KIF435:Mindestlohn: Unterschied zwischen den Versionen

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Thema kommt von der MeTaFa, wurde dort vom Maschinenbau dort hin getragen
Punkte/Probleme:
* - Mindestlohn nicht für Pflichtpraktike, für verlängertes Praktikum muss Mindestlohn gezahlt werden (Pflichtpraktika dauern oft 3 Monate Arbeitgeber wollen aber Praktikanten nur für 6 Monate)
* - Forderung der Professoren/Wunsch nach genereller Ausnahme im "Hochschulsektor" (stud. Hilftskräfte, etc.)
* - Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden (Menschen arbeiten teilweise deutlich mehr als tatsächlich bezahlt wird/im Arbeitsvertrag steht), in Darmstadt streiken deswegen Tutoren
Auswirkungen:
    - Hochschulen überlegen Praxissemester/Pflichtpraktika abzuschaffen
    - Stundenzettel "müssen" gefälscht werden.
Zwei verschiedene Probleme, die die selbe Ursache haben: Stundenzettel für Hiwis und Bezahlung im Praktikum
'''Stundenzettel''': (Arbeitszeiten müssen Dokumentiert werden §17 MiLoGes)
* Allgemein: Menschen geben ohne Zeiterfassung i.d.R. zu wenig Stunden an  => Stundenzettel verhindern Ausbeutung
* Stundenzettel sind unterschiedlich zeitintensiv auszufüllen.
* Es werden offensichtlich Arbeitsschutzregelungen nicht eingehalten (Pausenzeiten)
* möglicherweise Informatik spezifisches Problem: Menschen suchen sich Nebenjobs in der Wirtschaft mit besserer Bezahlung und gleicher Dokumentationsaufwand
* Einige Studierende haben kiene Lust mit der Vorraussetzung einen Stundenzettel ausfüllen zu müssen sich für einen Tutoren-Job zu bewerben.
* in der Wirtschaft sind die dokumentierten Arbeitszeiten Grundlage für die Bezahlung
* die dokumentierte Arbeitszeit zeigt wo mehr oder weniger Bedarf für Tutoren ist (Peaks am Anfang des Semesters)  - zeigen durch (notwendige) Fälschung keinen Bedarf oder irgendwas anderes an
* Arbeitsstunden werden gleichmäßg verteilt dokumentiert und nicht so wie tatsächlich gearbeitet wurde
Lösungsansätze für gängige Probleme:
* Bürokratie wirkt abschreckend auf  vorbei engagierte Tutor*innen
* Nur Mindestmaß fordern - pro Arbeitstag Anfangs-,  Endzeit und Stundenzahl aufschreiben
* Punkte für resoidee:
* (Nur) Mindestmaß einhalten
* An Spielregeln halten (Deadlines etc)
* Potentielle negative Folgen: Möglicherweise noch kurzfristigere HIWI Verträge am Anfang des Semesters
* In der Vergangenheit wurden relativ niedrige Stundenlöhne durch "großzügige" Monatsstunden ausgeglichen->Geht so nicht mehr
* Faktisch wird dazu aufgerufen, die Zettel zu fälschen, was am Sinn des ganzen vorbeigeht
* Gruppenabgaben statt Einzelabgaben fördern
* Pädagogisch vertretbar? in vielen Fällen werden Übungsaufgaben sowieso in Gruppen bearbeitet
'''Praktika und Mindestlohn''':
* Ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung oder zur Aufnahme eines Studiums, sowie begleitend zum Studium fällt aus dem Mindestlohngestz raus. (§22 (1) MiLoGes)
* Könnte das ein Problem für Abschlussarbeiten geben? Eher nicht: [http://www.der-mindestlohn-wirkt.de/ml/DE/Ihre-Fragen/Allgemeine-Fragen-zum-Mindestlohn/ml-fuer-abschlussarbeit-wahrend-praktikum.html]
Fazit zu Praktika: Momentan scheint es keine großen Probleme zu geben, das Thema sollte aber weiter beobachtet werden
* ''Email vom FSR Maschinenwesen der TU Dresden (Auszüge) bezüglich Mindestlohn''
*
* Ersteinmal eine Zusammenfassung des Mindestlohngesetz:
*
* Das Mindestlohngesetz: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Mindestlohn.
*
* Der Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.15 8.50€
* Überstunden dürfen monatlich nicht mehr als 50% der eigentlichen Arbeitszeit
* übersteigen.
* Arbeitnehmer können nur durch einen gerichtlichen Vergleich auf den
* Mindestlohn verzichten.
*
* Für die Überprüfung der Einhaltung sind die Behörden der Zollverwaltung
* zuständig. Bei nicht zahlen des Mindestlohn stellt dies eine
* Ordnungswidrigkeit dar und wir mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 €
* bestraft.
* Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet die Arbeitszeiten (Dauer/Beginn/Ende)
* aufzuzeichnen und diese 2 Jahre lang aufzubewahren.
* Die Prüfbehörde kann verlangen, dass die Unterlagen am Arbeitsort
* bereitgehalten werden.
* Das Bundesministerium für Finanzen kann die Vorschriften ändern.
* Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht ist ebenfalls eine
* Ordnungswidrigkeit und kostet bis zu 30.000€
*
* Ausnahmen vom Mindestlohn:
*
* Praktikanten fallen unter den Mindestlohn außer es handelt sich um ein
* Pflichtpraktikum, ein Orientierungspraktikum vor dem Studium (bis zu 3
* Monate), oder ein Praktikum während des Studiums außer man hat beim gleichen
* Arbeitgeber schon gearbeitet.
* Nicht unter den Mindestlohn fallen: Minderjährige, Azubis, Ehrenamtliche
* Tätigkeiten …
*
* Weitere Informationen: [http://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn]
*
* Zur Dokumentationspflicht:
*
* Problematik SHKs/Hiwis machen oft Überstunden.
* Diese dürfen dies jedoch rechtlich eigentlich nicht. Bislang fiel dies nicht
* auf, durch die Dokumentationspflicht müssen alle dokumentiert werden und die
* Arbeitszeiten müssen eingehalten werden. Das heißt wenn die Stunden nicht
* ausreichen um die Aufgaben zu erledigen müsste der Vertrag angepasst oder eine
* weitere Kraft eingestellt werden.
* DRESDEN weist auf die Vorteile der Dokumentationspflicht hin wie zum Beispiel
* dass jetzt Auffällt das SHKs/Hiwis Urlaubsanspruch haben. Es wirkt dem
* ausbeuten der Studenten entgegen.
*
* Zum Thema was die Fatama in diesem Zusammenhang entschieden hat:
*
* 1.Die FaTaMa 2015 spricht sich dafür aus, dass die Universitäten ihre
* Praktikumslängen auf 16 Wochen angleichen. Um gleiche Voraussetzungen beim
* Bewerbungsprozess für die Studenten zu erreichen.
*
* 2.Die FaTaMa 2015 fordert, dass Studierende in ihren Praktika mit Ausnahme des
* Grund/Vorpraktikums von Beginn an nicht unter gesetzlichem Mindestlohn
* vergütet werden.
*
*
* Folgende Reso ist weniger weitreichend und wurde nicht abgestimmt
*
* Die FaTaMa 2015 spricht sich gegen die individuelle Verlängerung der
* Pflichtpraktikumszeit durch Praktikantenämter aus.
* Zurückgezogen, Beschlussvorlage 2 ist weiterreichend.
*
* Falls das nicht reicht melde dich einfach.

