Bearbeiten von „KIF390:Teilzeitstudium

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=== Land Brandenburg ===
=== Land Brandenburg ===
* Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHg §17 (4)) ermöglicht den Hochschulen die Einrichtung von Teilzeitstudiums
* Brandenburgisches Hochschulgesetz ermöglicht den Hochschulen die Einrichtung von Teilzeitstudiums
* Rückmeldung als TZS Studi möglich (Semester oder Studienjahrweise)
* Rückmeldung als TZS Studi möglich (Semester oder Studienjahrweise)
==== FH Brandenburg ====
==== FH Brandenburg ====
* keine Ordnung vorhanden
* keine Ordnung vorhanden
* Rahmenprüfungsordnung mit TZS aspekten in Erarbeitung
* Rahmenprüfungsordnung mit TZS aspekten in Erarbeitung
* informelle Lösung vorhanden (kleine Hochschule)
- Gesetzliche Regelung BbgHg §17 (4)
==== BTU Cottbus ====
- Regelstudienpläne für mehr als 15 Credits und genau 15 Credits


Allgemeine Probleme
-
- Sozialversicherung


==TZS Probleme & Vorteile==
Credits Probleme durch Ablaufpläne Steuerbar
Als Studi in Teilzeit können Probleme aber auch Vorteile Verbunden sein
=== Probleme ===
Gemäß einer Interpretation der Sozialversicherer kann ein TZS Studi sein Studistatus verlieren und daraus resultieren folgende Probleme:
* Verlust der studentischen Krankenversicherung
* Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Arbeit => Verlust von Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt
* Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung werden fällig
* Verlust von BAföG Ansprüchen
 
=== Neutral ===
* keine Auswirkungen auf das Kindergeld
* Es gibt Stupienden, die auch für TZS möglich sind
=== Vorteil===
* normale Studies haben kein Anspruch auf ALG II; durch den Verlust des Studiestatus kann ein Anspruch auf ALG II entstehen
* bei fester Arbeit und Studium nebenbei kann ein Anspruch auf Urlaub für die Prüfungszeit erwachsen
 
 
 
 
Quelle TZS und SozialVV: [http://brandstuve.org BrandStuVe]
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