KIF350:Arbeitskreise/Sicherheit - Offener Brief - Themen: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein offener Brief an Abgeordnete
Ein offener Brief an Abgeordnete


== Kontext ==
* "Schäublerismus"
* "Schäublerismus"
* Rückendeckung für Gegenspieler (von Schäuble)
* Rückendeckung für Gegenspieler (von Schäuble)
* Kritik an Panikmache (und Angstmissbrauch)
* Kritik an Panikmache (und Angstmissbrauch)
== Konkrete Probleme ==
* Vorratsdaten
* Vorratsdaten
* Bundestrojaner
* Bundestrojaner
* "Grundgesetz ändern" nein Danke!
* "Grundgesetz ändern" nein Danke!
* E-Pass, E-Perso, E-Presso ... ?
* E-Pass, E-Perso, E-Presso ... ?
* Rasterfahndung
* Onlinemelderegister
* Onlinemelderegister
== Forderungen ==
* keine Umsetzungen von EU-Richtlinien, die gegen Grundrechte verstoßen
* keine Umsetzungen von EU-Richtlinien, die gegen Grundrechte verstoßen
* Einbeziehung von unabhängigen Experten.
* Einbeziehung von unabhängigen Experten.
* Klagerecht (Verfassung) für den Datenschutsbeauftragten.
* Klagerecht (Verfassung) für den Datenschutsbeauftragten.
** Das Recht eine Prüfung des Entwurs durch das Verfassungsgericht zu veranlassen, bis zu deren Abschluss die Erlassung aufgeschoben werden muss.
** Das Recht eine Prüfung des Entwurfs durch das Verfassungsgericht zu veranlassen, bis zu deren Abschluss die Erlassung aufgeschoben werden muss.

Aktuelle Version vom 18. Mai 2007, 19:24 Uhr

Ein offener Brief an Abgeordnete


Kontext[Bearbeiten]

  • "Schäublerismus"
  • Rückendeckung für Gegenspieler (von Schäuble)
  • Kritik an Panikmache (und Angstmissbrauch)

Konkrete Probleme[Bearbeiten]

  • Vorratsdaten
  • Bundestrojaner
  • "Grundgesetz ändern" nein Danke!
  • E-Pass, E-Perso, E-Presso ... ?
  • Rasterfahndung
  • Onlinemelderegister

Forderungen[Bearbeiten]

  • keine Umsetzungen von EU-Richtlinien, die gegen Grundrechte verstoßen
  • Einbeziehung von unabhängigen Experten.
  • Klagerecht (Verfassung) für den Datenschutsbeauftragten.
    • Das Recht eine Prüfung des Entwurfs durch das Verfassungsgericht zu veranlassen, bis zu deren Abschluss die Erlassung aufgeschoben werden muss.