Version vom 14. November 2015, 19:28 Uhr

Pad

Thema kommt von der MeTaFa, wurde dort vom Maschinenbau dort hin getragen

Punkte/Probleme:

  • - Mindestlohn nicht für Pflichtpraktike, für verlängertes Praktikum muss Mindestlohn gezahlt werden (Pflichtpraktika dauern oft 3 Monate Arbeitgeber wollen aber Praktikanten nur für 6 Monate)
  • - Forderung der Professoren/Wunsch nach genereller Ausnahme im "Hochschulsektor" (stud. Hilftskräfte, etc.)
  • - Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden (Menschen arbeiten teilweise deutlich mehr als tatsächlich bezahlt wird/im Arbeitsvertrag steht), in Darmstadt streiken deswegen Tutoren

Auswirkungen:

    - Hochschulen überlegen Praxissemester/Pflichtpraktika abzuschaffen
    - Stundenzettel "müssen" gefälscht werden.

Zwei verschiedene Probleme, die die selbe Ursache haben: Stundenzettel für Hiwis und Bezahlung im Praktikum

Stundenzettel: (Arbeitszeiten müssen Dokumentiert werden §17 MiLoGes)

  • Allgemein: Menschen geben ohne Zeiterfassung i.d.R. zu wenig Stunden an => Stundenzettel verhindern Ausbeutung
  • Stundenzettel sind unterschiedlich zeitintensiv auszufüllen.
  • Es werden offensichtlich Arbeitsschutzregelungen nicht eingehalten (Pausenzeiten)
  • möglicherweise Informatik spezifisches Problem: Menschen suchen sich Nebenjobs in der Wirtschaft mit besserer Bezahlung und gleicher Dokumentationsaufwand
  • Einige Studierende haben kiene Lust mit der Vorraussetzung einen Stundenzettel ausfüllen zu müssen sich für einen Tutoren-Job zu bewerben.
  • in der Wirtschaft sind die dokumentierten Arbeitszeiten Grundlage für die Bezahlung
  • die dokumentierte Arbeitszeit zeigt wo mehr oder weniger Bedarf für Tutoren ist (Peaks am Anfang des Semesters) - zeigen durch (notwendige) Fälschung keinen Bedarf oder irgendwas anderes an
  • Arbeitsstunden werden gleichmäßg verteilt dokumentiert und nicht so wie tatsächlich gearbeitet wurde

Lösungsansätze für gängige Probleme:

