KIF380:Teilzeitstudium
Aus KIF
Die Situation an verschiedenen Unis[Bearbeiten]
Uni Hamburg[Bearbeiten]
- es gibt Fortschrittsregelungen
- bei TZS verlängern sich Fristen entsprechend
- halbe Studiengebühren
- i.d.R. 50% in doppelter Semesteranzahl. Individueller Studienplan ist aber erwünscht.
Uni Paderborn: Seit WiSe 09/10 eigener Teilzeitstudiengang[Bearbeiten]
- 50% der ECTS +-3
- Wechsel von Teil- zu Vollzeit nicht so einfach
- keine Fortschrittsregelung
TU Darmstadt[Bearbeiten]
- keine Fortschrittsregelungen, keine Studiengebühren
- landesweite (hessische) Regel: muss genau 50% sein
- (höchstens 15ects im semester sonst hochstufung && maximal doppelte regelstudienzeit)
- mit Rechtsabteilung rausgeholt: in einem Jahr 30ECTS statt 15ECTS pro Semester
- FS nur halb!
- TZS wird für ein Jahr beantragt (ähnlich wie hamburg)
- Urlaubssemester für Gremienarbeit (trotzdem Prüfung)
FH Nürnberg[Bearbeiten]
- muss jetzt ein TZ anbieten
- ähnlich wie an Uni Hamburg
- aber: man kann vom TZS nicht zurück ins Vollzeitstudium wechseln - andersrum schon.
Kaiserslautern[Bearbeiten]
- muss eigentlich eingeführt werden, wegen Hochschulgesetz und Akkreditierungsauflagen.
- Aber Fachbereich hat Angst vor Unterwanderung der Fortschrittsregelungen.
LMU[Bearbeiten]
- gibt wohl kein Teilzeitstudium
- gibt so viele andere Probleme
Uni Rostock[Bearbeiten]
- soll eingeführt werden
- es gibt (nicht so harte) Fortschrittregelungen
- vermutlich "neue" Studiengänge
Ergebnisse[Bearbeiten]
- Individuelles Teilzeitstudium sollte für jede(n) möglich sein, weil jede(r) die Möglichkeit haben sollte sein/ihr Leben weitesgehend selbst zu bestimmen. Damit unterstützt es auch die Idee des lebenslangen Lernens (Bologna).
- Der Wechsel zwischen Voll- und Teilzeitstudium sollte möglichst einfach gestaltet sein, weil sich Lebenssituationen auch von heute auf morgen gravierend ändern können.
- Eine BAföG-Berechtigung sollte nicht kategorisch durch die Aufnahme eines Teilzeitstudiums wegfallen. Es sollten entsprechende Regelungen beim BAföG vorhanden sein.
- Falls Fortschrittsregelungen existieren, müssen diese entsprechend dem individuellen Studienplan angepasst werden.