Bearbeiten von „KIF390:Teilzeitstudium“
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* normale Studies haben kein Anspruch auf ALG II; durch den Verlust des Studiestatus kann ein Anspruch auf ALG II entstehen | * normale Studies haben kein Anspruch auf ALG II; durch den Verlust des Studiestatus kann ein Anspruch auf ALG II entstehen | ||
* bei fester Arbeit und Studium nebenbei kann ein Anspruch auf Urlaub für die Prüfungszeit erwachsen | * bei fester Arbeit und Studium nebenbei kann ein Anspruch auf Urlaub für die Prüfungszeit erwachsen | ||