  • Bürokratie wirkt abschreckend auf vorbei engagierte Tutor*innen
  • Nur Mindestmaß fordern - pro Arbeitstag Anfangs-, Endzeit und Stundenzahl aufschreiben
  • Punkte für resoidee:
  • (Nur) Mindestmaß einhalten
  • An Spielregeln halten (Deadlines etc)
  • Potentielle negative Folgen: Möglicherweise noch kurzfristigere HIWI Verträge am Anfang des Semesters
  • In der Vergangenheit wurden relativ niedrige Stundenlöhne durch "großzügige" Monatsstunden ausgeglichen->Geht so nicht mehr
  • Faktisch wird dazu aufgerufen, die Zettel zu fälschen, was am Sinn des ganzen vorbeigeht
  • Gruppenabgaben statt Einzelabgaben fördern
  • Pädagogisch vertretbar? in vielen Fällen werden Übungsaufgaben sowieso in Gruppen bearbeitet


Praktika und Mindestlohn:

  • Ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung oder zur Aufnahme eines Studiums, sowie begleitend zum Studium fällt aus dem Mindestlohngestz raus. (§22 (1) MiLoGes)
  • Könnte das ein Problem für Abschlussarbeiten geben? Eher nicht: [1]

Fazit zu Praktika: Momentan scheint es keine großen Probleme zu geben, das Thema sollte aber weiter beobachtet werden


  • Email vom FSR Maschinenwesen der TU Dresden (Auszüge) bezüglich Mindestlohn
  • Ersteinmal eine Zusammenfassung des Mindestlohngesetz:
  • Das Mindestlohngesetz: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Mindestlohn.
  • Der Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.15 8.50€
  • Überstunden dürfen monatlich nicht mehr als 50% der eigentlichen Arbeitszeit
  • übersteigen.
  • Arbeitnehmer können nur durch einen gerichtlichen Vergleich auf den
  • Mindestlohn verzichten.
  • Für die Überprüfung der Einhaltung sind die Behörden der Zollverwaltung
  • zuständig. Bei nicht zahlen des Mindestlohn stellt dies eine
  • Ordnungswidrigkeit dar und wir mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 €
  • bestraft.
  • Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet die Arbeitszeiten (Dauer/Beginn/Ende)
  • aufzuzeichnen und diese 2 Jahre lang aufzubewahren.
  • Die Prüfbehörde kann verlangen, dass die Unterlagen am Arbeitsort
* bereitgehalten werden.
  • Das Bundesministerium für Finanzen kann die Vorschriften ändern.
  • Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht ist ebenfalls eine
  • Ordnungswidrigkeit und kostet bis zu 30.000€
  • Ausnahmen vom Mindestlohn:
  • Praktikanten fallen unter den Mindestlohn außer es handelt sich um ein
  • Pflichtpraktikum, ein Orientierungspraktikum vor dem Studium (bis zu 3
  • Monate), oder ein Praktikum während des Studiums außer man hat beim gleichen
  • Arbeitgeber schon gearbeitet.
  • Nicht unter den Mindestlohn fallen: Minderjährige, Azubis, Ehrenamtliche
  • Tätigkeiten …
  • Weitere Informationen: [2]
  • Zur Dokumentationspflicht:
  • Problematik SHKs/Hiwis machen oft Überstunden.
  • Diese dürfen dies jedoch rechtlich eigentlich nicht. Bislang fiel dies nicht
  • auf, durch die Dokumentationspflicht müssen alle dokumentiert werden und die
  • Arbeitszeiten müssen eingehalten werden. Das heißt wenn die Stunden nicht
  • ausreichen um die Aufgaben zu erledigen müsste der Vertrag angepasst oder eine
  • weitere Kraft eingestellt werden.
  • DRESDEN weist auf die Vorteile der Dokumentationspflicht hin wie zum Beispiel
  • dass jetzt Auffällt das SHKs/Hiwis Urlaubsanspruch haben. Es wirkt dem
  • ausbeuten der Studenten entgegen.
  • Zum Thema was die Fatama in diesem Zusammenhang entschieden hat:
  • 1.Die FaTaMa 2015 spricht sich dafür aus, dass die Universitäten ihre
  • Praktikumslängen auf 16 Wochen angleichen. Um gleiche Voraussetzungen beim
  • Bewerbungsprozess für die Studenten zu erreichen.
  • 2.Die FaTaMa 2015 fordert, dass Studierende in ihren Praktika mit Ausnahme des
  • Grund/Vorpraktikums von Beginn an nicht unter gesetzlichem Mindestlohn
  • vergütet werden.
  • Folgende Reso ist weniger weitreichend und wurde nicht abgestimmt
  • Die FaTaMa 2015 spricht sich gegen die individuelle Verlängerung der
  • Pflichtpraktikumszeit durch Praktikantenämter aus.
  • Zurückgezogen, Beschlussvorlage 2 ist weiterreichend.
  • Falls das nicht reicht melde dich einfach.