Bearbeiten von „KIF435:Mindestlohn

Aus KIF
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 39: Zeile 39:
'''Praktika und Mindestlohn''':
'''Praktika und Mindestlohn''':
* Ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung oder zur Aufnahme eines Studiums, sowie begleitend zum Studium fällt aus dem Mindestlohngestz raus. (§22 (1) MiLoGes)
* Ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung oder zur Aufnahme eines Studiums, sowie begleitend zum Studium fällt aus dem Mindestlohngestz raus. (§22 (1) MiLoGes)
* Bei den im AK anwesenden Hochschulen (darunter mehrere FHs) gibt es aktuell kein Problem Praktika zu finden.
* Könnte das ein Problem für Abschlussarbeiten geben? Eher nicht: [http://www.der-mindestlohn-wirkt.de/ml/DE/Ihre-Fragen/Allgemeine-Fragen-zum-Mindestlohn/ml-fuer-abschlussarbeit-wahrend-praktikum.html]
* Könnte das ein Problem für Abschlussarbeiten geben? Eher nicht: [http://www.der-mindestlohn-wirkt.de/ml/DE/Ihre-Fragen/Allgemeine-Fragen-zum-Mindestlohn/ml-fuer-abschlussarbeit-wahrend-praktikum.html]


Fazit zu Praktika: Momentan scheint es keine großen Probleme zu geben, das Thema sollte aber weiter beobachtet werden
Fazit zu Praktika: Momentan scheint es keine großen Probleme zu geben, das Thema sollte aber weiter beobachtet werden




'''AK Mindestlohn bei der FaTaMa''':
* ''Email vom FSR Maschinenwesen der TU Dresden (Auszüge) bezüglich Mindestlohn''
* ''Email vom FSR Maschinenwesen der TU Dresden (Auszüge) bezüglich Mindestlohn''
*  
*  
Bitte kopiere keine Webseiten, die nicht deine eigenen sind, benutze keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Urhebers!
Du gibst uns hiermit deine Zusage, dass du den Text selbst verfasst hast, dass der Text Allgemeingut (public domain) ist oder dass der Urheber seine Zustimmung gegeben hat. Falls dieser Text bereits woanders veröffentlicht wurde, weise bitte auf der Diskussionsseite darauf hin. Bitte beachte, dass alle KIF-Beiträge automatisch unter der „Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.5 “ stehen (siehe KIF:Urheberrechte für Einzelheiten). Falls du nicht möchtest, dass deine Arbeit hier von anderen verändert und verbreitet wird, dann klicke nicht auf „Seite speichern“.
Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)