KIF435:Ideensammlung zur kreativen Nutzung von VS-Geldern

Aus KIF

Finanzleitfaden für Fachschaften der Universität Potsdam Finanzleitfaden für Fachschaften der HU Berlin


Partys (oder zumindest Alkohol) können über Spenden gegenfinanziert werden. -> Es kann Verluste geben

ACHTUNG: Bei Partys prüfen ob Mehrwertsteuer abgeführt werden muss.

(Ersti-)Infoheft durch VS finanzieren -> Werbung einbauen -> Sponsoringgelder können frei verwendet werden

An der Hochschule kann Verpflegung (häufig?) nicht von VS bezahlt werden, da dies als Ersatzleistung, also Vergünstigung zählt. Verpflegung ausserhalb, z.B. auf Erst-/Fachschaftsfahrten (z.B. auf eine Hütte) können als Mehraufwand bezahlt werden.

Begründungen nicht einfach akzeptieren, sondern argumentieren: Zahlungen begründen: mit Aufgaben laut Landeshochschulgesetz: Vernetzung, fachliche soziale und insbesondere kulturelle Belange der Studierendenschaft (Prüfen!)

Ideen: [*] "Rahmenprogramm" (Tischdecken, etc.) wird gekauft. Rechnung nennt nicht genau, was dies beinhaltet. [*] Organisation/Helfer outsourcen an Fachschaftler, welche das Geld der FS spenden. PROBLEM: Möglicherweise ist Vergleichsangebot notwendig ab x€; Einnahmen müssen u.U. versteuert werden; Finanzamt verlangt (hohe) Pauschalen für z.B. O-Phasen-Tutoren [*] Aufteilung einer Veranstaltung zwischen VS und Verein schwierig, deshalb: Verein tritt als Dienstleister auf

"Wir dürfen autonom über unser Geld entscheiden" ACHTUNG: Alle 5-10 Jahre (?) kann der Landesrechnungshof kontrollieren, die Nachfolger können also für Handeln der Vorgänger haften(?)