage
* Prüfungsordnungen / Modulkatalog
** Problematik von Befürchtung der Angreifbarkeit nach privaten Beschwerden / Klagen
* Auslegungen
* Prüfungsordnungen / Modulkatalog
* Grauzonen
** Auslegungen
* Verstöße
** Grauzonen
* Fachübergreifende Regelungen
** Verstöße
* Fachübergreifende Prüfungen
** Fachübergreifende Regelungen
* a) Prüfungsordnung des eigenen Fachs => Studis verschiedener POs in der selben Prüfung
** Fachübergreifende Prüfungen
* b) Prüfungsordnung des fremden Fachs => schlechte Information der Studis
*** a) Prüfungsordnung des eigenen Fachs => Studis verschiedener POs in der selben Prüfung
* welche Prüfungsordnun(sversion)
*** b) Prüfungsordnung des fremden Fachs => schlechte Information der Studis
* a) Änderungssatzungen
** welche Prüfungsordnun(sversion)
* b) neue Prüfungsordnungen
*** a) Änderungssatzungen
* Veränderbarkeit des Modulhandbuch
*** b) neue Prüfungsordnungen
* Überschneidungen von Pflichtprüfungen
** Veränderbarkeit des Modulhandbuch
* Kommt bei Nachholprüfungen gelegentlich fest, bisher keine Terminkollisionen oder Möglichkeit zum Klausurrücktritt
** Überschneidungen von Pflichtprüfungen
* Überschneidung von Pflichtvorlesungen kommt vor
*** Kommt bei Nachholprüfungen gelegentlich fest, bisher keine Terminkollisionen oder Möglichkeit zum Klausurrücktritt
* Anpassung Prüfungsordnungen an die Software
*** Überschneidung von Pflichtvorlesungen kommt vor
* Notenberechnungsverfahren
** Anpassung Prüfungsordnungen an die Software
* Anpassung an vorgegebene ECTS-Stückelung durch Zusammenfassung
*** Notenberechnungsverfahren
* Verjährungsparagraph
*** Anpassung an vorgegebene ECTS-Stückelung durch Zusammenfassung
* eher unüblich
** Verjährungsparagraph
* Widersprüche zwischen allgemeinen Rahmenprüfungsordnungen und fachspezifischen Prüfungsordnungen
*** eher unüblich
* nur in Einzelfällen
** Widersprüche zwischen allgemeinen Rahmenprüfungsordnungen und fachspezifischen Prüfungsordnungen
* Lösungsmöglichkeiten
*** nur in Einzelfällen
* Rechtsabteilung
* Lösungsmöglichkeiten
* Gespräch mit Prof, Studienkommission, Studiendekan, Dekan
** Rechtsabteilung
* Neuregelung in Gremien (Gremien ohne Studis üblicherweise nur in der Verwaltung und im Prüfungsausschuss)
** Gespräch mit Prof, Studienkommission, Studiendekan, Dekan
* Klagefinanzierung durch (verfasste) Studierendenvertretung
** Neuregelung in Gremien (Gremien ohne Studis üblicherweise nur in der Verwaltung und im Prüfungsausschuss)
* Absichtsreklärungen zu Prüfungsordnungen (bis jetzt noch nirgendwo bekannt vorhanden)
** Klagefinanzierung durch (verfasste) Studierendenvertretung
* Schriftlicher Widerspruch
** Absichtsreklärungen zu Prüfungsordnungen (bis jetzt noch nirgendwo bekannt vorhanden)
* Bei Klausuren: Kopien an manchen Universiäten zulässig
** Schriftlicher Widerspruch
* Kontakt von Studieren mit der allgemeinen anstelle der fachspezifischen Studierendenberatung
** Bei Klausuren: Kopien an manchen Universiäten zulässig
* Umgang mit Prüfungsordnungen
** Kontakt von Studieren mit der allgemeinen anstelle der fachspezifischen Studierendenberatung
* Bekanntheit des Inhalts
* Umgang mit Prüfungsordnungen
* Oft Unbekannt, insb. wenn Studium alleine anhand von Musterstudienplan / Modulkatalog möglich
** Bekanntheit des Inhalts
* Gut, wenn alle Anfragen direkt mit Verweis auf die Regelung beantwortet werden.
*** Oft Unbekannt, insb. wenn Studium alleine anhand von Musterstudienplan / Modulkatalog möglich
* Verständnis bei Studierenden
*** Gut, wenn alle Anfragen direkt mit Verweis auf die Regelung beantwortet werden.
* Gute bis schlechte Erklärung von Begrifflichkeiten
** Verständnis bei Studierenden
* Juristische Begriffsverwendung oft unklar
*** Gute bis schlechte Erklärung von Begrifflichkeiten
* Veröffentlichung von aktuellem Stand und Änderungen
*** Juristische Begriffsverwendung oft unklar
* online als PDF, meist nicht offiziell rechtsgültig
** Veröffentlichung von aktuellem Stand und Änderungen
* gedruckte Variante: nur als Präsenzexemplar
*** online als PDF, meist nicht offiziell rechtsgültig
* Positivbeispiel gut lesbarer FPO:
*** gedruckte Variante: nur als Präsenzexemplar
* Uni Bonn
* Positivbeispiel gut lesbarer FPO:
** Uni Bonn

