Bearbeiten von „KIF440:Rechtssicherheit im Studium“
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* # AK Rechtssicherheit im Studium | |||
* Probleme | |||
* Probleme | * Kein Verlass auf Kulanzregelungen | ||
* Kein Verständnis gegegenüber eigener Rechtsinterpretation | |||
* Falsche Formulierungen und schlechte Verständlichkeit in Fachprüfungsordnungen | |||
* Einschränkungen durch Gewohnheitsrecht | |||
* Unklare Rechtsgrundlage von vorteilhaften Regelungen, fehlende Möglichkeit der Nachfrage | |||
* Problematik von Befürchtung der Angreifbarkeit nach privaten Beschwerden / Klagen | |||
* Prüfungsordnungen / Modulkatalog | |||
* Prüfungsordnungen / Modulkatalog | * Auslegungen | ||
* Grauzonen | |||
* Verstöße | |||
* Fachübergreifende Regelungen | |||
* Fachübergreifende Prüfungen | |||
* a) Prüfungsordnung des eigenen Fachs => Studis verschiedener POs in der selben Prüfung | |||
* b) Prüfungsordnung des fremden Fachs => schlechte Information der Studis | |||
* welche Prüfungsordnun(sversion) | |||
* a) Änderungssatzungen | |||
* b) neue Prüfungsordnungen | |||
* Veränderbarkeit des Modulhandbuch | |||
* Überschneidungen von Pflichtprüfungen | |||
* Kommt bei Nachholprüfungen gelegentlich fest, bisher keine Terminkollisionen oder Möglichkeit zum Klausurrücktritt | |||
* Überschneidung von Pflichtvorlesungen kommt vor | |||
* Anpassung Prüfungsordnungen an die Software | |||
* Notenberechnungsverfahren | |||
* Anpassung an vorgegebene ECTS-Stückelung durch Zusammenfassung | |||
* Verjährungsparagraph | |||
* eher unüblich | |||
* Widersprüche zwischen allgemeinen Rahmenprüfungsordnungen und fachspezifischen Prüfungsordnungen | |||
* nur in Einzelfällen | |||
* Lösungsmöglichkeiten | |||
* Lösungsmöglichkeiten | * Rechtsabteilung | ||
* Gespräch mit Prof, Studienkommission, Studiendekan, Dekan | |||
* Neuregelung in Gremien (Gremien ohne Studis üblicherweise nur in der Verwaltung und im Prüfungsausschuss) | |||
* Klagefinanzierung durch (verfasste) Studierendenvertretung | |||
* Absichtsreklärungen zu Prüfungsordnungen (bis jetzt noch nirgendwo bekannt vorhanden) | |||
* Schriftlicher Widerspruch | |||
* Bei Klausuren: Kopien an manchen Universiäten zulässig | |||
* Kontakt von Studieren mit der allgemeinen anstelle der fachspezifischen Studierendenberatung | |||
* Umgang mit Prüfungsordnungen | |||
* Umgang mit Prüfungsordnungen | * Bekanntheit des Inhalts | ||
* Oft Unbekannt, insb. wenn Studium alleine anhand von Musterstudienplan / Modulkatalog möglich | |||
* Gut, wenn alle Anfragen direkt mit Verweis auf die Regelung beantwortet werden. | |||
* Verständnis bei Studierenden | |||
* Gute bis schlechte Erklärung von Begrifflichkeiten | |||
* Juristische Begriffsverwendung oft unklar | |||
* Veröffentlichung von aktuellem Stand und Änderungen | |||
* online als PDF, meist nicht offiziell rechtsgültig | |||
* gedruckte Variante: nur als Präsenzexemplar | |||
* Positivbeispiel gut lesbarer FPO: | |||
* Positivbeispiel gut lesbarer FPO: | * Uni Bonn | ||