KIF435:Ideensammlung zur kreativen Nutzung von VS-Geldern

Aus KIF

Finanzleitfaden für Fachschaften der Universität Potsdam Finanzleitfaden für Fachschaften der HU Berlin


Partys (oder zumindest Alkohol) können über Spenden gegenfinanziert werden. -> Es kann Verluste geben

ACHTUNG: Bei Partys prüfen ob Mehrwertsteuer abgeführt werden muss.

(Ersti-)Infoheft durch VS finanzieren -> Werbung einbauen -> Sponsoringgelder können frei verwendet werden

An der Hochschule kann Verpflegung (häufig?) nicht von VS bezahlt werden, da dies als Ersatzleistung, also Vergünstigung zählt. Verpflegung ausserhalb, z.B. auf Erst-/Fachschaftsfahrten (z.B. auf eine Hütte) können als Mehraufwand bezahlt werden.

Begründungen nicht einfach akzeptieren, sondern argumentieren: Zahlungen begründen: mit Aufgaben laut Landeshochschulgesetz: Vernetzung, fachliche soziale und insbesondere kulturelle Belange der Studierendenschaft (Prüfen!)