Aktuelle Version vom 5. Mai 2016, 18:57 Uhr

AK Rechtssicherheit im Studium[Bearbeiten]

  • Probleme
    • Kein Verlass auf Kulanzregelungen
    • Kein Verständnis gegegenüber eigener Rechtsinterpretation
    • Falsche Formulierungen und schlechte Verständlichkeit in Fachprüfungsordnungen
    • Einschränkungen durch Gewohnheitsrecht
    • Unklare Rechtsgrundlage von vorteilhaften Regelungen, fehlende Möglichkeit der Nachfrage
    • Problematik von Befürchtung der Angreifbarkeit nach privaten Beschwerden / Klagen
  • Prüfungsordnungen / Modulkatalog
    • Auslegungen
    • Grauzonen
    • Verstöße
    • Fachübergreifende Regelungen
    • Fachübergreifende Prüfungen
      • a) Prüfungsordnung des eigenen Fachs => Studis verschiedener POs in der selben Prüfung
      • b) Prüfungsordnung des fremden Fachs => schlechte Information der Studis
    • welche Prüfungsordnun(sversion)
      • a) Änderungssatzungen
      • b) neue Prüfungsordnungen
    • Veränderbarkeit des Modulhandbuch
    • Überschneidungen von Pflichtprüfungen
      • Kommt bei Nachholprüfungen gelegentlich fest, bisher keine Terminkollisionen oder Möglichkeit zum Klausurrücktritt
      • Überschneidung von Pflichtvorlesungen kommt vor
    • Anpassung Prüfungsordnungen an die Software
      • Notenberechnungsverfahren
      • Anpassung an vorgegebene ECTS-Stückelung durch Zusammenfassung
    • Verjährungsparagraph
      • eher unüblich
    • Widersprüche zwischen allgemeinen Rahmenprüfungsordnungen und fachspezifischen Prüfungsordnungen
      • nur in Einzelfällen
  • Lösungsmöglichkeiten
    • Rechtsabteilung
    • Gespräch mit Prof, Studienkommission, Studiendekan, Dekan
    • Neuregelung in Gremien (Gremien ohne Studis üblicherweise nur in der Verwaltung und im Prüfungsausschuss)
    • Klagefinanzierung durch (verfasste) Studierendenvertretung
    • Absichtsreklärungen zu Prüfungsordnungen (bis jetzt noch nirgendwo bekannt vorhanden)
    • Schriftlicher Widerspruch
    • Bei Klausuren: Kopien an manchen Universiäten zulässig
    • Kontakt von Studieren mit der allgemeinen anstelle der fachspezifischen Studierendenberatung
  • Umgang mit Prüfungsordnungen
    • Bekanntheit des Inhalts
      • Oft Unbekannt, insb. wenn Studium alleine anhand von Musterstudienplan / Modulkatalog möglich
      • Gut, wenn alle Anfragen direkt mit Verweis auf die Regelung beantwortet werden.
    • Verständnis bei Studierenden
      • Gute bis schlechte Erklärung von Begrifflichkeiten
      • Juristische Begriffsverwendung oft unklar
    • Veröffentlichung von aktuellem Stand und Änderungen
      • online als PDF, meist nicht offiziell rechtsgültig
      • gedruckte Variante: nur als Präsenzexemplar
  • Positivbeispiel gut lesbarer FPO:
    • Uni Bonn